Salus Altmark Holding gGmbH, Implementierung einer Mitarbeitenden-App in der SAH Referenznummer der Bekanntmachung: A128/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sah.info
Abschnitt II: Gegenstand
Salus Altmark Holding gGmbH, Implementierung einer Mitarbeitenden-App in der SAH
Implementierung einer Mitarbeitenden-App in der SAH
Salus Altmark Holding gGmbH
Seepark 5
39116 Magdeburg
Implementierung einer Mitarbeitenden-App in der SAH
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Bewerbererklärung
-Erklärungen LVG LSA
-Eigenerklärung Fbl. 124
-Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
-Nachweis Eintragung ins Handelsregister
-Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre im Bereich der
ausgeschriebenen Leistung
-Liste mind. 3 hinsichtlich des Leistungsgegenstandes
vergleichbarer Referenzen mit Angabe von
Leistungsgegenstand, Auftragssumme, Leistungszeitraum und
Telefonnummer
-unterzeichneter Vertrag
-Leistungsbeschreibung, inkl. ausgefülltem und unterzeichnetem Preisblatt
-Angebotsschreiben-Formblatt 633
-detaillierte Kostenkalkulation
-Konzept zur Umsetzung des Projektes entsprechend der in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen und gemäß der Matrix zur Bewertung der Zuschlagskriterien
-Konzept zur Löschung personenbezogener Daten
-Nachweis eines DSGVO-konformen Hostings in Deutschland (z.B. Trusted-App-Siegel oder vergleichbarer Nachweis)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39116
Land: Deutschland