Altmarkkreis Salzwedel Referenznummer der Bekanntmachung: 20-L-1/23-FR
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hansestadt Salzwedel
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 29410
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.altmarkkreis-salzwedel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Altmarkkreis Salzwedel
Vergabe von Postdienstleistungen des Altmarkreises Salzwedel
Briefversand national im bundesweiten Zustellungsgebiet
Der Altmarkkreis Salzwedel schreibt die Vergabe von Postdienstleistungen in einem offenen Verfahren aus.
Die Vergabe der Postdienstleistungen umfasst die gewerbsmäßige Beförderung und Zustellung, als Serviceleistungen die Frankierung und Abholung von Postdienstleistungen an vom Auftraggeber vorgegebene Empfänger entsprechend der gesetzlichen Grundlagen.
Grundlage für die Ausübung von Postdienstleistungen ist das Postgesetz (PostG) und alle für diese Tätigkeit geltenden Gesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung. Nach dem Postgesetz sind bestimmte Postdienstleistungen lizenzpflichtig und können auch von privaten Anbietern erbracht werden, denen von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post entsprechende Lizenzen erteilt worden sind.
Zur Wahrung des Postgeheimnisses und zum Datenschutz gelten die
Bestimmungen der §§ 39 ff PostG in Verbindung mit dem Datenschutzgesetz.
Die Verwaltung des Altmarkkreises Salzwedel besteht aus dem Hauptgebäude in Salzwedel, sowie den Außenstellen in Gardelegen und Klötze. Die Abholung der Ausgangspost soll ausschließlich am Hauptsitz Salzwedel erfolgen.
Alle Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen und einzureichen.
Angebote in anderen Sprache werden nicht zur Wertung herangezogen.
Die Vergabe der Postdienstleistungen erfolgt Losweise. Nachfolgende Lose werden gebildet:
Los 1: Briefversand national
Die durchschnittlichen Jahressendungsmengen der letzten 4 Jahre betragen für:
Briefsendungen national: 90944 Stück
Die diesen Zahlen zugrundeliegende Bedarfsermittlung wurde nach besten Wissen und Gewissen auf Basis der Versandmengen der letzten Jahre durchgeführt.
Bitte beachten Sie, dass die für die einzelnen Lose angegebenen Versandmengen lediglich als Kalkulationsrichtschnur dienen sollen. Der Altmarkkreis Salzwedel ist berechtigt, von den genannten Versandmengen abzuweichen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, größere aber auch geringere Versandmengen abzurufen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Mindestversandmenge besteht nicht.
Die Vergabe der Postdienstleistungen erfolgt für vier Jahre, mit der Option auf Verlängerung um je ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens sechs Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von einer Partei gekündigt wurde. Der Vertrag beginnt ab 01.05.2023.
Mit der Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens sechs Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von einer Partei gekündigt wurde.
Briefversand international im weltweiten Zustellgebiet
Der Altmarkkreis Salzwedel schreibt die Vergabe von Postdienstleistungen in einem offenen Verfahren aus.
Die Vergabe der Postdienstleistungen umfasst die gewerbsmäßige Beförderung und Zustellung, als Serviceleistungen die Frankierung und Abholung von Postdienstleistungen an vom Auftraggeber vorgegebene Empfänger entsprechend der gesetzlichen Grundlagen.
Grundlage für die Ausübung von Postdienstleistungen ist das Postgesetz (PostG) und alle für diese Tätigkeit geltenden Gesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung. Nach dem Postgesetz sind bestimmte Postdienstleistungen lizenzpflichtig und können auch von privaten Anbietern erbracht werden, denen von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post entsprechende Lizenzen erteilt worden sind.
Zur Wahrung des Postgeheimnisses und zum Datenschutz gelten die
Bestimmungen der §§ 39 ff PostG in Verbindung mit dem Datenschutzgesetz.
Die Verwaltung des Altmarkkreises Salzwedel besteht aus dem Hauptgebäude in Salzwedel, sowie den Außenstellen in Gardelegen und Klötze. Die Abholung der Ausgangspost soll ausschließlich am Hauptsitz Salzwedel erfolgen.
Alle Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen und einzureichen.
Angebote in anderen Sprache werden nicht zur Wertung herangezogen.
Die Vergabe der Postdienstleistungen erfolgt Losweise. Nachfolgende Lose werden gebildet:
Los 2: Briefversand international
Die durchschnittlichen Jahressendungsmengen der letzten 4 Jahre betragen für:
Briefsendungen weltweit: 105 Stück
Die diesen Zahlen zugrundeliegende Bedarfsermittlung wurde nach besten Wissen und Gewissen auf Basis der Versandmengen der letzten Jahre durchgeführt.
Bitte beachten Sie, dass die für die einzelnen Lose angegebenen Versandmengen lediglich als Kalkulationsrichtschnur dienen sollen. Der Altmarkkreis Salzwedel ist berechtigt, von den genannten Versandmengen abzuweichen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, größere aber auch geringere Versandmengen abzurufen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Mindestversandmenge besteht nicht.
Die Vergabe der Postdienstleistungen erfolgt für vier Jahre, mit der Option auf Verlängerung um je ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens sechs Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von einer Partei gekündigt wurde. Der Vertrag beginnt ab 01.05.2023.
Mit der Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens sechs Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von einer Partei gekündigt wurde.
Postzustellungsaufträge und Einschreiben
Der Altmarkkreis Salzwedel schreibt die Vergabe von Postdienstleistungen in einem offenen Verfahren aus.
Die Vergabe der Postdienstleistungen umfasst die gewerbsmäßige Beförderung und Zustellung, als Serviceleistungen die Frankierung und Abholung von Postdienstleistungen an vom Auftraggeber vorgegebene Empfänger entsprechend der gesetzlichen Grundlagen.
