Pestalozzischule Hohenmölsen, komplette Sanierung des denkmalgeschützten Schulgebäudes, Erweiterung der Barrierefreiheit - Los 3: Objektplanung-Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: W 60 / 88 / 2022 (P)

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Burgenlandkreis, Rechts- und Ordnungsamt, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Schönburger Straße 41
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3445-731754
Fax: +49 3445-731755
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.burgenlandkreis.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=507021
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=507021
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Pestalozzischule Hohenmölsen, komplette Sanierung des denkmalgeschützten Schulgebäudes, Erweiterung der Barrierefreiheit - Los 3: Objektplanung-Freianlagen

Referenznummer der Bekanntmachung: W 60 / 88 / 2022 (P)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Gebäude der heutigen Pestalozzischule unterliegt dem Denkmalschutz. Das Gebäude besteht aus einem dreigeschossigen Haus, ist vollständig unterkellert und hat ein nicht ausgebautes Dachgeschoss.

Mit den in der Vergangenheit vorhandenen Mitteln konnten nur unbedingt notwendige Reparaturmaßnahmen durchgeführt werden. Es besteht ein extremer Sanierungsstau im gesamten Gebäude und an den technischen Anlagen.

Die gesamte technische Gebäudeausrüstung lässt auf Grund des Alters kaum Veränderungen I Erweiterungen mehr zu. Die auf dem Hof befindlichen Sanitärbereiche entsprechen

nicht den Anforderungen einer schulischen Einrichtung und sollten in das Schulgebäude integriert werden.

Der bautechnische Brandschutz und die Rettungswegesituation sind unzureichend und müssen entsprechend den Forderungen an die Sicherheit auf den neuesten Stand gebracht werden.

Es bestehen sicherheitstechnische Auflagen des Landesschulamtes bezüglich des Gesundheits- und Arbeitsschutzes.

Eine Infrastruktur zur Erfüllung der digitalen Anforderungen an Schulgebäude gibt es bisher nur partiell. Eine barrierefreie Erschließung des kompletten Gebäudes ist bisher nicht gegeben.

Eine energetische Sanierung der Gebäudehüllen sollte erfolgen um eine Senkung des Energieverbrauchs zu erreichen.

Das Schulgebäude soll mit Hilfe von Fördermitteln komplett saniert, barrierefrei umgebaut, energetisch aufgewertet und mit Infrastrukturmaßnahmen zur Gewährleistung der

digitalen Anforderungen an Schulgebäude ausgestattet werden. Gleichzeitig soll eine barrierefreie Erschließung des kompletten Gebäudes erreicht werden und

durch wärmedämmende Maßnahmen an der Gebäudehülle der Energieverbrauch gesenkt werden.

Die Freiflächen des Grundstücks sind in die Planung einzubeziehen -als Freiflächen, Grünes Klassenzimmer und Verkehrsflächen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Hauptort der Ausführung:

Pestalozzischule Hohenmölsen

Förderschule(L)

Clara-Zetkin-Straße 29

06679 Hohenmölsen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Planungsleistungen werden Abschnittsweise beauftragt. Zuerst ist beabsichtigt die Leistungsphasen 1 bis 4 zu beauftragen. Nach entsprechender Fördermittelbeantragung und deren Genehmigung ist vorgesehen in Abschnitten die Leistungsphasen 5 - 7 und 8 - 9 zu beauftragen.

Der Auftraggeber beabsichtigt die Beauftragung von Planungsleistungen in verschiedenen Vergabeverfahren mit den entsprechenden Leistungsbildern jeweils als losweise Gesamtvergabe durchzuführen.

Die Mitwirkung bei der Fördermittelbeschaffung, Fördermittelbewirtschaftung (Änderungsanträge etc.) und Fördermittelabrechnung ist Inhalt des jeweiligen Leistungsumfanges.

In diesem Verfahren werden folgende Leistungen beschafft:

Los 3 :

- Objektplanung Freianlagen § 39 HOAI, Grundleistungen für LPH 1- 4; 5-7, 8-9

Zudem werden besondere Leistungen und Beratungsleistungen gem. Erfordernis beauftragt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Kurze Vorstellung des Büros / Gewichtung: 2
Qualitätskriterium - Name: Projektabwicklung und Vorgehensweise / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Qualitätssicherung-Kostencontrolling / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Terminsicherung / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Erwartete Zusammenarbeit mit den Beteiligten / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Präsenz der Bauüberwachung vor Ort / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Qualität und Aussagekraft der Präsentation / Gewichtung: 3
Preis - Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Es erfolgt eine stufen-/abschnittsweise Beauftragung.

Die Leistungen sind je nach Finanzierung bzw. Bewilligung der Zuwendungen in zeitlich getrennten Abschnitten durchzuführen.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Bewerber*in beantragt die Teilnahme am Vergabeverfahren mittels Teilnahmeantrag. Dieser beinhaltet den vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen einschließlich der dort geforderten Referenzen und Nachweise. Für die Teilnahme am Vergabeverfahren bestehen bindende Bedingungen.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mindestanforderungen sind zu erfüllen (Siehe III.1.2).

