Entwicklung des neuen „Medizin-Campus Weinberg“ der Universitätsmedizin Halle (Saale) – „Das Theoretikum“, 1-phasiger, interdisziplinärer, städtebaulicher Ideenwettbewerb
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schubert-horst.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung des neuen „Medizin-Campus Weinberg“ der Universitätsmedizin Halle (Saale) – „Das Theoretikum“, 1-phasiger, interdisziplinärer, städtebaulicher Ideenwettbewerb
Für die zukunftsfähige Entwicklung der Universitätsmedizin Halle (Saale) und der Gesundheitsversorgung im südlichen Sachsen-Anhalt beabsichtigen das Universitätsklinikum Halle (Saale) zusammen mit der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg eine ca. 6,5 ha große Fläche in unmittelbarer Nähe des Universitätsklinikums auf dem sogenannten Weinberg-Campus zu entwickeln. Das künftige Baufeld, südöstlich des Klinikums gelegen, weist derzeit eine über Jahrzehnte entwickelte Bebauung unterschiedlicher Größe, Qualität und Dichte auf, deren Weiternutzung konzeptionell zu prüfen sein wird.
Ziel ist daher die Entwicklung eines neuen Medizin-Campus durch Verlagern der Institute der Medizinischen Fakultät auf den Wissenschafts- und Technologiepark Weinberg-Campus in unmittelbare Nachbarschaft zum Universitätsklinikum an der Ernst-Grube-Straße.
Für die weitere städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Geländes sollen abschnittsweise umsetzbare Maßnahmen für Bauten, Freiräume und Erschließungen beschrieben werden (Kurz-, Mittel- und Langfristszenario), deren grundlegende, stadtplanerische Idee durch diesen Wettbewerb gefunden werden soll.
Die Teilnehmerzahl wird auf insgesamt 12 Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren mit Losverfahren begrenzt. Es ist beabsichtigt, 2 Büros als gesetzte Teilnehmende einzuladen, 10 weitere Teilnehmer werden ausgelost. Das Wettbewerbsverfahren wird bis zum Abschluss der Preisgerichtssitzung anonym durchgeführt. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Der Wettbewerb richtet sich an Architekten / Stadtplaner in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten. Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Bewerbung ist nur der veröffentlichte Bewerbungsbogen zu verwenden u. vollständig auszufüllen. Die erforderlichen Nachweise sind dem Bewerbungsbogen als Anlage beizufügen. Alle Nachweise sind auf Deutsch oder mit einer beglaubigten Übersetzung ins Deutsche vorzulegen. Die fristgerecht eingegangenen und formal vollständigen Bewerbungen werden überprüft. Erfüllen mehr als 10 Bewerber die Mindestkriterien, wird die Auswahl durch Los getroffen.
Alle Mindestanforderungen sind nur in der Auslobung unter Abschnitt A.2 aufgeführt.
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die nach den Architektengesetzen bzw. den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt / Stadtplaner / Landschaftsarchitekt zu tragen. Teilnehmende müssen die Qualifikation für alle genannten Fachbereiche z. B. innerhalb eines Büros oder einer Arbeitsgemeinschaft erfüllen. Weiteres s. Auslobung Abschnitt B.5.
Abschnitt IV: Verfahren
- städtebauliche und stadträumliche Qualität / Verknüpfung mit dem Umfeld;
- Qualität der Gebäudetypologien;
- Qualität des Freiraums, Differenzierung, Vernetzung mit der Umgebung;
- Schlüssigkeit der Nutzungsverteilung, Funktionalität sowie soziale Nachhaltigkeit;
- wirtschaftlicher Umgang mit den zur Verfügung stehenden Grundstücksflächen / phasenweise Realisierbarkeit;
- Beachtung der ökologischen Belange / Nachhaltigkeitsaspekte;
- Mobilitäts-, Erschließungs- und Stellplatzkonzept;
- Konzept zur Energieversorgung des Campus auf Grundlage erneuerbarer Energien;
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar.
Für den Wettbewerb wird eine Gesamtsumme von 80.000,00 € netto bereitgestellt. Davon werden 60.000,00
EUR netto als Bearbeitungshonorar (je Teilnehmer 5.000 EUR netto) sowie 20.000,00 EUR netto als Preisgeld verwendet.
Die Verteilung des Preisgelds erfolgt gemäß RPW 2013, Anlage II, 3:
1. Preis (50 %) 10.000,00 EUR netto,
2. Preis (30 %) 6.000,00 EUR netto,
3. Preis (20 %) 4.000,00 EUR netto,
Das Preisgericht ist bei einstimmiger Beschlussfassung befugt, die Preisgelder anders als dargestellt zu verteilen.
s. IV.3.1)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Einreichung der Bewerbungsunterlagen per E-Mail an Schubert +Horst Architekten PartGmbB: [gelöscht];
2. Der Erhalt der Unterlagen ist ohne Registrierung über die Website https://schubert-horst.de/wb-theoretikum_Teilnahme.zip möglich. Es erfolgen daher keine automatischen Benachrichtigungen zu neuen Dokumenten wie Rückfragenprotokolle o. ä. und eine selbsttägige Kontrolle durch interessierte Büros ist nötig.
3. Die Preisträger des städtebaulichen Ideenwettbewerbs qualifizieren sich für die Teilnahme am nachfolgenden Realisierungswettbewerb „Pandemieresillienzzentrum“;
4. Termine:
Pflichtkolloquium: 31.05.2023 / 11:00 Uhr,
Abgabe Pläne: 11.08.2023 / 15:00 Uhr,
Abgabe Modell: 25.08.2023 / 15:00 Uhr,
Preisgerichtssitzung: 21.09. – 22.09.2023.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Ort: wie vor
Land: Deutschland
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Universitätsklinikums Halle (Saale), gerügt werden. Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, innerhalb von 15 Kalendertagen ein Antrag auf Nachprüfung gemäß §§ 160 bis 162 GWB bei der Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 1., 2. und 3. Vergabekammer unter der zu VI.4.1. genannten Anschrift gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der §§134, 135 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]