Salus Altmark Holding gGmbH, kontinuierliche Gewinnung von internationalen Fachkräften Referenznummer der Bekanntmachung: A112/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sah.info
Abschnitt II: Gegenstand
Salus Altmark Holding gGmbH, kontinuierliche Gewinnung von internationalen Fachkräften
kontinuierliche Gewinnung von internationalen Fachkräften für die SAH
Salus Altmark Holding gGmbH
Seepark 5
39116 Magdeburg
kontinuierliche Gewinnung von internationalen Fachkräften für die SAH
Die rekrutierten Fachkräfte sind über den 30.06.2026 hinaus entsprechend dem Konzept des Auftragnehmers in die Einrichtungen des Auftraggebers einzugliedern und zu etablieren, sodass das gesamte Projekt (Rekrutierung inkl. Eingliederung der Fachkräfte) weitere zwei Jahre in Anspruch nehmen wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Bewerbererklärung
-Erklärung über Tariftreue
-Erklärung über Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
-Erklärung über Nachunternehmer
-Eigenerklärung Fbl. 124
-Fbl. 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
-Fbl. 235 Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen
-Fbl. 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
-Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
-Nachweis Eintragung ins Handelsregister
-Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre im Bereich der
ausgeschriebenen Leistung
-Liste mind. 3 hinsichtlich des Leistungsgegenstandes
vergleichbarer Referenzen mit Angabe von
Leistungsgegenstand, Auftragssumme, Leistungszeitraum und
Telefonnummer
-unterzeichneter Vertrag
-Leistungsbeschreibung
-Angebotsschreiben-Formblatt 633
-Umfassende Anbieter-/Teilnehmerinformationen (mindestens zur Unternehmensstruktur/
-Nachweis der Eintragung im Handelsregister oder vergleichbare Register gem. Nummer A.1 des Teilnahmeantrages
-Angabe der Personalstruktur der letzten 3 Geschäftsjahre gem. Nummer C.4 des Teilnahmeantrages
-Angabe eines Hauptansprechpartners für das Projekt mit aktuellen Kontaktdaten sowie Beschreibung des Grades der Verantwortung für das Projekt sowie Angabe von Namen, Ausbildung und Berufserfahrung der zur Erbringung der Leistung vorgesehenen Personen (Kernteam) gem. Nummer A.1. des Teilnahmeantrages
-ein Nachweis vergleichbarer Referenzen (mind. 3) aus den vergangenen fünf Jahren mit Unternehmen der Gesundheitsbranche inkl. Leistungsgegenstand und -dauer und der Angabe der Einbindung des Kernteams in die genannten Referenzprojekte gem. Nummer C. 1 und 3 des Teilnahmeantrages
-Qualifikationsnachweise der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen (Kernteam) gem. Nummer C.2 des Teilnahmeantrages
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39116
Land: Deutschland