Neubau Betriebshof Nord - Gebäudeautomation Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-405-01-03-0569
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mvbnet.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Betriebshof Nord - Gebäudeautomation
Neubau Betriebshof Nord - Gebäudeautomation
AE / EBI Otto-von-Guericke-Straße 39104 Magdeburg Deutschland
Das Automationssystem ist als digitales, netzwerkfähiges und
gewerkeübergreifendes System geplant. Das Automationssystem besteht
im feldnahen Bereich aus Automationsstationen, welche in der
Technikzentrale im Dachgeschoß und in den Ebenen die
Automationsaufgaben autark übernehmen. Die Automationsstationen sind
als native BACnet-Stationen auszuführen, arbeiten autark und
kommunizieren
dabei zur Realisierung der übergreifenden Gesamtfunktionalität
untereinander und mit der GLT über Netzwerk und BACnet / IP. Der
Datenaustausch der Automationsnstationen untereinander ist dabei
übersichtlich organisiert und auf das jeweils Benötigte begrenzt. In der
GLT liegen jedoch alle Informationen vor.
Die Automationsstationen sind gewerkeweise in den
Informationsschwerpunkten der Technikzentralen oder abgesetzt in dafür
geeigneten Bereichen, Räumen oder Standorten gemäß Aufstellungsplan
vorgesehenen.
Die Aufschaltung lokaler Bus- und Datensysteme (z.B. M-Bus für die
Erfassung von Verbrauchsdaten für HLKSE; Modbus/BACnet/Profinet für
Datenanbindungen von Fremdanlagen, ) erfolgt über geeignete
Schnittstellenmodule. IP-fähige Anlagenteile (z.B. BTA-Anlagen mit
autarker Regelung, ) werden über Netzwerkanbindung im vereinbartem
Konzept relalisiert. Beide Anbindungen sind inkl. Inbetriebnahme
Bestandteil dieser Kostengruppe.
Die sonstigen Leistungsmerkmale des Automationssystems werden von
der Art und vom Umfang der technischen Gebäudeausrüstung bestimmt.
Das heißt, die eingesetzten Komponenten (Fühler, Wächter, Stellglieder,
Bediengeräte, DDC/SPS, Frequenzumrichter, etc.) werden durch die
Anlagenstruktur und durch die zu erfüllende Aufgabe unter
Berücksichtigung aller relevanten Parameter definiert.
Die Bedienung des Automationssystems und damit der Funktionen der
technischen Gebäudeausrüstung erfolgt je nach nachfolgender
LV/Ausschreibung in den Hierarchieebenen des Systems wie folgt:
1) Lokale Bedienung im Feld (mechanischer Handeingriff an den
Stellgliedern)
2) Lokale Bedienung für digitale und analoge Ansteuerungen von der
Oberfläche des B&B-Touchbedienfeldes und von der Handebene auf den
DDC-Modulen hinter der Schaltschrankfront.
3) Lokale Bedienung an der Automationsstation über Ethernet- oder
WLAN-Schnittstelle mit Programmiergerät bzw. Laptop auch von
außerhalb der Technikzentrale erreichbar.
4) Tablet-PC als Bedien- und Beobachtungsgerät - eingebunden über
lokal vorhandenes WLAN - zur freien und damit beweglichen Nutzung
innerhalb der Technikzentrale(n) auf der Visualisierung der GLT bei Verwendung von HTML5-Grafiken als Option im Lieferumfang der IT-
Abteilung des Endkunden.
