Vergabe von Planungsleistungen für die Infrastrukturmaßnahme Stadthafen Haldensleben Referenznummer der Bekanntmachung: Stadthafen Haldensleben 2023
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 057-169268)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haldensleben
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39340
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.haldensleben.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Planungsleistungen für die Infrastrukturmaßnahme Stadthafen Haldensleben
Text wird eingefügt für den Stadthafen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Text wird eingefügt für den Stadthafen
Die Hafenanlage des Stadthafens (Hafenbecken) in Haldensleben entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und soll saniert werden. Im Stadthafen Haldensleben ist der Ersatzneubau einer Kaianlage in Spundwandbauweise über eine Länge von 130 m vorgesehen. Die Kaianlage ist entsprechend dem Stand der Technik mit Pollern, Holm, Steigeleitern, Reibepfählen und Kaistromsteckdosen auszurüsten. Die angrenzenden Flächen einschl. Ver- und Entsorgungsleitungen und der Regenwasserableitung ist über eine Tiefe von im Mittel 21 m bis zum angrenzenden Umschlaggelände der UHH zu überplanen. Eine Erschließung über die öffentliche Verkehrsanlage „Hafenstraße“ ist vorzusehen.
Eine Terminalbeleuchtung einschl. der Anbindung der Mastleuchten, sowie die Versorgungsan-bindung der Umschlagsanlagen sind als technische Ausrüstung der Anlagengruppe 4 zu überplanen.Die Bauausführung hat zwingend unter eingeschränktem Hafenbetrieb zu erfolgen. Der Stadthafen ist über die Hafenstraße an das klassifizierte Straßennetz angeschlossen.
Die Verkehrsfläche der Hafenanlage ist im Bestand mit einer Asphaltdecke befestigt, die aufgrund der langjährigen Nutzungsdauer einen erheblichen Verschleiß aufweist.
Der Anschluss an das öffentliche Straßennetz erfolgt über eine ca. 120 m lange Zufahrt, die mittels Eckausrundung an die Hafenstraße anbindet. Diese Zufahrt ist im Zuge der Baumaßnahme ebenfalls zu ertüchtigen.