B 1 Ortsumgehung Burg - Umweltverträglichkeitsstudie Referenznummer der Bekanntmachung: M211-002-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lsbb.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
B 1 Ortsumgehung Burg - Umweltverträglichkeitsstudie
Im Rahmen dieser Vergabe werden folgende Leistungen vergeben:
Umweltverträglichkeitsstudie gemäß Anlage 1 Nr. 1.1 HOAI 2021,
Weitere Besondere / Zusätzliche Leistungen:
- FFH-Vorprüfung für drei FFH-Gebiete,
- Artenschutzbeitrag,
- Faunistische Erfassungen (Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Xylobionte Käfer, Libellen, Schnecken und Muscheln),
- Kartierung von Biotoptypen und Erfassung Nutzungstypen,
- Mitwirkung im Rahmen der Anhörung (Vorplanung, Raumordnung, Linienbestimmung, UVP).
Burg
Die geplante Baumaßnahme umfasst den Neubau der B 1 Ortsumgehung Burg, im Landkreis Jerichower Land auf einer Länge von ca. 10 km als bevorzugte Variante. Die Anmeldelinie zum Bundesverkehrswegeplan (B1-G20-ST) ist eine südlich von Burg gelegene Trassenvariante, beginnend an der B 1 südlich von Burg, weiter in östliche Richtung über die B 246a und L 52 bis zur B 1 östlich von Burg/OT Reesen. Trassenvarianten westlich und nördlich von Burg sind ausgeschlossen.
Die geplante Trasse der B 1 soll eine zügige und sichere Abwicklung des Straßenverkehrs gewährleisten und gleichzeitig eine ökologisch sinnvolle und wirtschaftliche Lösung darstellen. Ziel ist es, den vorhandenen Innenstadtverkehr der Stadt Burg vom Durchgangsverkehr zu entflechten, eine Beruhigung des Stadtkerns zu erwirken und das überregionale Quell- und Zielverkehrsaufkommen aus dem Stadtkern heraus zu lenken.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Umweltverträglichkeitsstudie zuzüglich erforderlicher Besonderer Leistungen (faunistische Erfassungen, Biotop- und Nutzungstypenerfassung, Artenschutzbeitrag, FFH-Vorprüfung, Mitwirkung im Anhörungsverfahren) im Rahmen der Vorplanung / der Raumordnung / der Linienbestimmung. Die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens ist nach Mitteilung des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt (MID) nicht erforderlich. Stattdessen wird mit einer landesplanerischen Stellungnahme im Rahmen des straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens durch die oberste Landesentwicklungsbehörde festgestellt, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist (Schreiben MID vom 27.01.2022).
Mit den parallellaufenden Straßen-Objekt- und Verkehrsplanungen sind intensive Abstimmungen und Zusammenarbeit erforderlich.
Die Gesamtbaukosten betragen derzeit ca. 31,4 Mio. € (brutto).
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess.
1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1) „Teilnahmebedingungen“ und III.2) „Bedingungen für den Auftrag“ der Bekanntmachung) erfüllen.
3. Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3 behält sich der Auftraggeber vor, den Bewerberkreis zu beschränken (mind. 3, max. 5). In diesem Fall wird anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft, welche Bewerber besonders geeignet sind und zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden sollen. Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9 der Bekanntmachung angegeben.
4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
B 1 Ortsumgehung Burg - Umweltverträglichkeitsstudie
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10405
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle / Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.