Feuerwehrfahrzeuge - Rüstwagen, Gerätewagen Gefahrgut Referenznummer der Bekanntmachung: 15.113-FW-301-23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Feuerwehrfahrzeuge - Rüstwagen, Gerätewagen Gefahrgut
Rüstwagen, Gerätewagen Gefahrgut für Feuerwehren Sachsen-Anhalt
Rüstwagen
Die Fahrzeuge sind für Gemeinden und Gemeindeverbände in Sachsen-Anhalt bestimmt.
Abholung beim Auftragnehmer
Lieferung von 7 Rüstwagen für den Brandschutz, mit Beladung
Das LV Teil A beinhaltet das Grundfahrzeug.
Das LV Teil B beinhaltet die Beladung/Ausstattung.
Details siehe Vergabeunterlagen
In den Vergabeunterlagen sind Optionen im LV Teil A und Teil B enthalten.
Gerätewagen-Gefahrgut
Die Fahrzeuge sind für Gemeinden und Gemeindeverbände in Sachsen-Anhalt bestimmt.
Abholung beim Auftragnehmer
Lieferung von 8 Gerätewagen-Gefahrgut für den Brandschutz, mit Beladung
Das LV Teil A beinhaltet das Grundfahrzeug.
Das LV Teil B beinhaltet die Beladung/Ausstattung.
Details siehe Vergabeunterlagen
In den Vergabeunterlagen sind Mengenoptionen und Optionen im LV Teil A und Teil B enthalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter werden aufgefordert, folgende Eignungsnachweise vorzulegen: •Eigenerklärung zu § 31 UVgO, §§123/ 124 Abs. 1 GWB i. V. m. § 48 VgV (Vordruck siehe Vergabeunterlagen) und •Bewerbererklärung nach Abschnitt 2 (Vordruck siehe Vergabeunterlagen) oder •der Bieter erfüllt die o. g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind. Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV. Die folgenden Unterlagen sind dem Angebot ebenfalls beizufügen: •Eigenerklärung wg. Art. 5k EU-VO Nr. 833_2014_Sanktionen •Erklärung_§§ 11, 13, 14 TVergG LSA •Vereinbarung_§§ 17, 18 TVergG LSA Die o. g. Nachweise/ Unterlagen müssen auch von angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Von ausländischen Bietern sind statt oder neben den geforderten Unterlagen gleichwertige Eigenerklärungen und Bescheinigungen von Gerichts- oder Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes einzureichen. Darüber hinaus sind folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen (siehe Anforderungen LV bzw. Leistungsbeschreibung): •Beschreibung des Fahrgestells, Aufbaus, technischer Einbauten, feuerwehrtechnische Beladung •maßstäbliche technische Zeichnung •Nachweis Fahrgestellwartung und Serviceleistungen •Beifügen Energie-, Massen-, Gewichtsbilanz
-vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnisse Teil A und B
Darüber hinaus sind folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen (siehe Anforderungen LV bzw. Leistungsbeschreibung):
• Beschreibung des Fahrgestells, Aufbaus, technischer Einbauten, feuerwehrtechnische Beladung
• maßstäbliche technische Zeichnung
• Nachweis Fahrgestellwartung und Serviceleistungen
• Beifügen Energiebilanz, Gewichtsbilanz, Massenbilanz, Leistungsdiagramm Feuerlöschkreiselpumpe
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).