Grundlage für die Ausübung von Postdienstleistungen ist das Postgesetz (PostG) und alle für diese Tätigkeit geltenden Gesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung. Nach dem Postgesetz sind bestimmte Postdienstleistungen lizenzpflichtig und können auch von privaten Anbietern erbracht werden, denen von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post entsprechende Lizenzen erteilt worden sind.
Zur Wahrung des Postgeheimnisses und zum Datenschutz gelten die
Bestimmungen der §§ 39 ff PostG in Verbindung mit dem Datenschutzgesetz.
Die Verwaltung des Altmarkkreises Salzwedel besteht aus dem Hauptgebäude in Salzwedel, sowie den Außenstellen in Gardelegen und Klötze. Die Abholung der Ausgangspost soll ausschließlich am Hauptsitz Salzwedel erfolgen.
Alle Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen und einzureichen.
Angebote in anderen Sprache werden nicht zur Wertung herangezogen.
Die Vergabe der Postdienstleistungen erfolgt Losweise. Nachfolgende Lose werden gebildet:
Los 3: Postzustellungsaufträge und Einschreiben
Die durchschnittlichen Jahressendungsmengen der letzten 4 Jahre betragen für:
Postzustellungsaufträge: 40 Stück
Einschreiben Einwurf: 1121 Stück
Einschreiben Übergabe: 40 Stück
Die diesen Zahlen zugrundeliegende Bedarfsermittlung wurde nach besten Wissen und Gewissen auf Basis der Versandmengen der letzten Jahre durchgeführt.
Bitte beachten Sie, dass die für die einzelnen Lose angegebenen Versandmengen lediglich als Kalkulationsrichtschnur dienen sollen. Der Altmarkkreis Salzwedel ist berechtigt, von den genannten Versandmengen abzuweichen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, größere aber auch geringere Versandmengen abzurufen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Mindestversandmenge besteht nicht.
Die Vergabe der Postdienstleistungen erfolgt für vier Jahre, mit der Option auf Verlängerung um je ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens sechs Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von einer Partei gekündigt wurde. Der Vertrag beginnt ab 01.05.2023.
Mit der Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens sechs Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von einer Partei gekündigt wurde.
Päckchen und Paketbeförderung
Der Altmarkkreis Salzwedel schreibt die Vergabe von Postdienstleistungen in einem offenen Verfahren aus.
Die Vergabe der Postdienstleistungen umfasst die gewerbsmäßige Beförderung und Zustellung, als Serviceleistungen die Frankierung und Abholung von Postdienstleistungen an vom Auftraggeber vorgegebene Empfänger entsprechend der gesetzlichen Grundlagen.
Grundlage für die Ausübung von Postdienstleistungen ist das Postgesetz (PostG) und alle für diese Tätigkeit geltenden Gesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung. Nach dem Postgesetz sind bestimmte Postdienstleistungen lizenzpflichtig und können auch von privaten Anbietern erbracht werden, denen von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post entsprechende Lizenzen erteilt worden sind.
Zur Wahrung des Postgeheimnisses und zum Datenschutz gelten die
Bestimmungen der §§ 39 ff PostG in Verbindung mit dem Datenschutzgesetz.
Die Verwaltung des Altmarkkreises Salzwedel besteht aus dem Hauptgebäude in Salzwedel, sowie den Außenstellen in Gardelegen und Klötze. Die Abholung der Ausgangspost soll ausschließlich am Hauptsitz Salzwedel erfolgen.
Alle Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen und einzureichen.
Angebote in anderen Sprache werden nicht zur Wertung herangezogen.
Die Vergabe der Postdienstleistungen erfolgt Losweise. Nachfolgende Lose werden gebildet:
Los 4: Päckchen - / Paketbeförderung national
Die durchschnittlichen Jahressendungsmengen der letzten 4 Jahre betragen für:
Päckchen: 308 Stück
Pakete: 86 Stück
Die diesen Zahlen zugrundeliegende Bedarfsermittlung wurde nach besten Wissen und Gewissen auf Basis der Versandmengen der letzten Jahre durchgeführt.
Bitte beachten Sie, dass die für die einzelnen Lose angegebenen Versandmengen lediglich als Kalkulationsrichtschnur dienen sollen. Der Altmarkkreis Salzwedel ist berechtigt, von den genannten Versandmengen abzuweichen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, größere aber auch geringere Versandmengen abzurufen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Mindestversandmenge besteht nicht.
Die Vergabe der Postdienstleistungen erfolgt für vier Jahre, mit der Option auf Verlängerung um je ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens sechs Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von einer Partei gekündigt wurde. Der Vertrag beginnt ab 01.05.2023.
Mit der Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens sechs Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von einer Partei gekündigt wurde.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Handelsregisterauszug
• Gewerbeanmeldung
• Angabe der PQ-Nummer bzw. -Nachweis oder Bewerbererklärung inkl. Nachunternehmer
• Erklärung nach dem Landesvergabegesetz inkl. Nachunternehmer
• Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
• Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
•Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse
• 3 Referenzen (ohne personenbezogene Daten) über Aufträge in vergleichbarer Größenordnung in Deutschland
• Anlage zum BMWK Rundschreiben vom 14.04.2022
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen.
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd02=Öffentliche Dienstleistungsaufträge nach § 3 Nr. 2 SaubFahrzeugBeschG#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Pkt.4 (GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben,müssen innerhalb der Angebots-bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs.3 Nr.2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung an o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen,gestellt werden. Der Nachprüfungs-
antrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs.3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134,135 GWB hin. Insbesondere
sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.