Unterhalts-, Grund-, Glas- und Rahmenreinigung in der Kernstadt und in den Ortsteilen Referenznummer der Bekanntmachung: 30-90.80-2023/01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hansestadt Stendal
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stendal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-, Grund-, Glas- und Rahmenreinigung in der Kernstadt und in den Ortsteilen
Los 1: Unterhalts- und Grundreinigung Kernstadt und Ortsteile (14 Objekte), Los 2: Unterhalts- und Grundreinigung Kernstadt (8 Objekte), Los 3: Grund-, Glas- und Rahmenreinigung Ortsteile (57 Objekte), Los 4: Glas- und Rahmenreinigung Kernstadt und Ortsteile (44 Objekte)
Unterhalts- und Grundreinigung (14 Objekte)
Kernstadt der Hansestadt Stendal sowie Ortsteile
Unterhalts- und Grundreinigung Verwaltungsgebäude, Grundschulen, Kindertagesstätten, Turnhallen, Jugendclubs Kernstadt und Ortsteile, insgesamt 14 Objekte (Jahresreinigungsfläche für Unterhaltsreinigung = 1.317.192,20 m² und für Grundreinigung = 5.743,81 m²)
Unterhalts- und Grundreinigung (8 Objekte)
Kernstadt der Hansestadt Stendal
Unterhalts- und Grundreinigung in Verwaltungsgebäuden, Grundschulen, Kindertagesstätten, Turnhallen und Jugendclubs Kernstadt, insgesamt 8 Objekte (Jahresreinigungsfläche für Unterhaltsreinigung = 2.016.676,43 m² und für Grundreinigung = 7.905,03 m²)
Grund-, Glas- und Rahmenreinigung (57 Objekte)
Ortsteile der Hansestadt Stendal
Grund-, Glas- und Rahmenreinigung in Dorfgemeinschaftshäusern, Feuerwehren, und Trauerhallen Ortsteile, insgesamt 57 Objekte (Jahresreinigungsfläche für Grundreinigung = 5.882,09 m² und für Glasreinigung = 935,63 m²)
Glas- und Rahmenreinigung (44 Objekte)
Kernstadt der Hansestadt Stendal und Ortsteile
Glas- und Rahmenreinigung in Verwaltungsgebäuden, Grundschulen, Kindertagesstätten, Turnhallen und Jugendclubs Kernstadt und Ortsteile, insgesamt 44 Objekte (Jahresreinigungsfläche Glasreinigung = 21.125,64 m² und mit Hebebühne 537,91 m²)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.Eigenerklärung (Fbl. 124LD - ist den Ausschreibungsunterlagen enthalten) oder ein gültiges Zertifikat einer Präqualifizierungsstelle. Ebenso kann die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingereicht werden - auch diese ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
2. Abgabe von Eignerklärungen nach dem Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt (LVG LSA) zu folgenden Paragrafen:
- § 10 Erklärung Tariftreue und Entgeltgleichheit
- § 13 Erklärung zum Nachunternehmereinsatz. Entsprechende Formblätter sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
3. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise vorzulegen:
- ggf. vom Nachunternehmer: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Fbl. 124 LD oder EEE oder PQ-Nachweis)
- ggf. vom Nachunternehmer: Erklärung LVG LSA § 10 Tariftreue und Entgeltgleichheit
4. Von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, sind entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft, der tariflichen Sozialkasse vorzulegen. Vorgenannte Bescheinigungen können auch vom Nachunternehmer verlangt werden.
1. Nachweis Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestversicherungssummen:
- 1 Mio Euro für Personenschäden pro Schadensfall
- 500.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall
- 10.000 Euro für den Verlust von Schlüsseln pro Schadensfall
2. Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten AK
1. Qualifizierungsnachweis des vorgesehenen Objektsleiters (mind. Berufsabschluss Gebäudereiniger), sofern keine Eintragung in Präqualifizierungsdatenbank vorliegt
2. mindestens 4 Referenzobjekte mit Ansprechpartner und Telefonnummer
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Auf Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 (3) Nr. 2 GWB). Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung an o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 (3) GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften des § 134 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 (2) GWB zur Geltendmachung der in § 134 (1) GWB genannten Verstöße zu beachten.