Geschwister-Scholl-Gymnasium Zeitz Haus 1, Los 23: Sonnenschutz Referenznummer der Bekanntmachung: Fu 60/75/2022 (B)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.burgenlandkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geschwister-Scholl-Gymnasium Zeitz Haus 1, Los 23: Sonnenschutz
Energetische und allgemeine Sanierung des
Geschwister-Scholl-Gymnasiums, Haus 1
Los 23: Sonnenschutz
Geschwister-Scholl-Gymnasium, Haus 1
Humbodtstraße 7
06712 Zeitz
Los 23 Sonnenschutz Innen
1. Art und Umfang der Leistungen:
73 Stk. Lamellenvorhang als Blendschutz und sommerlicher Wärmeschutz
11 Stk. Textil-Rollo als Verdunklung, elektrisch
2 Stk. Insektenschutzgewebe
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Geschwister-Scholl-Gymnasium Zeitz Haus 1, Los 23: Sonnenschutz
Ort: Grefrath
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und
direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur
Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen an der Vergabeunterlage,
Nachsendungen, Bieteranfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei
vorheriger Registrierung aktiv unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich
eigenständig und eigenverantwortlich die erforderlichen Informationen oder
Änderungen an der Vergabeunterlage zu verschaffen.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen
Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen
beantwortet werden können (VgV §20, Abs. 3).
Fristende: 10.11.2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Auf die Fristen zur Einhaltung eines Nachprüfungsverfahrens gemäߧ 160 Abs.
3 Nr.1 GWB wird hingewiesen.
Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 16 Abs. 3 Nr. 4 GWB).