Unterhaltsreinigung (UHR) und Glas- und Rahmenreinigung (GLAS) Referenznummer der Bekanntmachung: GS 141 OV 022022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://Finanzamt.sachsen-anhalt.de/waehlen-sie-ihr-Finanzamt/Finanzamt-magdeburg/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung (UHR) und Glas- und Rahmenreinigung (GLAS)
a) Das Vergabeverfahren richtet sich auf den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Unterhaltsreinigung (UHR) und Glas- und Rahmenreinigung (GLAS) für die in der Anlagen "5 - Leistungsbeschreibung UHR" und "5 - Leistungsbeschreibung GLAS" unter II.2 - je Los - genannten Liegenschaften.
b) Zur Gewährleistung eines positiven Erscheinungsbildes der genannten Finanzämter besteht ein besonderes Interesse an einem optimalen Sauberkeitsgrad und einem reibungslosen Ablauf ohne Auswirkungen auf die dort beschäftigten Mitarbeiter und die Besucher.
c) Die Anlagen "1a - Übersicht Lose UHR" und "1b - Übersicht Lose GLAS" dienen der vereinfachten Übersicht für die - je Los - zu erbingenden Leistungen.
d) Der detaillierte Leistungsumfang - je Los - ergibt sich ab der Ziffer 5. der Anlagen "5 - Leistungsbeschreibung UHR" und "5 - Leistungsbeschreibung GLAS".
e) Zur Zielerreichung eines einwandfreien Hygiene- und Reinigungszustandes im Objekt und zur Vermeidung von zu dokumentierenden vertragsschädlichen Schlechtleistungen werden - je Los UHR - die Gesamtobjektleistungswerte vorgegeben (vgl. 2 - Angebotsaufforderung Ziffern 3.7. und 3.8. i. V. m. 5. Leistungsbeschreibung Ziffer 5.10.2.)
f) Die zusätzlichen Angaben zu VI.3 (vgl. beispielsweise Objektbesichtigung; Bieterfragen) und in der Anlage "1 - Hinweise und häufig gestellte Fragen" sind zwingend zu beachten.
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Bitterfeld-Wolfen
Finanzamt Bitterfeld-Wolfen, Mittelstraße 20, 06749 Bitterfeld-Wolfen
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 8.024
- Jahresreinigungsfläche in m²: 680.750
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: ja
- Schlüsselversicherung: 25.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Dessau-Roßlau - Steuer
Finanzamt Dessau-Roßlau - Steuer -, Kühnauer Str. 166, 06846 Dessau-Roßlau
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 6.067
- Jahresreinigungsfläche in m²: 438.915
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: nein
- Schlüsselversicherung: 10.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste
Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste -, Kühnauer Str. 161, 06846 Dessau-Roßlau
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 15.724
- Jahresreinigungsfläche in m²: 1.182.778
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: ja
- Schlüsselversicherung: 40.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste -, Standort Magdeburg
Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste -, Standort Magdeburg, Otto-von-Guericke-Str. 4, 39104 Magdeburg
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 20.816
- Jahresreinigungsfläche in m²: 1.585.039
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: ja
- Schlüsselversicherung: 60.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: ja
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Eisleben
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 4.542
- Jahresreinigungsfläche in m²: 383.663
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: nein
- Schlüsselversicherung: 50.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Genthin
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 3.102
- Jahresreinigungsfläche in m²: 225.411
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: nein
- Schlüsselversicherung: 25.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Haldensleben
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 3.800
- Jahresreinigungsfläche in m²: 280208
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: ja
- Schlüsselversicherung: 20.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Halle (Saale)
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 11.812
- Jahresreinigungsfläche in m²: 845.418
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: ja
- Schmutzfangmattenservice: ja
- Schlüsselversicherung: 50.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Magdeburg
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 11.688
- Jahresreinigungsfläche in m²: 895.451
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: ja
- Schlüsselversicherung: 25.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Merseburg
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 3.875
- Jahresreinigungsfläche in m²: 317.395
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: ja
- Schlüsselversicherung: 50.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Naumburg
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 5.266
- Jahresreinigungsfläche in m²: 438.197
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: ja
- Schlüsselversicherung: 25.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Quedlinburg
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 7.966
- Jahresreinigungsfläche in m²: 670.577
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: ja
- Schlüsselversicherung: 60.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.er vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Salzwedel
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 3.813
- Jahresreinigungsfläche in m²: 266.655
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: ja
- Schlüsselversicherung: 10.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Staßfurt
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 4.726
- Jahresreinigungsfläche in m²: 333.561
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: ja
- Schlüsselversicherung: 50.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Stendal
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 6.246
- Jahresreinigungsfläche in m²: 458.341
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: ja
- Schlüsselversicherung: 25.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Wittenberg
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 3.050
- Jahresreinigungsfläche in m²: 243.146
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: ja
- Schlüsselversicherung: 50.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Bitterfeld-Wolfen
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 4.384
- Jahresreinigungsfläche in m²: 6.274
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2
- Einsatz Hubarbeitsbühne: ja
- Schlüsselversicherung: 25.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Dessau-Roßlau - Steuer
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 1.287
