Sanierung und Modernisierung der Sekundarschulle "Bosseschule" in 06484 Quedlinburg, Los 3.15 Baureinigungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: EU-BÖ 013/23 Baureinigungsarbeiten

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halberstadt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38820
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-hz.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=501094
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=501094
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sanierung und Modernisierung der Sekundarschulle "Bosseschule" in 06484 Quedlinburg, Los 3.15 Baureinigungsarbeiten

Referenznummer der Bekanntmachung: EU-BÖ 013/23 Baureinigungsarbeiten
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45214200 Bauarbeiten für Schulgebäude
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Sanierung und Modernisierung der Sekundarschule "Bosseschule" in der Schulstraße 2 in 06484 Quedlinburg

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90911200 Gebäudereinigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE09 Harz
Hauptort der Ausführung:

Sekundarschule "Bosseschule"

Schulstraße 2, 06484 Quedlinburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 3.15 Baureinigungsarbeiten

- ca. 5800 m² Baugrobreinigung durch Kehren

- ca. 415 m² Glas- und Brüstungsflächen reinigen

- ca. 300 m Fensterbänke (Innen + Außen)

- ca. 310 m² Hloztüren reinigen

- ca. 70 m² Stahltüren / Alu-Glastüren reinigen

- 10 St Reinigung Sanitärräume 6 bis 9 m²

- 3 St Reinigung Sanitärräume bis 25 m²

- 16 St Reinigung Büros/Aufenthaltsräume bis 2

- 1 St Reinigung Unterrichtsräume bis 60 m²

- 1 St Reinigung Aula ca. 180 m²

- 1 St Schuttcointainer 7 m³

- ca. 7 m³ Beräumung Restmüll

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 22/05/2023
Ende: 14/03/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.

Mit dem Angebot sind vom nicht präqualifizierten Bieter bzw. von jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden einzureichen:

- Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB); das Formblatt 124 VHB liegt den Ausschreibungsunterlagen bei oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)

Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU, VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen deren Angebot sich in der engeren Wahl befindet auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:

- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftlandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftlandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters im Original, sofern nur im Original gültig

- Berufs- oder Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftlandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters

- Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftlandes

- Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise einer zuständigen Stelle des Herkunftlandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters

- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftlandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters im Original, sofern nur im Original gültig.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU, VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen mit dem Angebot der Vergabestelle vorzulegen:

- Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124); das Formblatt liegt den Ausschreibungsunterlagen bei

Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind gemäß § 6a, Nr. 2 EU, VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:

- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind

- Nachweis der bestehenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 6 Monate)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 3 EU VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen mit dem Angebot der Vergabestelle vorzulegen:

- Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB); das Formblatt 124 VHB liegt den Ausschreibungsunterlagen bei oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)

Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind gemäß § 6a, Nr. 2 EU, VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:

- Angaben über die Ausführung von Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.

- Angabe der technischen Fachkräfte und des Leitungspersonals

- Die Beschreibung der technischen Ausrüstung, die dem Unternehmen für die Ausführung des Auftrages zur Verfügung steht (Geräteliste)

- Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal

- Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (Formblatt 221 VHB) oder Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (Formblatt 222 VHB)

- Eigenerklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB)

- Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235 VHB), sofern zutreffend

Präqualifizierte Unternehmen/Mitglieder einer Bietergemeinschaft führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Baunternehmen e.V. oder einer anerkannten Präqualifikationsstelle (Präqualifikationsverzeichnis). Beim Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB) vorzulegen. Das Formblatt 124 VHB liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Beim Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen (Formblatt 124 VHB) auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Baunuternehmen e.V. oder einer anerkannten Präqualifikationsstelle geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (Formblatt 124 VHB) - auch die der Nachunternehmer - auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der in der "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bescheinigen.

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.

Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebrs sind vorzulegen:

- Aufgliederung der Einheitspreise (Formblatt 223 VHB)

- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB)

- Urkalkulation; bei der Prüfung der Angebote sowie von Nachträgen und Zusatzvereinbarungen kann die Urkalkulation zur Preisprüfung herangezogen werden. Einer Anwesenheit des Bieters bedarf es dazu nicht.

Nachunternehmerleistungen sind in der Urkalkulation detailliert und nachprüfbar abzubilden und auszuweisen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

An die Auftragsdurchführung werden zusätzliche soziale Kriterien gestellt. Mit dem Angebot sind von jedem Bieter und Mitglies einer Bietergemeinschaft gemäß Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt Erklärungen (im Original) wie folgt abzugeben:

- § 10 LVG LSA - Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleicheit

- § 12 LVG LSA - Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen

- § 13 LVG LSA - Erklärung zum Nachunternehmereinsatz

- Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung.

Entsprechende Formblätter liegen den Vergabeunterlagen bei.

Ebenfalls sind auf Verlangen der Vergabestelle folgende Erklärungen gemäß Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt auch von jedem Nachunternehmer im Original abzugeben:

- § 10 LVG LSA - Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit

- § 12 LVG LSA - Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/03/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 03/05/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 13/04/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:

Der Öffnungstermin findet bei EU-weiten offenen Verfahren nicht mehr in Anwesenheit der Bieter statt. Die Teilnahme am Öffnungstermin ist daher nicht mehr möglich.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de abgerufen werden (Link siehe oben).

Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansicht dient. Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können (z.B. um Angebote abzugeben), müssen Sie rechtzeitig im Web die Teilnahme aktivieren. Nur wenn Sie die Teilnahme an der Ausschreibung aktivieren, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können Anfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten.

Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de; Anfragen sind rechtzeitig (bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist) und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform (Vergabestelle kontaktieren) an den Auftraggeber zu richten.

Angebote sind elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de (Angebot abgeben) einzureichen. Für die Angebotsabgabe ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform notwendig (Teilnahme aktivieren - siehe oben). Die Registrierung ist kostenlos. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsverfahren ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GBW).

Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich der Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffnetlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie imNachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/02/2023