Bezeichnung des Auftrags: B 1 Ortsumgehung Burg - Objektplanung Verkehrsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: M211-001-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lsbb.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bezeichnung des Auftrags: B 1 Ortsumgehung Burg - Objektplanung Verkehrsanlagen
Im Rahmen dieser Vergabe werden folgende Leistungen vergeben:
Objektplanung Verkehrsanlagen, Lph 1 und 2, optional Lph 3 und 4 gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1;
Besondere / Zusätzliche Leistungen:
- Verkehrsuntersuchung für den Planungsraum,
- Geotechnische Untersuchung für die Vorplanung gemäß M GUB im Linienbestimmungsverfahren,
- Schalltechnische Untersuchungen,
- Lufttechnische Untersuchungen,
- Mitwirkung im Rahmen der Anhörung (Vorplanung, Linienbestimmung),
- Optional: Koordinierter Leitungsplan (Lph 3- 4).
Burg
Die zu planende B 1 Ortsumgehung Burg im Landkreis Jerichower Land ist im Bundesverkehrswegeplan (B1-G20-ST) derzeit als 3-streifiger Neubau mit einer Länge von 9,7 km enthalten. Die Gesamtkosten werden auf ca. 31,4 Mio. € brutto (Stand 2014 gemäß PRINS) geschätzt. Die Anmeldelinie zum Bundesverkehrswegeplan ist eine südlich von Burg gelegene Trassenvariante, beginnend an der B1 südlich von Burg, weiter in östliche Richtung über die B 246a und L 52 bis zur B 1 östlich von Burg / OT Reesen. Trassenvarianten westlich und nördlich von Burg sind ausgeschlossen.
Im Bereich des OT Reesen sind Varianten sowohl nördlich als auch südlich mit bzw. auch ohne Umfahrung des OT Reesen möglich. Die B 1 Ortsumgehung Burg wird der Entwurfsklasse 2 nach RAL (RQ 11,5+) zugeordnet.
Zwangspunkte in der Linienfindung ergeben sich durch den in Planung befindlichen Brückenersatzneubau im Zuge der B1 über das Bahnanschlussgleis der Bundeswehr sowie den fortführenden Gleisverlauf im südlichen Untersuchungsraum der B 1 - Anmeldelinie bis zur B 246a und das Bebauungsplangebiet zwischen der B 246a und der L 52.
Die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens ist nach Mitteilung des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt (MID) nicht erforderlich. Stattdessen wird mit einer landesplanerischen Stellungnahme im Rahmen des straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens durch die oberste Landesentwicklungsbehörde festgestellt, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist (Schreiben MID vom 27.01.2022).
Mit den parallel beauftragten Umweltplanungen sind intensive Abstimmungen und Zusammenarbeit erforderlich.
Objektplanung Verkehrsanlagen, Lph 3 und 4 gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1;
Besondere / Zusätzliche Leistungen:
- Koordinierter Leitungsplan (Lph 3 - 4)
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess.
1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1) „Teilnahmebedingungen“ und III.2) „Bedingungen für den Auftrag“ der Bekanntmachung) erfüllen.
3. Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3 behält sich der Auftraggeber vor, den Bewerberkreis zu beschränken (mind. 3, max. 5). In diesem Fall wird anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft, welche Bewerber besonders geeignet sind und zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden sollen. Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9 der Bekanntmachung angegeben.
4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags: B 1 Ortsumgehung Burg - Objektplanung Verkehrsanlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06114
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle / Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.