Touristische Attraktivierung des Besucherzentrums Arche Nebra - Los 14 Ausstattung Möbliereung Referenznummer der Bekanntmachung: Fu-60/35/2023 (L)

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Burgenlandkreis, Rechts- und Ordnungsamt/ Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Schönburger Straße 41
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3445-731710
Fax: +49 3445-731755
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.burgenlandkreis.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=508946
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=508946
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Touristische Attraktivierung des Besucherzentrums Arche Nebra - Los 14 Ausstattung Möbliereung

Referenznummer der Bekanntmachung: Fu-60/35/2023 (L)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
39100000 Möbel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Besucherzentrum Arche Nebra sowie die Landart an der Fundstelle auf dem Mittelberg wurden am 21.6.2007 eröffnet. Die

international wahrgenommene Bedeutung und Einzigartigkeit des archäologischen Fundes der Himmelsscheibe von Nebra wurde von

Seiten des Landes Sachsen-Anhalt als Chance erkannt, um damalig mit dem Bau des Besucherzentrums und der gestalteten Fundstelle

dem Tourismus des Landes signifikante neue Impulse zu verleihen. Die Arche Nebra ist einer von mittlerweile fünf Standorten der

touristischen Markensäule „Himmelswege“ des Landes Sachsen-Anhalt.

Neben dem Besucherzentrum ist auch der Turm auf dem Mittelberg ein architektonisch viel bestauntes Wahrzeichen geworden, das die

Menschen anzieht. Die Wegstrecke zum Fundort mit Turm führt vom Parkplatz in Kleinwagen, vorbei am Besucherzentrum hinein in den

Ziegelrodaer Forst. Der Weg ist fußläufig oder mit Fahrrad passierbar. In den Sommermonaten fährt darüber hinaus am Wochenende eine

Buslinie zum Fundort.

Das Gesamtprojekt der aktuell geplanten Baumaßnahme sieht die Schaffung einer Serviceeinrichtung am Parkplatz, erlebnisorientierter

und kontextualisierter Außenanlagen sowie eines hochwertigen Besucherleitsystems vor. Im Innenbereich des Besucherzentrums sind

verschiedene Ergänzungen, Modernisierungen sowie die Erweiterung der Barrierefreiheit des Hauses und die Verbesserungen der

momentanen technischen Standards vorgesehen.

Die Arche Nebra liegt in einem sensiblen Bereich bestehend aus einer reizvollen Landschaft, eingebettet in den Geo-Naturpark-Saale-

Unstrut-Triasland und angrenzend an das Naturschutzgebiet Steinklöbe, mit einer einzigartigen Flora und Fauna.

Das Vorhaben befindet sich in der Gemeinde Nebra OT Wangen. Der Bereich Parkplatz und damit das geplante Servicegebäude liegen am

westlichen Rand der Ortslage, angrenzend an die Zufahrtsstraße zum Besucherzentrum Arche Nebra.

Östlich des Parkplatzes quert ein Graben („Wangener Grund“), Gewässer 2. Ordnung, die Hauptzufahrtsstraße. Das darüber befindliche

Brückenbauwerk wird während der Bautätigkeiten mit einem provisorischen Überfahrsystem (`Fly Over Bridge´) überbaut und die

Brückenkonstruktion damit geschützt. Die Überfahrt ist für Baufahrzeuge mit Straßenzulassung hinsichtlich Abmessungen und Last

gegeben.

Das Gesamtprojekt der aktuell geplanten Baumaßnahme sieht die Schaffung einer Serviceeinrichtung am Parkplatz, erlebnisorientierter

und kontextualisierter Außenanlagen sowie eines hochwertigen Besucherleitsystems vor. Im Innenbereich des Besucherzentrums sind

verschiedene Ergänzungen, Modernisierungen sowie die Erweiterung der Barrierefreiheit des Hauses und die Verbesserungen der

momentanen technischen Standards vorgesehen.

Im Besucherzentrum sollen neben den baulichen Optimierungsmaßnahmen auch die Präsentationen in Teilen optimiert werden.Im Zuge dieser Optimierungen sollen Möblierungen erfolgen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Hauptort der Ausführung:

Besucherzentrum Arche Nebra

An der Steinklöbe 16

06642 Nebra

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1 Los 14 Ausstattung / Möblierung

1.10 Technische Bearbeitung

1.10.01 Technische Bearbeitung

1.11 Ausstattung

1.11.01 Möblierung

1.12 Stundenlohnarbeiten

1.12.01 Stundenlohnarbeiten

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 26/06/2023
Ende: 14/07/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Lieferfristen

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- siehe Anlage - abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- siehe Anlage - abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/04/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 27/04/2023
Ortszeit: 10:01

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen an der Vergabeunterlage, Nachsendungen, Bieteranfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung aktiv unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig und eigenverantwortlich die erforderlichen Informationen oder Änderungen an der Vergabeunterlage zu verschaffen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden können (VgV §20, Abs. 3).

Fristende: 17.04.2023, 12:00 Uhr.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Starße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen.

Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,

einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/03/2023