Sanierung und Modernisierung der Sekundarschule "Bosseschule" in Quedlinburg - Los 3.18 Zimmerer-Holzschutzsanierung Referenznummer der Bekanntmachung: EU BÖ 014/23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halberstadt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38820
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-hz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Modernisierung der Sekundarschule "Bosseschule" in Quedlinburg - Los 3.18 Zimmerer-Holzschutzsanierung
Sanierung und Modernisierung der Sekundarschule "Bosseschule" in der Schulstraße 2 in 06484 Quedlinburg
Sekundarschule "Bosseschule" Quedlinburg
Schulstraße 2, 06484 Quedlinburg
Los 3.18 Zimmerer-Holzschutzsanierung
- Sparren abbürsten + bebeilen ca. 17 Stück
- Sparrenfüße gesundschneiden + anlaschen ca. 14 Stück
- Konstruktionspunkte, Strebe Zange Säule neu ca. 3 Stück
- Holzschalung abbrechen ca. 60m²
- Holzbalken abbrechen verschiedene Querschnitte ca. 710 m
- Kantholt Fichte liefern ca. 15m³
- Balkenauflager in Mauerwerk herstellen ca. 10 Stück
- AbbindenKantholt verschiedene Querschnitte und Längen ca. 650m
- Teilaustausch Mittelpfetten ca. 10m
- Biegesteifer Stahlprofil Halbrahmen ca. 1 Stück
- Verstärkung geschwächter Sparren mit Flachstahllaschen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeszentralregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Mit dem Angebot sind vom nicht präqualifizierten Bieter bzw. von jedem nichtpräqualifizierten Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden einzureichen:
- Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB); das Formblatt liegt den Ausschreibungsunterlagen bei oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, nr. 2 EU, VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen deren Angebot sich in der engeren Wahl befindet auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftlandes oder des Niederlassungsstattes des ausländischen Bieters
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftlandes oder des Niederlassungsstattes des ausländischen Bieters im Original, sofern nur im Original gültig
- Berufs- oder Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftlandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftlandes
- Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise einer zuständigen Stelle des Herkunftlandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsumme oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftlandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters im Original, sofern nur im Original gültig.
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU, VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen mit dem Angebot der Vergabestelle vorzulegen:
- Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124); das Formblatt liegt den Ausschreibungsunterlagen bei
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind gemäß § 6a, Nr. 2 EU, VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftlandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsumme oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des herkunftlandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- Nachweis der bestehenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 6 Monate)
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 3 EU, VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen mit dem Angabeot der Vergabestelle vorzulegen:
- Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB); das Formblatt 124 VHB liegt den Ausschreibungsunterlagen bei
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind gemäß § 6a, Nr. 2 EU, VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Angaben über die Ausführung von Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
- Angabe der technischen Fachkräfte und des Leitungspersonals
- Die Beschreibung der technischen Ausrüstung, die dem Unternehmen für die Ausführung des Auftrages zur Verfügung steht (Geräteliste)
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (Formblatt 221 VHB) oder Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (Formblatt 222 VHB)
- Eigenerklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB)
- Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235 VHB), sofern zutreffend
Präqualifizierte Unternehmen/Mitglieder einer Bietergemeinschaft führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternhemen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Beim Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB) vorzulegen. Das Formblatt 124 VHB liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Beim Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen (Formblatt 124 VHB) auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (Formblatt 124 VHB)- auch die der Nachunternehmer - auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der in der "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bescheinigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind vorzulegen:
- Aufgleiderung der Einheitspreise (Formblatt 223 VHB)
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB)
- Urkalkulation; bei der Prüfung der Angebote sowie von Nachträgen und Zusatzvereinbarungen kann die Urkalkulation zur Preisprüfung herangezogen werden. Einer Anwesenheit des Bieters bedarf es dazu nicht.
Nachunternehmerleistungen sind in der Urkalkulation detailliert und nachprüfbar abzubilden und auszuweisen.
An die Auftragsdurchführung werden zusätzliche soziale Kriterien gestellt. Mit dem Angebot sind von jedem Bieter und Mitglied einer Bietergemeinschaft gemäß Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt Erklärungen (im Original) wie folgt abzugeben:
- § 10 LVG LSA - Erklärungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit
- § 12 LVG LSA - Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm
- § 13 LVG LSA - Erklärung zum Nachunternehmereinsatz
- Erklärung zur handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung.
Entsprechende Formblätter liegen den Vergabeunterlagen bei.
Ebenfalls sind auf Verlangen der Vergabestelle folgende Erklärungen gemäß Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt auch von jedem Nachunternehmer im Original abzugeben:
- § 10 LVG LSA - Erklärungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit
- § 12 LVG LSA - Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm
Abschnitt IV: Verfahren
Der Öffnungstermin findet bei EU-weiten offenen Verfahren nicht mehr in Anwesenheit der Bieter statt. Die Teilnahme am Öffnungstermin ist daher nicht mehr möglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de abgerufen werden (Link siehe oben).
Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansicht dient. Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können (z.B. um Angebote abzugeben), müssen Sie rechtzeitig im Web die Teilnahme aktivieren. Nur wenn Sie die Teilnahme an der Ausschreibung aktivieren, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können Anfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de : Anfragen sind rechtzeitig (bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist) und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform (Vergabestelle kontaktieren) an den Auftraggeber zu richten.
Angebote sind elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB über dieVergabeplattform www.evergabe-online.de (Angebot abgeben) einzureichen. Für die Angebotsabgabe ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform notwendig(Teilnahme aktivieren - siehe oben). Die Registrierung ist kostenlos. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsverfahren ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich der Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).