Ersatzneubau GUW Liebermannstraße / technische Ausrüstung und Baukörper Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-109-01-01-0675.
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mvbnet.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau GUW Liebermannstraße / technische Ausrüstung und Baukörper
Ersatzneubau GUW Liebermannstraße / technische Ausrüstung und Baukörper
Das vorhandene Gleichrichterunterwerk Liebermannstraße (GUW LIB) wird für die
Bahnstromversorgung der Streckenabschnitte Diesdorfer Straße Höhe Beimsplatz bis
Diesdorfer Straße Höhe Maxim-Gorki-Straße und Westring Höhe Liebknechtstraße bis Europaring eingesetzt. Ortslagenbedingt kann das neue Gleichrichterunterwerk direkt neben das vorhandene GUW auf dem bestehenden Grundstück der MVB errichtet werden. Zur Schaffung der erforderlichen Baufreiheit für den Ersatzneubau ist ein Teilabriss des südlichen, nicht betriebsrelevanten Gebäudeteils des alten GUW´s erforderlich. Somit kommt es während des Ersatzneubaus zu keinen Einschränkungen bzw. Unterbrechungen der Bahnstromversorgung. Der Einsatz eines zusätzlichen Container-GUWs während der Bauzeit ist daher nicht erforderlich.
Das bestehende GUW wird außer Betrieb genommen und vollständig rückgebaut. Das neue GUW ist nach dem aktuellen Stand der Technik und den momentan geltenden Normen und Richtlinien zu errichten. Hierzu gehören folgende wesentliche Bestandteile:
Mittelspannungsanlage
Transformatoren
Niederspannungsschaltanlage
Bahnstromgleichrichter
Gleichspannungsschaltanlage
Steuer- und Fernwirkeinrichtung
Eigenbedarfsanlage
Erdungsanlage
Kabel- und Leitungsanlage
Ausrüstung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Eigenerklärung zum Nachweis der beruflichen Qualifikation (Ausbildungs- und Befähigungsnachweise) der für die Leistungserbringung verantwortlichen Personen
-Eigenerklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister vorliegen, ferner, dass keine Ausschlussgründe gemäß Mindestlohngesetz § 19 Abs. (1), Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 Abs. (1) Satz 1 oder 2 und Arbeitnehmerentsendegesetz § 21 Abs. (1) vorliegen, ferner, dass das Unternehmen und/oder dessen Organe nicht auf der "Anti-Terror-Liste" geführt werden
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Formularsatz zum Landesvergabegesetz LSA
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- verpreistes und vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis (in PDF Datei und X84-Datei)
- eventuelle Erläuterungen zum Angebot
- Eignungsnachweise des Bieters entsprechend Auftragsbekanntmachung
- Formblatt 223
- Formblatt 233
- Formblatt 242
-Eigenerklärung zum Eignungsnachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
-Nachunternehmernachweis, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) tatsächlich zur Verfügung stehen.
-Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen.
Der Auftragnehmer muss nach DIN ISO 9001 (EN 29001) zertifiziert sein und nachweisbar bereits entsprechende Leistungen nach Art und Umfang in den letzten 5 Jahren mit Erfolg erbracht haben. (Es muss mindestens eine Referenz nachgewiesen werden)
Unter Bennenung: Auftraggeber + entsprechender Ansprechpartner, Auftragswert, Auftragsgröße.
Der Auftragnehmer hat nachzuweisen, dass er über entsprechend qualifiziertes Planungs-, Projektierungs- und Montagepersonal verfügt. Dieser Nachweis muss mit Angabe der Referenzen und Ansprechpartner spätestens mit Angebotsabgabe vorgelegt werden. Die Anforderungen gelten sinngemäß auch für Subunternehmer.
Zur fachgerechten Montage des GUW sind vom AN Elektrofachkräfte nach DGUV
einzusetzen. Mit der Auftragsbestätigung zum geplanten Bauvorhaben ist ein ständig vor Ort verantwortlicher Bauleiter bekanntzugeben. Vor Bauausführung ist eine Elektrofachkraft nach DGUV als Fachvorarbeiter namentlich zu benennen.
Mängelanspruchsbürgschaft: 3 v. H.
Vertragserfüllungsbürgschaft: 5 v. H.
Die Übergabe der Vertragserfüllungsbürgschaft hat im Original unmittelbar nach Auftragserteilung zu erfolgen.
Für die Abrechnung wird ein Zahlungsplan vereinbart.
Zahlungsplan hat zur Grundlage den Leistungsstand. Vom AN ist eine Übersicht zu erstellen, aus der die Ermittlung der vorgesehenen Zahlungen auf Grundlage des Angebotes und der erreichte Leistungsstand im Vergleich erkennbar sind.
Der Bieter hat einen Zahlungsplan zu entwerfen.
Dieser wird ihm Rahmen eines Auftaktgespräches mit dem AN abgestimmt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter haben die Vergabeunterlagen nach Erhalt unverzüglich durchzuarbeiten und zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen, die dem Bieter übergeben wurden Unklarheiten oder verstoßen nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die MVB hierauf unverzüglich hin.
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, wenn:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]