Los 3.09 Aussentüren Alu - Sekundarschule Zielitz Referenznummer der Bekanntmachung: 15-EH.2023-VOB.Stä
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolmirstedt
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39326
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwolmirstedt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 3.09 Aussentüren Alu - Sekundarschule Zielitz
Los 3.09 Aussentüren Alu
39326 Zielitz
- ca. 15,00 m² Abbruch Pfosten-Riegel-Konstruktion
- ca. 2 Stück Abbruch Außentüren
- ca. 60,00 m² Außentüren Alu neu
- ca. 30,00 m² Alu-Fassaden-Elemente neu
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist die Eignung durch Eintragung in der Liste des Vereins für Präqualifikation e.V. oder Eigenerklärung gemäß FB 124 (Eigenerklärung) nachzuweisen. Der Nachweis der Präqualifikation oder das ausgefüllte FB 124 Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen ist vom Bieter und gegebenenfalls seinen Nachunternehmen sowie den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen.
Nachfolgend aufgeführte Unterlagen müssen vom Bieter mit dem Angebot übermittelt werden. Von den Nachunternehmen und Teilnehmern einer Bietergemeinschaft sind die nachfolgend aufgeführten Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
a) Nachweise und Erklärungen der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in ein Berufsregister
- gültiger Nachweis Eintragung IHK o. Handwerkerrolle (falls keine Eintragung bei der IHK o. Handwerkskammer vorliegt, bitten wir hierzu um eine formlose Erklärung mit kurzer Begründung)
- Nachweis einer aktuellen Eintragung im Handelsregister
- Aktuell gültige Gewerbeanmeldung
Bei Vorlage eines gültigen Nachweises einer Präqualifikation bzw. Angabe einer gültigen Präqualifikationsnummer im Angebot werden die bei der Präqualifizierungsstelle hinterlegten Nachweise anerkannt.
Nachweise oder Bescheinigungen, welche nur im Original gültig sind, sind postalisch im Original zu übermitteln oder können auch persönlich in der Zentralen Vergabestelle abgegeben werden.
Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Werden mit dem Angebot Nachweise und Erklärungen in nichtdeutscher Sprache übermittelt, werden diese als nichtvorliegend gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Nachweise in deutscher Übersetzung nachzufordern.
Mit dem Angebot ist die Eignung durch Eintragung in der Liste des Vereins für Präqualifikation e.V. oder Eigenerklärung gemäß FB 124 (Eigenerklärung) nachzuweisen. Der Nachweis der Präqualifikation oder das ausgefüllte FB 124 Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen ist vom Bieter und gegebenenfalls seinen Nachunternehmen sowie den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen.
Nachfolgend aufgeführte Unterlagen müssen vom Bieter mit dem Angebot übermittelt werden. Von den Nachunternehmen und Teilnehmern einer Bietergemeinschaft sind die nachfolgend aufgeführten Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
b) Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
- aktuell gültige Bestätigung/Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, inklusive Angabe der Laufzeit und Deckungssummen
- aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen (falls nur im Original gültig, Vorlage im Original)
- aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse (falls nur im Original gültig, Vorlage im Original)
- Nachweis Mitgliedschaft Sozialkasse (falls keine Mitgliedschaft in der SOKA besteht, bitten wir um eine formlose schriftliche Erklärung)
- aktuell gültige Bescheinigung in Steuersachen / Finanzamt (falls nur im Original oder als beglaubigte Kopie gültig, Vorlage im Original oder beglaubigte Kopie)
- aktuell gültige Freistellungsbescheinigung § 48b EStG Finanzamt
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes abgegeben wurde)
- Eigenerklärung EU-Sanktionen gegen Russland
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz - LVG LSA
- Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen - LVG LSA
- Erklärung zur Handwerksrolleneintragung - LVG LSA (bei handwerkspflichtigen Leistungen)
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit - LVG LSA
Bei Vorlage eines gültigen Nachweises einer Präqualifikation bzw. Angabe einer gültigen Präqualifikationsnummer im Angebot werden die bei der Präqualifizierungsstelle hinterlegten Nachweise anerkannt.
Nachweise oder Bescheinigungen, welche nur im Original gültig sind, sind postalisch im Original zu übermitteln oder können auch persönlich in der Zentralen Vergabestelle abgegeben werden.
Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Werden mit dem Angebot Nachweise und Erklärungen in nichtdeutscher Sprache übermittelt, werden diese als nichtvorliegend gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Nachweise in deutscher Übersetzung nachzufordern.
Mit dem Angebot ist die Eignung durch Eintragung in der Liste des Vereins für Präqualifikation e.V. oder Eigenerklärung gemäß FB 124 (Eigenerklärung) nachzuweisen. Der Nachweis der Präqualifikation oder das ausgefüllte FB 124 Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen ist vom Bieter und gegebenenfalls seinen Nachunternehmen sowie den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen.
Nachfolgend aufgeführte Unterlagen müssen vom Bieter mit dem Angebot übermittelt werden. Von den Nachunternehmen und Teilnehmern einer Bietergemeinschaft sind die nachfolgend aufgeführten Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
c) Nachweise und Erklärungen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
- aktuelle Referenzen in Bezug auf vergleichbare Baumaßnahmen, mindestens 3 Referenzen nicht älter als 5 Jahre, die Referenzen haben die Mindestangaben lt. FB 124 zu enthalten (u.a. Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der Menge, Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung)
- Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenen technischen Leitungspersonal
- Erklärung über die Geräte und technische Ausstattung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrages (formlose Aufzählung der Maschinen, Geräte und technischen Ausstattung des Unternehmens)
Bei Vorlage eines gültigen Nachweises einer Präqualifikation bzw. Angabe einer gültigen Präqualifikationsnummer im Angebot werden die bei der Präqualifizierungsstelle hinterlegten Nachweise anerkannt.
Nachweise oder Bescheinigungen, welche nur im Original gültig sind, sind postalisch im Original zu übermitteln oder können auch persönlich in der Zentralen Vergabestelle abgegeben werden.
Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Werden mit dem Angebot Nachweise und Erklärungen in nichtdeutscher Sprache übermittelt, werden diese als nichtvorliegend gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Nachweise in deutscher Übersetzung nachzufordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Stradt WolmirstedtAugust-Bebel-Straße 2539326 Wolmirstedt
keiner
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Bei Feststellung von Verstößen gilt gem. § 160 (3) Nr. 1 VgV eine Frist zur Rüge des Verstoßes von 10 Kalendertagen nach Erhalt von Informationsschreiben gem. § 134 (2) GWB.