Stadtbahnprogramm Halle, Vorhaben 15 - Freiimfelder Straße, Planungsleistungen Leistungsphase 2, Optional Leistungsphase 3-7, A 2022/04 Referenznummer der Bekanntmachung: A 2022/04
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.havag.com
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtbahnprogramm Halle, Vorhaben 15 - Freiimfelder Straße, Planungsleistungen Leistungsphase 2, Optional Leistungsphase 3-7, A 2022/04
Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind Generalplanungsleistungen/ Planungsleistungen für den Ausbau der Stadtbahnstrecke Freiimfelder Str. in Halle (Saale), Lph 2, optional 3 bis 7. Dieses Vorhaben hat zum Ziel, auf einer Gesamtlänge von ca. 900 m einen zweigleisigen Ausbau der Gleisanlagen mit dem dazugehörigen Gleisdreieck BH I Süd, bestehend aus 6 Weichen, welches die Anbindung d. Betriebshofes in der Freiimfelder Str. sicherstellt, umzusetzen. Des Weiteren sind die als Folgemaßnahmen neuzuordnenden Verkehrsanlagen für den MIV, den Fuß- und den Radverkehr regelkonform herzustellen. Im Streckenabschnitt befinden sich zwei Haltestellen (Freiimfelder Str. stadtauswärts u. Betriebshof Freiimfelder Str. in beiden Richtungen), die barrierefrei zu errichten sind. Die Bauherrenfunktion hat die HAVAG. Das Vorhaben gehört zum Stadtbahnprogramm Halle und wird gefördert.
Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Lph 3 bis 7 besteht nicht.
Halle (Saale)
Als Grundlage für den Leistungsumfang der Generalplanung, der Objektplanung von Verkehrsanlagen und weiterer optionaler Leistungen gilt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Stand 2021. Der Planungsauftrag beinhaltet die Leistungsphase 2 nach HOAI einschließlich aller zur Beurteilung der Trassenführung notwendigen Fachbeiträge.
Dieses sind zunächst in Lph 2 folgende Leistungen:
- Objektplanung Verkehrsanlagen Gleisanlagen: Lph 2
- Objektplanung Verkehrsanlagen Haltestellen: Lph 2
- Objektplanung Verkehrsanlagen Straßenbau, Gehwege, Parkplätze, LSA und Verkehrsführung und Umleitung: Lph 2
Der Auftragnehmer übernimmt die Funktion des Generalplaners und hat somit alle erforderlichen Leistungen zu erbringen, gegebenenfalls unter Bindung von Nachunternehmern. Die unter Punkt II.2.7) angegebene Laufzeit bezieht sich auf die Gesamtlaufzeit einschließlich Optionen.
Die Darstellung der Optionen folgt aus Ziffer II.2.11)
Es erfolgen Vergabeverfahren für freiberufliche Leistungen und Bauleistungen (voraussichtlich bis zu ca. 12 Vergaben (Aufteilung Teil bzw. Fachlose))
Die Leistungserbringung erfolgt unter Nutzung vorhandener digitaler Projektmanagementsysteme (zentrales Auftrags- und Abrechnungswesen, Termin- und Kostenplanung, Datenablage).
Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Objektplanung Verkehrsanlagen Gleisanlagen: Lph 3-7
- Objektplanung Verkehrsanlagen Haltestellen: Lph 3-7
- Objektplanung Verkehrsanlagen Straßenbau, Gehwege, Parkplätze, LSA und Verkehrsführung und Umleitung: Lph 3-7
- Objektplanung Fahrleitungsanlage: Lph 1-7
- Objektplanung Bahnstromanlage: Lph 1-7
- Technische Ausrüstung Kommunikationsanlagen: Lph 1-7
- Technische Ausrüstung Beleuchtungsanlagen: Lph. 1-7
- Technische Ausrüstung Gasversorgung: Lph 6-7
- Technische Ausrüstung Elektroversorgung: Lph 6-7
- Technische Ausrüstung Elektroversorgung Info-Technik: Lph 6-7
- Objektplanung Ing.-Bauwerke Abwasserversorgung: Lph 1-7
- Objektplanung Ing.-Bauwerke Wasserversorgung: Lph 1-7
- Leitungskoordinierung
- Landschaftspflegerischer Begleitplan: Lph 1-4
- Objektplanung Freianlagen: Lph 1-7
- Umweltverträglichkeitsstudie: Lph 1-4
- Sicherheit- und Gesundheitsschutzkoordination
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadtbahnprogramm Halle, Vorhaben 15 - Freiimfelder Straße, Planungsleistungen Leistungsphase 2, Optional Leistungsphase 3-7, A 2022/04
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht.
b) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Teilnahmeantrags und soweit ein Bewerber im Laufe des Verfahrens zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig.
Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und können nicht berücksichtigt werden.
c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren.
d) Anfragen sind möglichst über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten.
Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen.
e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden.
f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
g) Die mit gegenständlicher Veröffentlichung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe eventuell noch weiter konkretisiert. Die mit Bekanntmachung veröffentlichten Vergabeunterlagen sind als Grundlage zu sehen, interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme zu ermöglichen (siehe auf Erfordernis nach Begründung zu § 41 Abs. 1 SektVO).
h) Soweit eine rechtsverbindliche Unterschrift gefordert wird, ist diese durch den Vertretungsberechtigen des Bewerbers zu leisten. Handelt es sich bei dem Unterzeichner nicht um den aus öffentlichen Registern wie z. B. dem im Handelsregister benannten Vertretungsberechtigen ist die Unterschriftsbefugnis mittels gesonderter Vollmacht nachzuweisen. Allgemeiner Hinweis: bei elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die Textform die händische Unterschrift (Angabe des Namens des Vertretungsberechtigten). In der Unterschriftszeile ist der Name des Bewerbers und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt.
i) Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben, dass gilt auch für Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind.
j) Bei Bewerbergemeinschaften sind die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen. (B2).
k) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
l) Die Teilnahme von Bewerbern/Bietern an der Öffnung der Teilnahmeanträge /Angeboten ist ausgeschlossen.
m) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Hinweis auf § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.