Lieferung von Ökostrom an Abnahmestellen der Stadt Köthen (Anhalt) Referenznummer der Bekanntmachung: 24/23/10
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köthen (Anhalt)
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06366
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.koethen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Ökostrom an Abnahmestellen der Stadt Köthen (Anhalt)
Lieferung von Strom ohne Straßenbeleuchtung an 62 Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung und 3 Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung mit einem prognostizierten Jahresverbrauch von 575.000 kWh.
Stadt Köthen (Anhalt) und Ortsteile
Lieferung von Strom ohne Straßenbeleuchtung an 62 Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung und 3 Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung mit einem prognostizierten Jahresverbrauch von 575.000 kWh.
flexibel bis 30.06.2027
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
124LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen
auf Verlangen der Vergabestelle:
Erklärungen nach dem Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (TVergG) - Tariftreue und Entgeltgleichheit, Nachunternehmerleistungen, Beachtung ILO-Kernarbeitsnormen
Benennung eines verantwortlichen Mitarbeiters für die Betreuung während der Vertragslaufzeit
Abschnitt IV: Verfahren
06366 Köthen (Anhalt), Wallstraße 1-5, Bereich Rechtsangelegenheiten/Vergabestelle
Bieter und Bevollmächtigte dürfen nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften
innerhalb von 10 Tagen beider Vergabestelle der Stadt Köthen, Bereich
Rechtsangelegenheiten, gerügt werden. Verstöße gegenVergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf
der inder Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggebergerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,müssen
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zurBewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann einAntrag auf
Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt unter der o. g.
Anschrift innerhalbvon 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers gestellt werden. Der Nachprüfungsantragist unzulässig, soweit die
Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der
§§134, 135 GWB hingewiesen.