Beschaffung von Server- und Netzwerktechnik Referenznummer der Bekanntmachung: T-10 / 30 / 2022 (L)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.burgenlandkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Server- und Netzwerktechnik
Lieferung von
12 Stück Serversystem Fujitsu PRIMERGY RX2530 M6, Rack-Model 1HE, 8 Slots SSD 2,5"
2 Stück Brocade G610 FC-Switch
Burgenlandkreis, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg
Lieferung von
12 Stück Serversystem Fujitsu PRIMERGY RX2530 M6, Rack-Model 1HE, 8 Slots SSD 2,5"
2 Stück Brocade G610 FC-Switch
Der Burgenlandkreis setzt im Bereich der Computeringleistung seit langer Zeit auf Servertechnik der Firma Fujitsu. Das administrative Personal für die Komponente ist vertraut im Umgang, Administration sowie Konfiguration und Pflege der Systeme. Auf Grund der Komplexität sowie dem hohen Grad der Integration in die bestehenden Infrastrukturen ist ein Wechsel der Herstellerplattform nicht möglich. Aus diesem Grunde wird von einer produktneutralen Leistungsbeschreibung abgewichen. Die in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestvoraussetzungen müssen gegeben sein. Eventuelle Unstimmigkeiten sind während der Angebotsfrist anzuzeigen bzw. aufzuklären. Bieteranfragen müssen bis zum 10.01.2023, 10:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein, damit die Vergabestelle diese innerhalb der Frist des § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV beantworten kann. Anfragen, die nach dem o. g. Zeitpunkt eingehen sind nicht mehr "rechtzeitig" im Sinne der vorgenannten Vorschrift und können u. U. nicht mehr beantwortet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von Server- und Netzwerktechnik
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04299
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).