Lieferung von Ökostrom an Abnahmestellen der Stadt Köthen (Anhalt) Referenznummer der Bekanntmachung: 24/23/10

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Köthen (Anhalt)
Postanschrift: Marktstraße 1-3
Ort: Köthen (Anhalt)
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06366
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bereich Rechtsangelegenheiten / Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3496-425153
Fax: +49 3496-4256153
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.koethen-anhalt.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=506772
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=506772
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Ökostrom an Abnahmestellen der Stadt Köthen (Anhalt)

Referenznummer der Bekanntmachung: 24/23/10
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09310000 Elektrizität
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von Strom ohne Straßenbeleuchtung an 62 Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung und 3 Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung mit einem prognostizierten Jahresverbrauch von 575.000 kWh.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 851 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Hauptort der Ausführung:

Stadt Köthen (Anhalt) und Ortsteile

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Strom ohne Straßenbeleuchtung an 62 Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung und 3 Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung mit einem prognostizierten Jahresverbrauch von 575.000 kWh.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 851 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

flexibel bis 30.06.2027

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

124LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen

auf Verlangen der Vergabestelle:

Erklärungen nach dem Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (TVergG) - Tariftreue und Entgeltgleichheit, Nachunternehmerleistungen, Beachtung ILO-Kernarbeitsnormen

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Benennung eines verantwortlichen Mitarbeiters für die Betreuung während der Vertragslaufzeit

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/04/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 08/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/04/2023
Ortszeit: 11:30
Ort:

06366 Köthen (Anhalt), Wallstraße 1-5, Bereich Rechtsangelegenheiten/Vergabestelle

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter und Bevollmächtigte dürfen nicht anwesend sein.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Vergabekammer)
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften

innerhalb von 10 Tagen beider Vergabestelle der Stadt Köthen, Bereich

Rechtsangelegenheiten, gerügt werden. Verstöße gegenVergabevorschriften, die

aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf

der inder Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur

Bewerbung gegenüber dem Auftraggebergerügt werden, Verstöße gegen

Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,müssen

spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Angebotsabgabe oder zurBewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt

werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann einAntrag auf

Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt unter der o. g.

Anschrift innerhalbvon 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des

Auftraggebers gestellt werden. Der Nachprüfungsantragist unzulässig, soweit die

Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der

§§134, 135 GWB hingewiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/03/2023