Beschaffung eines VAN Heavy Weight Deflectometers, Selbstfahrende Arbeitsmaschine, Messgerät bis 350 KN Referenznummer der Bekanntmachung: FN70/22a
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köthen (Anhalt)
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06366
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hs-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines VAN Heavy Weight Deflectometers, Selbstfahrende Arbeitsmaschine, Messgerät bis 350 KN
Beschaffung eines VAN Heavy Weight Deflectometers, Selbstfahrende Arbeitsmaschine, Messgerät bis 350 KN für den Standort Dessau-Roßlau
Dessau-Roßlau
Beschaffung eines VAN Heavy Weight Deflectometers, Selbstfahrende Arbeitsmaschine, Messgerät bis 350 KN für den Standort Dessau-Roßlau
Ausführungszeitraum betreffend Punkt II.2.7) Laufzeit: spätestens 16 Wochen nach Zuschlagserteilung
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Aufgrund dessen, dass der Beschaffungsbedarf weiterhin fortbesteht, die Gründe für die Aufhebung des Offenen Verfahrens nicht in der Sphäre des Auftraggebers lagen und der Auftraggeber die Bedingungen nicht ändern wird, erfolgt nach Aufhebung des Offenen Verfahrens das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 VgV.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung eines VAN Heavy Weight Deflectometers, Selbstfahrende Arbeitsmaschine, Messgerät bis 350 KN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kolding
NUTS-Code: DK032 Sydjylland
Postleitzahl: 6000
Land: Dänemark
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).