A 14 VKE 1.4 Ausstattung Verkehrszeichenbrücken Referenznummer der Bekanntmachung: A1464600612
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
A 14 VKE 1.4 Ausstattung Verkehrszeichenbrücken
Errichtung von 3 Verkehrszeichenbrücken inkl. technischer Bearbeitung, Erdbau und Beton-/Stahlbau
39517 Tangerhütte
Errichten von 3 Verkehrszeichenbrücken inkl. dazugehöriger technischer Bearbeitung sowie erforderlichem Erdbau und Beton-/ Stahlbetonbau im Abschnitt der VKE 1.4 im Bereich der bereits hergestellten Anschlussstelle (AS) Tangerhütte bis zur neu zu erstellenden AS Lüderitz.
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Die Kragarme werden im Zuge des Autobahn-Streckenbaues errichtet.
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Standort A 14, Wegweiser Tangerhütte - RiFa Magdeburg
Standort A 14, Wegweiser Lüderitz - RiFa Magdeburg
Standort A 14, Wegweiser Lüderitz / Windberge - RiFa Schwerin
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Hinweise zu III.1.1) bis III.1.3.)
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In III.1.1) bis III.1.3.) benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
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Der AG lässt Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb einer Präqualifizierung beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. erworben wurden. Es gelten nur die Eignungskriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Bitte beachten Sie, dass im Falle der Bezugnahme auf die Präqualifikation, Erklärungen und Nachweise (insbesondere vergleichbare Referenzen), die in der PQ enthalten sind, aber nicht den unter III. 1.3. genannten Mindestanforderungen des AG entsprechen, nicht nachgefordert werden können und daher zusätzlich zum PQ-Zertifikat mit dem Angebot einzureichen sind. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ergänzt durch geforderte Einzelnachweise und Bescheinigungen vorzulegen.
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Im Einzelnen sind folgende Angaben zu tätigen und Nachweise zu erbringen:
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Mit dem Angebot:
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- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, insbesondere zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A. (Der AG behält sich vor, ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 € exkl. USt. einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister für das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, bei der zuständigen Stelle abzufordern. )
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben über die Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister
- Angaben über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
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Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
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- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung (vgl. § 6f EU VOB/A)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (falls beitragspflichtig) und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (falls das FA derartige Bescheinigungen ausstellt)
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen
Mit dem Angebot:
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Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (vgl. § 6a EU Nr. 2 lit. c) VOB/A).
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Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
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Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
Mit dem Angebot:
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- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu sieben abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A).
- Angaben zu Arbeitskräften, insbesondere eine Erklärung darüber, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. g) VOB/A).
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. b) VOB/A).,
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. i) VOB/A).
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Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
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- Bescheinigungen zu vergleichbaren Leistungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an ein den Vergabeunterlagen beigefügtes Muster (vgl. 3103 HVA B-StB Referenzbescheinigung 08-19).
- Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen, insbesondere Bundesautobahnen (MVAS). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt
- Nachweis der Qualifikation des Kolonnenführers gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten, Teil 4 Stahlbau, Stahlverbundbau, Abschnitt 3 Korrosionsschutz von Stahlbauten" (ZTV-ING). Dies ist bei inländischen Bietern durch eine Bescheinigung des Ausbildungsbeirates des Bundesverbandes Korrosionsschutz e.V. (KOR-Schein), bei ausländischen Bietern durch einen gleichwertigen Qualifikationsnachweis zu belegen.
- Nachweis der Qualifikation des ausführenden Personals gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING). Bei inländischen Bietern wird eine Bescheinigung des Ausbildungsbeirats "Schutz und Instandsetzung im Betonbau" beim Deutschen Beton und Bautechnik-Verein e.V. (SIVV- Schein - Schützen, Instandsetzen, Verbinden und Verstärken) verlangt. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Qualifikationsnachweise verlangt.
Die Dokumente sind in deutscher Sprache oder mit einer beglaubigten Fachübersetzung zu liefern.
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
- Benennung der Unterauftragnehmer.
Mind. 3 Referenzen, welche den Neubau oder die Erhaltung von Verkehrszeichenträgern an Autobahnen oder 4-streifigen Bundesstraße betreffen. Mindestens eine dieser Referenzen muss den Neubau oder die Erhaltung von Verkehrszeichenbrücken an Autobahnen oder 4-streifigen Bundesstraße betreffen.
Die Leistungen müssen jeweils in den letzten bis zu sieben Kalenderjahren erbracht worden sein.
Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme; Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme
Abschnitt IV: Verfahren
Autobahn GmbH des Bundes - NL OstMagdeburger Straße 5106112 Halle (Saale)Deutschland
Keine Teilnahme zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de