GNUE Behördenstandort MF, 1. BA - Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI (MF BA1 TWP) Referenznummer der Bekanntmachung: MF BA1 TWP
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Tessenowstraße 1
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachgruppe N321 - Land, Frau Carolin Lorenz
E-Mail:
Telefon: +49 391-88696174
Fax: +49 391-88696299
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.blsa.sachsen-anhalt.de
Postanschrift: Joseph-von-Fraunhofer-Straße 2
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Franziska Heyer
E-Mail:
Telefon: +49 391-2447298302
Fax: +49 361-59896406430
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dreso.com
Abschnitt II: Gegenstand
GNUE Behördenstandort MF, 1. BA - Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI (MF BA1 TWP)
Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, LPH 1-6 sowie ergänzende besondere Leistungen zur GNUE Behördenstandort MF, 1. BA in Magdeburg
Olvenstedter Straße 4-5/Editharing 40, Magdeburg
Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, LPH 1-6 sowie ergänzende besondere Leistungen für nachfolgend
beschriebenes Projekt/Baumaßnahme:
Das Land Sachsen-Anhalt stellt mit dem Landesdatennetz ITN-XT eine anforderungsgerechte, verschlüsselte Kommunikationsinfrastruktur für alle Behörden und Einrichtungen der Landesverwaltung sowie Kommunen und Schulen zur Verfügung. Über das ITN-XT soll eine zuverlässige, vertrauliche und integre Kommunikation der
Teilnehmer, mit unterschiedlichsten Verwaltungsaufgaben, bereit- sowie sichergestellt werden. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, soll im Rahmen einer GNUE die Umsetzung der Netzwerkinstallation (LAN) auf dem Behördenstandort MF erfolgen. Neben der Netzwerkinstallation sind für die Liegenschaft des MF im Rahmen der GNUE auch folgende Maßnahmen umzusetzen:
Liegenschaft Editharinq 40
- Erneuerung der Raumlufttechnischen Anlagen (RLT) im 3.OG und in den Beratungsräumen
- Umstellung der Deckenbeleuchtung auf LED (Büros, Flure)
- Herrichten der Gebäudeautomation
- Trockenlegung des Kellergeschosses
- Risssanierung Fassade Altbau hofseitig
- Überholung Fassadenanstrich (Freiligrathstraße)
- Malermäßige Sanierung aller Räume und Flure, ggf. Austausch der Bodenbeläge
- Umsetzung der sicherheitstechnischen Empfehlung des LKA
Leistungsbestandteil der Baumaßnahme sind sämtliche Leistungen, die zur Umsetzung der Herstellung des Datennetzes in dem Gebäudekomplex erforderlich sind. Bestandteil der Maßnahme ist somit die Migration bzw. Erneuerung des Sekundär- und Tertiärnetzes des Gebäudekomplexes, einschließlich der dazu notwendigen
Stromversorgung im Gebäude. Die dazu notwendigen baulichen Leistungen zur Instandsetzung von Bauteilen und Bereichen, welche im Zuge der Herstellung des Datennetzes beschädigt werden und ähnliche, flankierende Arbeiten sind im Projekt zu berücksichtigen.
Die Baumaßnahme muss in Baubereiche unterteilt, bzw. Bauabschnittsweise geplant und ausgeführt werden. Die Ausführung der geplanten Bauleistungen erfolgt im laufenden Betrieb des Gesamtgebäudekomplexes. Die Baufreiheit der jeweiligen Bauabschnitte wird jedoch zur Durchführung der Arbeiten gewährleistet. Der
genehmigte Bauantrag v. 14.04.2022 bildet für die vorgenannten Leistungen die Grundlage der Planung sowie die Grundlage zur Aufstellung der Kostenvoranmeldung (KVMBau). Die Einreichung der KVMBau (Abschluss LPH 2, anteilig LPH 3 mit vorgezogener Kostenberechnung) ist für 04/2024 vorgesehen. Die Bauausführung der GNUE soll bis 08/2027 abgeschlossen sein.
Technische und berufliche Leistungen gesamt 20,00 %
1) Erklärung, der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner
Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist - Wichtung 15,00 %
- Mitarbeiterzahl < 2 = 0 Punkte
- Mitarbeiterzahl ab 2 = 1 Punkt
- Mitarbeiterzahl ab 4 = 3 Punkte
- Mitarbeiterzahl ab 6 = 5 Punkte
2) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Angabe Name, Berufsbezeichnung,
voraussichtliche Projektposition, Berufserfahrung in Jahren) - Wichtung 5,00 %
- kein Organigramm vorhanden = 0 Punkte
- Organigramm unvollständig = 3 Punkte
- vollständiges Organigramm vorhanden = 5 Punkte
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gesamt 20,00 %
1) Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz - Wichtung 20,00 %
- Umsatz < 100.000 € netto = 0 Punkte
- Umsatz ab 100.000 € netto = 1 Punkt
- Umsatz ab 150.000 € netto = 3 Punkte
- Umsatz ab 175.000 € netto = 5 Punkte
Fachliche Eignung - Referenzliste - Wichtung gesamt 60,00 %
1) Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen, über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form
einer Liste. Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 3 Wichtung pro Referenz: 20,00 %
Eine geeignete/ vergleichbare Referenz liegt vor, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind - 50% der
Punkte je Referenz:
- Vergleichbarkeit des Projektes: Tragwerksplanung eines Hochbaugebäudes
- Tragwerksplanung gem. 51 HOAI 2021, LPH 2-6 vollständig erbracht
- Mindesthonorarzone II und höher
- Nennung Auftraggeber/Ansprechpartner
- Projektfertigstellung (Abnahme der Bauleistung) seit 01.12.2015-28.02.2023
- Projektbeschreibung in Wort und Bild
Auswahlkriterien:
realisierte Größenordnung m²-BGF gem. DIN 277 15,00 % der Punkte je Referenz
- < 1.000 m² = 0 Punkte
- ab 1.000 ² und < 2.000 m² = 1 Punkt
- ab 2.000 m² und 10.000 m² = 3 Punkte
- ab 10.000 m² = 5 Punkte
Referenz ist Sanierung/Umbaumaßnahme 15,00 % der Punkte je Referenz
- nicht erfüllt = 0 Punkte
- vollständig erfüllt = 5 Punkte
erbrachte Leistung: Bestandsaufnahme/Untersuchung als Besondere Leistung 10,00 %
- nicht erfüllt = 0 Punkte
- vollständig erfüllt = 5 Punkte
Tätigkeit für Öffentlichen Auftraggeber 10,00 %
- nicht erfüllt = 0 Punkte
- vollständig erfüllt = 5 Punkte
Die jeweiligen Leistungsphasen gem. HOAI der Planungsleistungen werden stufenweise in Paketen oder einzeln, ohne Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung beauftragt. Die Weiterbeauftragung für einzelne oder mehrere Objekte sowie einzelne oder mehrere Leistungsphasen erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von
Investitions-/Fördermitteln, sowie positiver bauherrenseitiger Grundsatzentscheidung zum Planungsentwurf, zur KVMBau und zur Weiterführung des Vertragsverhältnisses.
