Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2023/2024 bis 2027/2028 für den Landkreis Stendal - Carl-Kehr-Schule, Halberstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 40/01.4/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stendal
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39576
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-stendal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2023/2024 bis 2027/2028 für den Landkreis Stendal - Carl-Kehr-Schule, Halberstadt
Schulbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2023/2024-2027/2028 für den Landkreis Stendal – „Carl-Kehr-Schule“, Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte, Halberstadt
Stendal, DE
Beförderung von 4 Schülerinnen und Schülern von ihren Wohnorten zur „Carl-Kehr-Schule“, Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte, Westerhäuser Str. 40, 38820 Halberstadt und zurück. Die Beförderung erfolgt in den Schulwochen jeweils montags hin und freitags zurück (wöchentlich nur eine Hin- und Rückfahrt). Wohnorte der Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Stand: 39576 Stendal, 39517 Tangerhütte, 39596 Hassel.
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
zweimalige Option für den Landkreis zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jeweils bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des letzten Laufzeitjahres auszuüben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmerentsendegesetz und Mindestlohngesetz sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
• Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
• Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat
• Eigenerklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat;
• Eigenerklärung, dass der Bieter nicht zu den Personen/Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland aufweisen (gem. Art. 5 k) der Verordnung (EU) in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022.
Auf Verlangen:
• Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als sechs Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist. Sofern die zuständige Finanzbehörde die Gültigkeit der Bescheinigung auf das Original begrenzt, ist auf Verlangen das Original auf dem Postweg einzureichen)
• Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – bei Vorlage noch gültig, falls der Aussteller die Gültig-keit begrenzt, ansonsten nicht älter als sechs Monate) –
• aktueller, d.h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
• Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen.
• Unterbeauftragungen sind nach Maßgabe der Vertragsbedingungen zulässig, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Lieferanten gelten nicht als Un-terauftragnehmer.
• Der Bieter hat im Angebot anzugeben, ob und gegebenenfalls für welche Leis-tungsbereiche er beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen.
• Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die Benennung der Unterauftragnehmer, die unter III.1.1 genannten Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch der Unterauf-tragnehmer sowie eine verbindliche, schriftliche Erklärung des Unterauftrag-nehmers, dass dieser für den Fall des Zuschlags die vorgesehenen Leistungen erbringen wird, zu fordern, ferner für Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen zusätzlich die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Bieter.
• Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z. B. Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) und/oder im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsbera-tungsstelle Sachsen-Anhalt enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes auch die Eintragung des Bewerbers in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert, soweit die dort hin-terlegten Nachweise das Vorliegen der Eignungskriterien belegen.
• Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
• Bei Bietergemeinschaften sind die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
1. Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden von mindestens 1,5 Millionen EUR je Schadensfall und einer Gültigkeit für mindestens 2 Schadensfälle pro Jahr (2-fach maximiert).
Diesbezüglich ist ein entsprechender Versicherungsnachweis der Versicherung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit der geforderten Mindestdeckungssumme und Mindestmaximierung einzureichen.
Besteht aktuell keine Betriebshaftpflichtversicherung oder keine mit der geforderten Mindestdeckungssumme/Mindestmaximierung, ist eine Zusicherung der Versicherung einzureichen, dass im Auftragsfall eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung mit der geforderten Mindestdeckungssumme und Mindestmaximierung abgeschlossen wird. Der entsprechende Versicherungsnachweis beziehungsweise eine entsprechende Zusicherung der Versicherung ist vom Bieter mit dem Angebot einzureichen.
2. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist die unter (1) genannte Betriebshaftpflichtversi-cherung mit der geforderten Mindestdeckungssumme und Mindestmaximierung entweder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert oder für die Bietergemeinschaft ins-gesamt unter Einschluss aller Mitglieder (z. B. Projektversicherung) zu erbringen und die unter (1) genannten Unterlagen (Versicherungsnachweis/Zusicherung) entsprechend mit dem Angebot einzureichen.
3. Die unter (1) genannte Betriebshaftpflichtversicherung mit der geforderten Mindestdeckungssumme und Mindestmaximierung kann auch durch Teilnahme an Präqualifizierungs-systemen, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, durch Einreichung des entsprechenden Zertifikates/Bescheinigung über die Eintragung des präqualifizierten Unternehmens erbracht werden (§ 122 Absatz 3 GWB i.V.m. § 48 Absatz 8 VgV). Geforderte Unterlagen, die in dem Präqualifizierungssystem nicht niedergelegt sind oder die Erfüllung des geforderten Eignungskriteriums nicht oder nicht hinreichend belegen, sind zusätzlich einzureichen.
4. Anforderungen/Bestimmungen bezüglich Unterauftragnehmern siehe III.1.1 dieser Auftragsbekanntmachung.
Zu (1): Mindestdeckungssumme/Mindestmaximierung der Betriebshaftpflichtversicherung: 1,5 Millionen EUR für Personen- und Sachschäden, 2-fach maximiert pro Jahr
1. In den letzten 5 abgeschlossenen Jahren sind vergleichbare Leistungen ausgeführt worden.
Von der Vergleichbarkeit wird ausgegangen, wenn:
— es sich hinsichtlich der Art der ausgeführten Leistung um Personenbeförderungsleistun-gen für SchülerInnen mit geistigem, körperlichen oder emotional-sozialen Förderbedarf handelt.
Diesbezüglich sind vom Bieter mit dem Angebot Referenzen über früher ausgeführte Personenbeförderungsleistungen in Form einer Liste der in den letzten 5 abgeschlossenen Jahren erbrachten wesentlichen Personenbeförderungsleistungen für den genannten Per-sonenkreis mit Angabe der Bezeichnung der Leistung, des Wertes (netto), des Erbringungszeitraumes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers einzureichen. (Bei beförderten Privatpersonen entfällt die konkrete Benennung des privaten Empfängers=Privatperson; es ist lediglich anzugeben, dass es sich um Privatpersonen handelt.)
2. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind die unter (1) genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Dabei werden zur Beurteilung der Erfüllung des unter (1) genannten Eignungskriteriums (ausgeführte ver-gleichbare Leistungen) die Angaben/Unterlagen aller Mitglieder einer Bietergemeinschaft kumulativ (insgesamt) betrachtet.
3. Das unter (1) genannte Eignungskriterium (ausgeführte vergleichbare Leistungen) kann auch durch Teilnahme an Präqualifizierungssystemen, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, durch Einreichung des entsprechenden Zertifika-tes/Bescheinigung über die Eintragung des präqualifizierten Unternehmens erbracht wer-den (§ 122 Absatz 3 GWB i. V. m. § 48 Absatz 8 VgV). Geforderte Unterlagen, die in dem Präqualifizierungssystem nicht niedergelegt sind oder die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien nicht oder nicht hinreichend belegen, sind zusätzlich einzureichen.
4. Anforderungen/Bestimmungen bezüglich Unterauftragnehmern siehe III.1.1 dieser Auftragsbekanntmachung.
Verpflichtungen bzgl. Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Nachunternehmereinsatz und ggf. ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Landesvergabegesetz LSA
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3 vorzulegen:
- Tourenplan
- Vereinbarungen nach Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt zu Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Nachunternehmer-Einsatz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der In-formation durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichts-rechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.