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mitarbeiter): Mindestanforderungen sind zu erfüllen (Siehe III.I.3).

Soweit die bindenden Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllt sind, werden die Teilnahmebewerbungen gewertet und eine Rangfolge nach erreichter Punktzahl gebildet. Erfüllen mehrere Bewerber*innen die Anforderungen gleichermaßen und ist die Bewerberanzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zugrunde gelegten Eignungskriterien durch Punktgleichheit zu hoch, wird die Auswahl zur 2. Verfahrensstufe (Angebots-/ Verhandlungsverfahren) unter den punktgleichen Bewerber*innen durch Losentscheid getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV).

Die Bewertung erfolgt nach den Maßgaben der in den Teilnahmeunterlagen dargestellten Bewertungskriterien.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Das Gesamtprojekt wird im Zuge des Investitionsgesetz Kohleregionen (lnvKG) / Förderaufruf Denkmalpflege Burgenlandkreis durch das Land Sachsen-Anhalt gefördert.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie am Tage der Bekanntmachung berechtigt sind, die geforderte Berufsbezeichnung zu führen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die dem Auftragsgegenstand entsprechen.

Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber*innen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt*in" bzw. "Ingenieur*in" oder "beratende Ingenieur*in" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt*in bzw. Ingenieur*in tätig zu werden. Juristische Personen werden gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Betriebsangehörige benennen, die die oben beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllen, und über entsprechende Referenzen im Sinne der zu vergebenden Aufträge verfügen. Der Nachweis der Kammermitgliedschaft und Bauvorlageberechtigung ist erforderlich, entsprechende Referenzen der fachlichen Qualifikation sind nachzuweisen.

Die öffentliche Auftraggeberin verlangt, dass Bewerber*innen oder Bieter*innen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweist oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweist. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Gesetzliche Grundlagen für die Auftragsausführung bilden die Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI 2021) und die Bestimmungen über den Werkvertrag §§ 650 ff. BGB. Auf die Rechtsprechung des EuGH zu HOAI-Mindest- und Höchstsätzen im Vergabeverfahren wird hingewiesen.

Besondere Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt. Mit Angebotsabgabe hat der Bieter und ggf. seine vorgesehenen Nachunternehmen schriftliche Erklärungen gem. Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt abzugeben (siehe Vergabeunterlagen- Angebotsaufforderung).

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/04/2023
Ortszeit: 10:15
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 05/05/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 13/09/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Kommunikation mit den Bewerber*innen / Bewerbergemeinschaften im Teilnahmewettbewerb erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform des Bundes (evergabe-online). Die Kommunikation erfolgt elektronisch. Bewerber, welche sich nicht registriert haben, können während der Bewerbungsphase nicht über ev. Änderungen und Präzisierungen informiert werden.

2. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich unter der in der EU-weiten Bekanntmachung angegebenen Adresse der Vergabeplattform frei und uneingeschränkt zum Download bereit.

3. Bewerber*innen / Bewerbergemeinschaften haben zwingend den vorgebenen Bewerbungsbogen für die Erstellung des Teilnahmeantrags zu verwenden.

4. Die Bewerber*innen haben unter Beachtung des in der Bekanntmachung angegeben genannten Schlusstermins den Teilnahmeantrag in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs mit Hilfe elektronischer Mittel gemäß §10 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (vergleiche § 53 Abs. 1 VgV) über die Vergabeplattform bei der Vergabestelle

einzureichen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind die Bieter*in und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, eindeutig zu benennen.

5. Teilnahmeanträge und Angebote sind schriftlich in deutscher Sprache abzufassen.

6. Im Fall der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder der bevollmächtigten Vertreter*in zu zeichnen. Sofern eine bevollmächtigte Vertreter*in die Bewerbung / das Angebot zeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.

(Es gilt die Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs)

7. Es sollen nur die geforderten Erklärungen und Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Auf die Vorlage allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen oder sonstiger nicht geforderter Arbeitsproben ist zu verzichten.

8. Der öffentliche Auftraggeber kann die Bewerber*in oder Bieter*in unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu

korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§56 (2) VgV). Gegebenenfalls wird die Auftraggeberin hierfür eine relativ kurze Frist setzen. Ein Anspruch auf Nachforderung durch die Auftraggeberin, Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur solcher Erklärungen, Nachweise oder Unterlagen besteht nicht.

9. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass alle für die Erstellung des Teilnahmeantrages notwendigen Informationen in der Bekanntmachung sowie den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten Unklarheiten bestehen, sind Bewerber-/ Bieterfragen ausschließlich in elektronischer Form über das elektronische Vergabeportal an den Auftraggeber.

Bewerberfragen sind spätestens 7 Kalendertage bzw. den explizit, in den Teilnahmeunterlagen bzw. Angebotsaufforderungen benannten Rückfragefristen, vor Ablauf des in der Bekanntmachung genannten Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge bzw. des Angebotes zu stellen. Sollte sich aus den Bewerber-/Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf für alle Bewerber/Bieter ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung auf der Vergabeplattform.

10. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die den Bewerber*innen in Teilnahmewettbewerb / Verhandlungsverfahren entstehen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 gem. GWB IV sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/03/2023