EFRE-Förderprojekt Programm Sachsen-Anhalt Entwicklung und Neuausrichtung des Stiftsberges in Quedlinburg - Los 76 Plattenbelag Kirchenschiff Referenznummer der Bekanntmachung: 3.4-9/23

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Welterbestadt Quedlinburg, SG 3.1 Bauverwaltung und Stadtentwicklung
Postanschrift: Markt 1
Ort: Quedlinburg
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 06484
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3946-905756
Fax: +49 3946-905756
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.quedlinburg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-186e4906a2c-5cb9efa3ea19675e
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

EFRE-Förderprojekt Programm Sachsen-Anhalt Entwicklung und Neuausrichtung des Stiftsberges in Quedlinburg - Los 76 Plattenbelag Kirchenschiff

Referenznummer der Bekanntmachung: 3.4-9/23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45432100 Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Los 76 Plattenbelag Kirchenschiff

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45262510 Steinbauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE09 Harz
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

u.a.

Schutzabdeckung Fußboden 744 qm,

Aufnehmen grossformatiger Plattenbeläge aus Sandstein zur Wiederverwendung 101 qm,

Kabelkanal, Herstellung 186 m,

Verfüllen Gräben, Estrich 147 qm

Filtervlies 10 qm

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 12/06/2023
Ende: 29/09/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

ZS/2018/06/93182

II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Nebenangebote sind für die gesamte Leistung nur in Verbindung mit einem Hautpangebot zugelassen.

2. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, die Abfrage im Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. WRegG und die Abfrage im Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Satz 2 GewO, vorzunehmen, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Oder

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. (Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist Bestandteil der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen)

Darüber hinaus (nicht Bestandteil der Präqualifizierung) hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:

- ggf. Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft

- Nachweis der branchenüblichen Haftpflichtversicherung

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

- Erklärungen in Anlehung an das TVergG LSA und Handlungsanleitungen des MWL zum TVergG LSA

- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022

- Gem. TV Mindestlohn im Baugewerbe vom 29.01.2021 liegt der Branchenmindestlohn (entspricht Gesamttariflohn, zusammengesetzt aus Tarifstundenlohn und Bauzuschlag) bei 12, 85 € für Lohngruppe 1. Dieser liegt somit unterhalb des vergabespezifischen Mindeststundenentgelts i. H. v. 13,48 €, daher sind 13,48 € zu fordern und der TV im Übrigen nicht zu berücksichtigen.

- Gem. 4. SteinmetzArbbV vom 25.10.2021 liegt der Branchenmindestlohn (entspricht Gesamttariflohn, zusammengesetzt aus Tarifstundenlohn und Bauzuschlag) bei 13,35 €. Dieser liegt somit unterhalb des vergabespezifischen Mindeststundenentgelts i. H. v. 13,48 €, daher sind 13,48 € zu fordern und der TV im Übrigen nicht zu berücksichtigen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/04/2023
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/04/2023
Ortszeit: 09:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

keine

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit. Auf die beigefügten Datenschutzhinweise nach Art. 13 und 14 der DSGVO wird verwiesen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 345-5141536
Fax: +49 345-5141115
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/03/2023