FSE WES Quedlinburg Tischler und Trockenbau Referenznummer der Bekanntmachung: 151_IBQ_01-2023-0009
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Quedlinburg
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 06484
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-quedlinburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
FSE WES Quedlinburg Tischler und Trockenbau
Freizeit- Sport- und Erholungsareal in der Welterbestadt Quedlinburg
Freizeitanlagen und Sportbad
Tischler und Trockenbau für
Campinggebäude
Servicegebäude
Umkleidegebäude
Schwimmeister- und Technikgebäude
Quedlinburg
Freiszeit-, Sport- und Erholungsareals in Quedlinburg
Servicegebäude Sport
Unterdecken 20 m2
Montagewand 70 m2
Installationsvorwand 3 m2
Innentüren dichtschliessend 8 Stck
Umkleidegebäude Sportbad und Freizeitanlagen
Unterdecken 72 m2
Montagewand 20 m2
Installationsvorwand 60 m2
Innentüren dichtschliessend 12 Stck
WC Trennwände 32 m2
Schwimmeistergebäude
Montagewand 20 m2
Installationsvorwand 40 m2
Innentüren 2 Stck
WC Trennwände 20 m2
Campinggebäude
Unterdecken 129 m2
Installationsvorwand 60 m2
Innentüren dichtschliessend 6 Stck
Innentüren 2 Stck
WC Trennwände 2 Stck
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten
soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 105
Gewerbeordnung i. V. m. § 19 MiLoG) beim
Bundeszentralregister anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu
überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom
Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in
vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche
oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt
werden.
weiterhin sind mit den Vergabeunterlagen die
— Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der
Handwerksordnung Anlage A.
abzugeben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung
durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die
vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
oder
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der
Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt
"Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von
Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die
vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die
Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die
Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch
Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. (Das
Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist Bestandteil der zur
Verfügung gestellten Vergabeunterlagen).
Darüber hinaus (nicht Bestandteil der Präqualifizierung) hat der
Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben und
Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
- ggf. Formblatt 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft,
- ggf. Formblatt 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten
Dritter.
Der Bieter hat folgende Erklärungen mit dem Angebot abzugeben:
— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1
und 3 des Landesvergabegesetzes),
— Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4
des Landesvergabegesetzes),
— Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen
Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes),
— Ergänzende Vertragsbedingungen (zu den §§ 12, 17 und 18
des Landesvergabegesetzes),
Aufstellung über den vorgesehenen Personaleinsatz mit
Angabe der Qualifizierung
Referenznachweis von 3 vergleichbaren Maßnahmen im Tischlerei und Trockenbau
Abschnitt IV: Verfahren
Bäder GMBH QuedlinburgRathenaustraße 906484 Quedlinburgelektronisch auf der Vergabeplattform
Im offenen Verfahren stellt der öffentliche Auftraggeber den
Bietern die in § 14 EU (3) Buchstabe a-d VOB/A
genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur
Verfügung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des
Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das
Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über
den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor
Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des
Angebots sein Einverständnis hiermit. Auf die beigefügten
Datenschutzhinweise nach Art. 13 und 14 der DSGVO wird
verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3
Nr. 1- 4 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.).