Versorgung mit fremdkraftbetriebenen Bewegungsschienen sowie sämtlichen erforderlichen Verbrauchsmaterialien und Zubehör der Produktgruppe 32 Referenznummer der Bekanntmachung: Himi AOK SAN 2023-0003

Vorinformation

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE0 Sachsen-Anhalt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://san.aok.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.aok.de/gp/orthopaedie-rehatechnik/vertragsabsichten/versorgung-mit-produkten-der-pg-32-fremdkraftbetriebene-bewegungsschienen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Versorgung mit fremdkraftbetriebenen Bewegungsschienen sowie sämtlichen erforderlichen Verbrauchsmaterialien und Zubehör der Produktgruppe 32

Referenznummer der Bekanntmachung: Himi AOK SAN 2023-0003
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33183000 Orthopädische Hilfsmittel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Auftraggeberin beabsichtigt frühestmöglich zum 01.06.2023 einen Vertragsschluss über die Versorgung der Anspruchsberechtigen mit Hilfsmitteln der PG 32 des Hilfsmittelverzeichnisses (fremdkraftbetriebene Bewegungsschienen) auf Basis von Versorgungspauschalen. Dies schließt alle damit in Zusammenhang stehenden Service- und Dienstleistungen ein. Die Produktartbeschreibungen und Anforderungen an die Produkte sind dem Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V zu entnehmen https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home .

Der unter dem Link https://www.aok.de/gp/orthopaedie-rehatechnik/vertragsabsichten/versorgung-mit-produkten-der-pg-32-fremdkraftbetriebene-bewegungsschienen einzusehende Vertragstext stellt die Basis für die Verhandlungen dar.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vom Vertrag umfasste Hilfsmittel der PG 32 - Bewegungsschienen

32.04.01.0 - Erstversorgung (bis zu 4 Wochen = 28 Tage)

32.04.01.0 - Folgeversorgung (bis zu 2 Wochen = 14 Tage)

32.09.01.0 - Erstversorgung (bis zu 4 Wochen = 28 Tage)

32.09.01.0 - Folgeversorgung (bis zu 2 Wochen = 14 Tage)

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2023
Ende: 31/12/2027
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Leistungserbringer können nur Vertragspartner sein, wenn sie die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V erfüllen. Der Nachweis der Erfüllung dieser Voraussetzungen ist durch die Zertifizierung durch eine geeignete, unabhängige Stelle (Präqualifizierungsstelle) zu führen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Leistungserbringer müssen die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V erfüllen. Weiterhin ist eine Präqualifizierung für den Versorgungsbereich, für welchen Hilfsmittel abgegeben werden sollen, zwingend. Dies umfasst die Präqualifizierung für die vertragsgegenständlichen Hilfsmittel der PG 32: 32B.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es wird darauf hingewiesen, dass die Erfüllung der Anforderungen nach § 126 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 3 SGB V durch die Zertifizierung durch eine geeignete, unabhängige Stelle (Präqualifizierungsstelle) gemäß § 126 Absatz 1a und Absatz 2 SGB vorzunehmen ist. Eine Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder ein Beitritt zu einem abgeschlossenen Vertrag ist nur nach Abruf bzw. Einsichtmöglichkeit durch die Auftraggeberin in die entsprechenden Nachweise möglich.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 14/04/2023
Ortszeit: 23:59
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 GWB, weshalb der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung keine Anwendung finden und die Möglichkeit zum vergaberechtlichen Primärrechtsschutz nicht besteht.

Die Bekanntmachung der Vertragsabsicht erfolgt gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V. Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 - Vorinformation genutzt, weil für Bekanntmachungen gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V kein gesondertes Formular zur Verfügung steht. Auch § 38 VgV findet keine Anwendung. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht.

Es handelt sich um einen Vertrag, der keinen Anspruch auf Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen der gesetzlich Versicherten bzw. auf eine bestimmte Abgabemenge begründet.

Während der gesamten Vertragsdauer können geeignete und entsprechend zertifizierte Leistungserbringer, deren Verbände oder sonstigen Zusammenschlüsse zu den gleichen Bedingungen als Vertragspartner dem Vertrag jederzeit beitreten, soweit sie - bzw. die (Verbands-)Mitglieder - nicht aufgrund bestehender Verträge bereits zur Versorgung der Versicherten gemäß § 127 Absatz 1 SGB V berechtigt sind.

Demnach können auch nach Ablauf der unter IV.2.2) genannten Frist die Vertragsunterlagen angefordert werden.

Interessierte Leistungserbringer, die die Voraussetzungen nach § 126 SGB V erfüllen, senden ihr Verhandlungsinteresse mit einem Angebot unter dem Kennwort: Bewegungsschienen an folgende E-Mail-Adresse:

[gelöscht]

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Entfällt
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/02/2023