EFRE-Förderprojekt aus dem Programm Sachsen-Anhalt Kulturerbe - Entwicklung und Neuausrichtung des Stiftsberges in Quedlinburg- Schlossberg 1, 06484 Welterbestadt Quedlinburg (Lose 17, 18 und 19) Referenznummer der Bekanntmachung: 3.01-04/19-9
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Quedlinburg
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 06484
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.quedlinburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
EFRE-Förderprojekt aus dem Programm Sachsen-Anhalt Kulturerbe - Entwicklung und Neuausrichtung des Stiftsberges in Quedlinburg- Schlossberg 1, 06484 Welterbestadt Quedlinburg (Lose 17, 18 und 19)
Los 19 – Zimmererarbeiten
Quedlinburg
- Sanierung des Dachstuhls einschl. Deckenbalkenlage des Mittelschiffs,
- Sanierung des Dachstuhls einschl. Deckenbalkenlage der Seitenschiffe, jeweils im erforderlichen Umfang.
Die Arbeiten werden in einer Höhe von:
- ca. 9,00 m (Traufe Seitenschiff),
- ca. 16,00 m(Mittelschiff),
- ca. 24,00 m (First) ausgeführt.
Es erfolgt ebenfalls das Einrüsten der Giebelflächen des Querhauses.
ZS/2018/06/93182
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 19 -Zimmererarbeiten Bereich Stiftskirche
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schachdorf Ströbeck
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38822
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.adams-nt.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Quedlinburg
- Sanierung des Dachstuhls einschl. Deckenbalkenlage des Mittelschiffs,
- Sanierung des Dachstuhls einschl. Deckenbalkenlage der Seitenschiffe, jeweils im erforderlichen Umfang.
Die Arbeiten werden in einer Höhe von:
- ca. 9,00 m (Traufe Seitenschiff),
- ca. 16,00 m(Mittelschiff),
- ca. 24,00 m (First) ausgeführt.
Es erfolgt ebenfalls das Einrüsten der Giebelflächen des Querhauses.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schachdorf Ströbeck
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38822
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.adams-nt.de
1. Nachtrag: Zusätzliche vertikale Staubschutzwand im Kirchraum.
2. Nachtrag: Stahlbleche und Abhängekonstruktionen gemäß Statik.
3. Nachtrag: Verbindungsmittel gemäß Statik.
4. Nachtrag: Stahlabhänger u.a., abzüglich Mindermengen
5. Nachtrag: Ergänzung fehlender Deckenbolzen und Reinigung der Decke
6. Nachtrag: Instandsetzung Kassettendecke u.a.:
7.-8. Nachtrag: -
9. Nachtrag: zusätzl. Leistungen für Dachkonstruktion Haupt- und Seitenschiff
- Pos. 1: örtl. Festlegung zur Sicherung der Zierstein am Obergaden Nord in Abstimmung mit dem LDA
- Pos. 2: für die Bewertung der Dachkonstruktionen in den Seitenschiffen sind Zuarbeiten für den Tragwerksplaner zur Aufnahme der Bestandskonstruktion erforderlich
- Pos. 3: durch den Tragwerksplaner wird festgelegt die Dachkonstruktionen in den Seitenschiffen auf Mauerlatten aus Eichenholz aufzulagern, bisher sind alle Deckenbalken nur auf losen Steinen aufgelegt
- Pos. 4: Bauhölzer für die Instandsetzung der Dachkonstruktion der Seitenschiffe, zusätzliche Holzlierferungen zu neuen Einkaufspreisen
- Pos. 5: für den Einbau der Mauerlatten und die Instandsetzung der Anschlüssen Deckenbalken/ Sparren ist der Rückbau der dreiseitigen DB-Zierverkleidungen erforderlich
- Pos. 6+7: Freilegungs- und Vorbereitungsarbeiten für den Einbau der Mauerwerkslatten auf den Mauerkronen der Seitenschiffe
- Pos. 8+11: da keine Verbindungsmittel zwischen Sparren und Deckenbalken erkennbar sind, wird vor Ort festgelegt die Verbindung durch eine seitlich am DB angebrachte Mehrschichtplatte zu befestigen (nur seitliche Befestigung möglich, da Dacheindeckung aus Kupfer und Dachschalung oberseitig nicht geöffnet werden
- Pos. 9+10: Mengenmehrungen
- Pos. 12: Erschwerniss-Zulage für Arbeiten in gebückter Haltung, da Rüstebene in anderer Höhenlage nicht möglich
- Pos. 13+14: Mengenmehrung zur gleichlautenden Leistung in den Seitenschiffen
- Pos. 15-19: erkennbare Minderleistungen/ Mindermengen aus beauftragtem Haupt-LV