- Jahresreinigungsfläche in m²: 2.574
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2
- Einsatz Hubarbeitsbühne: ja
- Schlüsselversicherung: 10.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 4.634
- Jahresreinigungsfläche in m²: 9.268
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2
- Einsatz Hubarbeitsbühne: ja
- Schlüsselversicherung: 40.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste -, Standort Magdeburg
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 10.173
- Jahresreinigungsfläche in m²: 25.590
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2 + Glasfronten
- Einsatz Hubarbeitsbühne: ja
- Schlüsselversicherung: 60.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: ja
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Eisleben
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 1.738
- Jahresreinigungsfläche in m²: 4.274
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2 + Glasfronten
- Einsatz Hubarbeitsbühne: ja
- Schlüsselversicherung: 50.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Genthin
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 928
- Jahresreinigungsfläche in m²: 1.571
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2
- Einsatz Hubarbeitsbühne: ja
- Schlüsselversicherung: 25.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Haldensleben
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 733
- Jahresreinigungsfläche in m²: 1.447
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2
- Einsatz Hubarbeitsbühne: nein
- Schlüsselversicherung: 20.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Halle (Saale)
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 4.097
- Jahresreinigungsfläche in m²: 9.407
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2 + Glasfronten
- Einsatz Hubarbeitsbühne: ja
- Schlüsselversicherung: 50.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Magdeburg
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 1.926
- Jahresreinigungsfläche in m²: 3.853
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2
- Einsatz Hubarbeitsbühne: nein
- Schlüsselversicherung: 25.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Merseburg
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 706
- Jahresreinigungsfläche in m²: 1.413
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2
- Einsatz Hubarbeitsbühne: nein
- Schlüsselversicherung: 50.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Naumburg
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 862
- Jahresreinigungsfläche in m²: 1.707
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2
- Einsatz Hubarbeitsbühne: nein
- Schlüsselversicherung: 25.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Quedlinburg
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 1.953
- Jahresreinigungsfläche in m²: 3.907
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2
- Einsatz Hubarbeitsbühne: ja
- Schlüsselversicherung: 60.000€
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Salzwedel
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 453
- Jahresreinigungsfläche in m²: 907
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2
- Einsatz Hubarbeitsbühne: nein
- Schlüsselversicherung: 10.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Staßfurt
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 1.073
- Jahresreinigungsfläche in m²: 2.147
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2
- Einsatz Hubarbeitsbühne: ja
- Schlüsselversicherung: 50.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Stendal
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 1.292
- Jahresreinigungsfläche in m²: 2.585
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2
- Einsatz Hubarbeitsbühne: ja
- Schlüsselversicherung: 25.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Wittenberg
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 630
- Jahresreinigungsfläche in m²: 1.260
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2
- Einsatz Hubarbeitsbühne: ja
- Schlüsselversicherung: 50.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Bitterfeld-Wolfen
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Dessau-Roßlau - Steuer
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste -, Standort Magdeburg
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Eisleben
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Genthin
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Haldensleben
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Halle (Saale)
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Magdeburg
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Merseburg
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Naumburg
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Quedlinburg
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Salzwedel
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Staßfurt
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Stendal
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Wittenberg
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Bitterfeld-Wolfen
Ort: Elbeu
NUTS-Code: DEE07 Börde
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Dessau-Roßlau - Steuer
Ort: Elbeu
NUTS-Code: DEE07 Börde
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste -, Standort Magdeburg
Ort: Elbeu
NUTS-Code: DEE07 Börde
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Eisleben
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Genthin
Ort: Elbeu
NUTS-Code: DEE07 Börde
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Haldensleben
Ort: Elbeu
NUTS-Code: DEE07 Börde
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Halle (Saale)
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Magdeburg
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Merseburg
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Naumburg
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Quedlinburg
Ort: Elbeu
NUTS-Code: DEE07 Börde
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Salzwedel
Ort: Elbeu
NUTS-Code: DEE07 Börde
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Staßfurt
Ort: Elbeu
NUTS-Code: DEE07 Börde
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Stendal
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Wittenberg
Ort: Elbeu
NUTS-Code: DEE07 Börde
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
WICHTIG: Für diese Vergabe wurde eine PFLICHT zur Objektbesichtigung - je Los - festgelegt, weil die Leistung ohne die Begehung der Flächen nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann (vgl. 2 - Angebotsaufforderung, Ziffer 3.5.; 5 - Leistungsbeschreibung UHR und GLAS Ziffer 10. Ansprechpartner Objektbesichtigung).
1. Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 15.11.2022, 12:00 Uhr (bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) hinzuweisen.
2. Die Vergabeunterlagen stehen auf den Vergabeplattformen des Bundes (www.evergabe-online.de) und des Landes Sachsen-Anhalt (www.evergabe.sachsen-anhalt.de) kostenlos zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de.
3. Die Beschaffungsstelle weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de oder der vorliegenden eu-weiten Veröffentlichung (TED; http://ted.europa.eu/) maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
4. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten.
5. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über https://www.evergabe-online.de.
6. Die Bewerber haben sich zudem selbständig und regelmäßig über die Änderungen der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung von Fragen durch die Beschaffungsstelle auf https://www.evergabe-online.de zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen.
7. Eine Nichtberücksichtigung kann ggf. zum Ausschluss des Angebotes führen.
8. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB. Dazu ist die Angabe der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in lesbarer Form im Unterschriftenfeld des Angebots erforderlich.
9. Für die Angebotsabgabe ist keine fortgeschrittene elektronische oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Durch das Hochladen des Angebotes über den "AnA-Web" werden diese Anforderungen erfüllt.
10. Weiterführende Angaben zur Angebotsabgabe ergeben sich aus der Anlage 2 - Angebotsaufforderung.
11. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot nicht in elektronischer Form ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
12. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung und im formalisierten Angebot (Ziffer 1) angegebenen Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vollständig dem Angebot beigefügt werden.
13. Liegen diese oder andere einzureichende Unterlagen nicht fristgemäß vor, kann das Angebot - nach pflichtgemäßem Ermessen der Beschaffungsstelle - vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
14. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden.
15. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
16. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (finanzielle /wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Beschaffungsstelle wertet also diese Angaben kumulativ.
17. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (z. B. AVPQ) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen.
18. Besonders zu beachten sind die Referenzen und deren Mindestanforderungen (vgl. 2 - Angebotsaufforderung Ziffer 3. und A2 - Bieter- und Eignungsauskunft Ziffer 4.).
19. Weitere durch die Präqualifikation erworbene Nachweise, die hier nicht gefordert sind, haben keinen Einfluss auf die Eignungsprüfung.
20. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote - je Los - behält sich die Beschaffungsstelle - wie folgt - die Vergabe per Losentscheid vor (vgl. 2 - Angebotsaufforderung Ziffer 12.):
a) Es werden insgesamt sechs optisch gleiche Loszettel erstellt, jeweils drei mit dem Namen des Bieters A und dem Namen des Bieters B.
b) Diese werden in einen Losbehälter gelegt.
c) Drei mit der Vergabe nicht vertraute Mitarbeiter des Auftraggebers ziehen jeweils einen Loszettel aus dem Losbehälter, wobei die einzelnen Loszettel erst geöffnet werden dürfen, wenn alle drei Lose gezogen wurden.
d) Der Bieter, dessen Name mindestens auf zwei der drei Loszettel steht, erhält den Zuschlag.
e) Das Losverfahren wird dokumentiert und protokolliert.
21. Es gilt deutsches Recht.
22. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 134 GWB, § 62 VgV).
23. Die Beschaffungsstelle wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB auf elektronischem Weg informieren.
24. Der Vertrag darf bei einer Information auf elektronischem Weg erst zehn Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/