Schadstoffsammlung im Landkreis Harz Referenznummer der Bekanntmachung: ENWI-1-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halberstadt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38820
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enwi-hz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schadstoffsammlung im Landkreis Harz
Die Leistung umfasst die Sammlung und Entsorgung von haushaltsüblichen nach (Art und Menge) Schadstoffen sowie Elektrokleingeräten aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen im Bringsystem sowie die Sammlung und Entsorgung von Schadstoffkleinmengen aus den genannten Herkunftsbereichen im Holsystem.
Landkreis Harz
Die Leistung umfasst die Sammlung und Entsorgung von haushaltsüblichen (nach Art und Menge) Schadstoffen sowie Elektrokleingeräten aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen im Bringsystem sowie die Sammlung und Entsorgung von Schadstoffkleinmengen aus den genannten Herkunftsbereichen im Holsystem.
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja - zweimalige Verlängerung um jeweils zwei Jahre, wenn nicht zuvor von einem Vertragspartner gekündigt wurde (Kündigungsfrist 12 Monate)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmerentsendegesetz und Mindestlohngesetz sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat
- Eigenerklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat;
- aktueller (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Handelsregister
- Erklärung zum BMWK-Rundschreiben vom 14.02.2022 (bezüglich Bezügen zu Russland)
Auf Verlangen:
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist)
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate)
- aktueller, d.h. zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
- Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen.
- Unterbeauftragungen sind nach Maßgabe der Vertragsbedingungen zulässig, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Lieferanten gelten nicht als Unterauftragnehmer.
Der Bieter hat im Angebot anzugeben, ob und gegebenenfalls für welche Leistungsbereiche er beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die Benennung der Unterauftragnehmer, die unter III.1.1 genannten Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch der Unterauftragnehmer sowie eine verbindliche, schriftliche Erklärung des Unterauftragnehmers, dass dieser für den Fall des Zuschlags die vorgesehenen Leistungen erbringen wird, zu fordern, ferner für Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen zusätzlich die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Bieter
Für die im bundesweiten amtlichen Verzeichnis der Industrie und Handelskammern (AVPQ) die im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer/ des Unternehmenscodes auch die Eintragung des Bieters in diese Register akzeptiert.
- Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
- Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Leistungen, jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflicht mit Deckungssummen je Schadensfall; jeweils bei jährlich zweifacher Maximierung in einer Mindesthöhe von 2 Mio. Euro für Personenschäden, 1.5 Mio. für Sachschäden und 0,3 Mio. für Vermögensschäden oder Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe nebst Bereitschaftserklärung der/einer Versicherung zum Abschluss einer Versicherung mit entsprechenden Deckungssummen.
- Bankerklärung über die Bonität des Bieters, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate
- aktuellster vorliegender Jahresabschluss nebst Lagebericht (sofern die Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgesehen ist)
- Referenzen zur Sammlung und Entsorgung von Schadstoffen aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen der letzten drei Jahre
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder der gleichwertigen Qualifikation für die entsprechende Leistung
Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts und Nachunternehmereinsatz sowie Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Landesvergabegesetz LSA
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3 vorzulegen:
- Vereinbarungen nach Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt zu Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Nachunternehmer-Einsatz und ILO-Kernarbeitsnormen
- Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen
Fragen zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern - soweit zweckdienlich - in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen.
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der
Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.