5) Lokale oder zentrale Bedienung über die B&B-Panel(s) in der
Schaltschrankfront
6) Zentrale Bedienung über die GLT-/Managementebene
Die Normalbetriebsart ist jedoch die störungsfreie "Vollautomatik".
einzureichende Unterlagen für die Angebotsphase (erst nach Aufforderung / Teil 2 der Ausschreibung)
- verpreistes und vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis (in PDF Datei und X84-Datei) - eventuelle Erläuterungen zum Angebot
- vollständig vom Bieter ausgefüllt Formblatt 225a (Preisgleitklausel)
- Unterlagen, welche im Teilnahmeantrag nicht enthalten waren und bis zur Angebotsabgabe nachzureichen sind
- Formblatt 223
- Formblatt 233
- Formblatt 242
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zum Nachweis der beruflichen Qualifikation (Ausbildungs- und Befähigungsnachweise) der für die Leistungserbringung verantwortlichen Personen
- Eigenerklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister vorliegen, ferner, dass keine Ausschlussgründe gemäß Mindestlohngesetz § 19 Abs. (1), Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 Abs. (1) Satz 1 oder 2 und Arbeitnehmerentsendegesetz § 21 Abs. (1) vorliegen, ferner, dass das Unternehmen und/oder dessen Organe nicht auf der "Anti-Terror-Liste" geführt werden
- Formularsatzes zum Landesvergabegesetz LSA
- Eigenerklärung zum Eignungsnachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
- Nachunternehmernachweis, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) tatsächlich zur Verfügung stehen.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen.
- Eigenerklärung zum Eignungsnachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
- Nachunternehmernachweis, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) tatsächlich zur Verfügung stehen.
- Auflistung von vergleichbaren Referenzen für die ausgeschriebene Leistung
(Auftraggeber + entsprechender Ansprechpartner, Auftragswert, Auftragsgröße)
HINWEIS:
Mit Ihrem Teilnahmeantrag sind Referenzen aufzuführen, um die Eignung des Bieters nachzuweisen. Hier muss mindestens EINE Referenz aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren nachgewiesen werden.
Für den Teilnahmewettbewerb sind, soweit vorgesehen, die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden. Alle weiteren Erklärungen, Nachweise, Referenzen, Zertifikate etc. sind vom Bewerber selbst zu erstellen.
Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und den Bewerbern / Bietern erfolgt während des gesamten Verfahrens ausschließlich über das Vergabeportal des Auftraggebers.
Mitteilungen des Auftraggebers an die Bewerber / Bieter gelten als zugegangen, wenn diese im Vergabeportal eingestellt werden. Alle Bewerber / Bieter sind daher gehalten, im eigenen Interesse, regelmäßig im Vergabeportal nach Mitteilungen des Auftraggebers zu schauen, insbesondere 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Hinweise auf etwaige Unklarheiten sind bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist ausschließlich über das o. g. Vergabeportal an den Auftraggeber zu richten. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen.
Mängelanspruchsbürgschaft: 3 v. H.
Vertragserfüllungsbürgschaft: 5 v. H.
Für die Abrechnung wird ein Zahlungsplan vereinbart.
Elektronische Rechnungslegung nach Struktur des AG.
Dazu wird die PSP-Struktur mit dem LV vorgegeben.
Auf dieser Grundlage hat der Bieter nach Auftragserteilung einen Zahlungsplan zu entwerfen.
Dieser wird ihm Rahmen eines Auftaktgespräches mit dem AN abgestimmt.
Die Abschlagsrechnungen sind durch eine prüfbare Aufstellung über die erbrachten Leistungen gemäß der vorgegebenen Struktur kumuliert nachzuweisen.
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber weist auf § 15 Abs. (3) Satz 3; SektVO hin, wonach die Angebotsfrist mindestens 10 Tage betragen muss, wenn eine einvernehmliche Einigung unterbleibt.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit der Vergabe auf das Erstangebot ohne in Verhandlungen einzutreten! Grundlage: SektVO § 15 Abs. (4). Der Auftraggeber kann im Verhandlungsverfahren den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten, wenn er sich diese Möglichkeit in der Auftragsbekanntmachung oder in der Aufforderung zur Interessensbestätigung vorbehalten hat.
Die Bieter haben die Vergabeunterlagen nach Erhalt unverzüglich durchzuarbeiten und zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen, die dem Bieter übergeben wurden Unklarheiten oder verstoßen nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die MVB hierauf unverzüglich hin.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, wenn:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]