Das erste Leistungspaket beinhaltet die Leistungsphasen 1-4 aller Leistungsbestandteile für die Gesamtbaumaßnahme. Im ersten Schritt sind alle Leistungen für die KVMBau im unter Punkt II.2.7) genannten Zeitraum zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs vorliegt
- Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist, falls es die Gesellschaftsform erfordert
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird
Deckungssummen: Personenschäden mind. 3 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 5 Mio. EUR
Auswahlkriterien siehe Punkt II.2.9
- § 75 Abs. 1 bis VgV i.V.m. § 44 VgV: Berufsqualifikation als Ingenieur
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein
Mitglied die Anforderung erfüllen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten
anderer Unternehmen (§ 47 VgV), sind die Erklärungen und Nachweise auch für diese anderen Unternehmen
vorzulegen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind nicht zulässig und können zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerber-/Bietergemeinschaften führen. Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftl.und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch (Eignungsleihe), haften der Bewerber/Bieter und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch.
Es ist verbindlich zu versichern, dass die benannten Personen die Vertragsleistungen erfüllen werden. Auf § 47 Abs. 1 S. 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Die ausgeschriebenen Leistungen sind direkt vom Bieter selbst oder im Falle einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft auszuführen (§ 47 Abs.
5VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Formale und zwingende Ausschlusskriterien (wenn nicht in anderen Punkten bereits genannt):
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags,
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrags,
- Verwendung des Bewerbungsformulars;
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis dererfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB (strafrechtliche Verurteilung),
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben),
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB (Insolvenz),
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt, § 73 Abs. 3 VgV,
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Informationen zum Verfahrensablauf:
Aus der Stufe 1 (Eignungsprüfung) qualifizieren sich die erstplatzierten Bewerber für die Stufe 2 (Bieterpräsentation/ Verhandlung). Übersteigt die Anzahl vergleichbar geeigneter Bewerber die zu vergebenden Plätze, wird ein anonymes Losverfahren durchgeführt.
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden. Die Teilnahmeanträge sind fristgemäß, ausschließlich elektronisch bei der im Punkt I.3) genannten Stelle einzureichen (in Textform über die Vergabeplattform) ausschließlich im hierfür vorgesehenen Bereich.
Weitere Infos zum Verfahren, z. B. Rückfragenkataloge können unter dem Link gem. Pkt. I.3) abgerufen werden. Erfolgt keine freiwillige Registrierung, werden Interessierte nicht automatisch über Infos (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über
den benannten Link eigenständig informieren. Eine freiwillige Registrierung ist möglich und wird dringend empfohlen. Rückfragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform (gem. Pkt. I.3) zu stellen, werden von der Vergabestelle beantwortet, anonymisiert und allen Interessierten per
Rückfragenkatalog auf dem benannten Link bzw. bei Registrierung per E-Mail zur Verfügung gestellt; Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Fragen zum Vergabeverfahren durch Bewerber/ Bieter bis spätestens 7 Kalendertage vor Einreichungs-/ Eröffnungstermin einzureichen sind. Rechtzeitig gestellte Anfragen werden i. d.
R. bis spätesten 4 Kalendertage vor Ende der Einreichungsfrist der Teilnahmeanträge/ Angebote beantwortet. Die Frist für den Eingang von Bewerberfragen endet am 21.04.2023, 12:00 Uhr. Diese Infos und deren Anlagen werden Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
Die Bewerber-/ Bieterinfos und deren Anlagen sind bei der Ausarbeitung des Teilnahmeantrages/ Angebots in gleicher Weise wie die Ausschreibungsunterlagen zu berücksichtigen. Bei Abweichung zwischen den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen und den Antworten aus den Bewerber-/ Bieterinfos gelten die
Antworten der Bewerber-/ Bieterinfos. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, den Link gem. Pkt. I.3) regelmäßig jedenfalls aber letztmalig nicht früher als 4 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist hinsichtlich Bewerber-/ Bieterinformationen einzusehen (Holpflicht).
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 345-5141529
Fax: +49 345-5141115
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern
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Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
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Fax: +49 345-5141115
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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