Fortsetzung UNECE Integrated Monitoring an der Messstelle Neuglobsow Referenznummer der Bekanntmachung: 152981_50 248-5/0036
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06844
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.umweltbundesamt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fortsetzung UNECE Integrated Monitoring an der Messstelle Neuglobsow
Am Sitz des AN / Messtelle Neuglobsow
Es besteht Bedarf bei der Effektbeobachtung von Luftschadstoffen hinsichtlich der Nährstoffversorgung des Standortes und des Stechlinsees sowie hinsichtlich der Klimawirkungen auf das Ökosystem. Die in den letzten Dekaden beobachteten starken Veränderungen hin zu geringeren Niederschlägen und erhöhten Jahresmitteltemperaturen werden sich langfristig auf das Einzugsgebiet und dessen Wasserhaushalt auswirken. So konnte beispielsweise auf der Waldmessfläche vermehrt ein Rückgang der Versickerungsraten festgestellt werden, der mit Änderungen der Stoffkonzentrationen und -frachten verbunden war.
Die vom Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) kalkulierte Grundwasserneubildungsrate im Einzugsgebiet Stechlinsee von 132 mm a-1 basiert auf den langjährigen Freilandniederschlagswerten von Richter (1958-1994), die mit 658 mm deutlich über dem in den Jahren 1998 bis 2019 in Neuglobsow gemessenen Jahresmittel von 592 mm
lagen.Vor diesem Hintergrund der sich abzeichnenden klimatischen Veränderungen sollen die an der Station Neuglobsow im Rahmen des Integrated Monitoring Programms etablierten Untersuchungen fortgesetzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
siehe Abschnitt II
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Land: Deutschland
Neben der Fortführung der regulären Messtätigkeiten für 3 Monate (bis 31.05.2023), soll die Übergabe des Messstandortes an den Folgeauftragnehmer (Bundesbehörde) organisiert werden. Darüber hinaus soll eine potentielle Übergabe von Messinventar an den Folgenauftragnehmer geklärt werden.
Ursprünglich ist die Aufbereitung der Daten der zuletzt beendeten Messperiode (in diesem Falle das Messjahr 2022) erst im Sommer bzw. Herbst des jeweiligen Folgejahres geplant. Diese Aufbereitung und Bereitstellung der Daten muss nun vorgezogen werden, da sie nicht (mit vertretbarem wirtschaftlichem Aufwand) vom Folgeauftragnehmer geleistet werden
Aufgrund der Neuvergabe der Leistungen und Übergabe an das Thünen-Institut als unmittelbare Bundesbehörde sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren. Insbesondere die erforderliche Übergabe an das Bundesforschungsinstitut sowie die Sicherstellung der unterbrechungsfreien Fortführung des Monitorings bis zur Übernahme durch den neuen Kooperationspartner waren im ursprünglichen Vertrag nicht vorgesehen, da zum damaligen Zeitpunkt davon ausgegangen wurde, dass die Leistungen weiterhin durch die Universität Göttingen erbracht werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers für die kurze Übergangsfrist von drei Monaten kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen. Nicht zuletzt war die Vergabe an die Universität bereits durch begründete Alleinstellungsmerkmale zulässig. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre - lässt man die Tatsache außer Betracht, dass nur die Uni selbst geeignet ist, die Leistungen an einen neuen Partner zu übergeben - für einen solch kurzen Zeitraum bereits aus verfahrenstechnischen Gründen nicht mehr realisierbar. Eine Interimsvergabe der Leistungen mit Blick auf das Ende des Vertrages am 28.02.2023 ist faktisch gar nicht (mehr) möglich. Es ist unbestreitbar, dass eine Übergabe an einen Dritten und in drei Monaten wiederum an das Thünen Institut nicht nur mit erheblichen Schwierigkeiten, sondern nicht zuletzt auch mit Zusatzkosten verbunden wäre, die in keinem Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen, da die Leistung ab 01.06.2023 dem freien Markt sowieso entzogen wird.