Rahmenvertrag Liegenschaftsinformationssystems ARCHIKART Referenznummer der Bekanntmachung: KID_LIS_01/2022

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kid-magdeburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutsche-evergabe.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/a7f3bf42-f3d8-482f-a612-ffbeff43dd8e
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: IT-Dienstleister
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag Liegenschaftsinformationssystems ARCHIKART

Referenznummer der Bekanntmachung: KID_LIS_01/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48517000 IT-Softwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die KID Magdeburg GmbH (KID) erbringt informationstechnische und beratende Dienstleistungen als IT-Dienstleister der Landeshauptstadt Magdeburg (LH MD) und der Kommunalen IT-UNION eG (KITU). Die Erbringung der durch die KID für die KITU bereitgestellten Leistungen unterliegt einem steten Wandel. Dieser kann ebenso von den jeweiligen Mitgliedsanforderungen wie auch von der am Markt verfügbaren Technologie abhängen.

Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU einen Rahmenvertrag über die projektspezifische Lieferung, Installation und Einführung eines flexiblen Managementsystems für (kommunale) Gebäude und Liegenschaften, Verträge sowie verwaltungsspezifische Vorgänge einschl. GIS-Integration, Prozessmanagement und Schnittstellen zur Finanzbuchhaltung, Dokumentenmanagementsystemen, zu Portallösungen (OZG) usw. einschl. Wartung und deutschsprachigen Support und Consulting zu decken. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.

Die Vergabestelle führte bereits eine Folgeausschreibung zur Ausschreibung eines Liegenschaftsinformationssystems durch. Die vorausgegangene europaweite Ausschreibung eines Liegenschaftsinformationssystems ergab, dass der Hersteller ARCHIKART sich mit seinem System durchsetzen konnte und der Anbieter die Lösung des Herstellers ARCHIKART anbot. Das System dieses Herstellers ist auf Basis der durchgeführten Ausschreibung in den Kommunen, die Mitgliedskommunen der KITU sind, eingeführt.

Auf Basis dieses Ergebnis erfolgte eine Weiterentwicklung von Schnittstellen und Anforderungen, sodass die bestehende Struktur in den Kommunen, die ein Liegenschaftsinformationssystem angeschafft haben, fortgeführt wird. Die KID ist aufgrund ihrer personellen und organisatorischen Struktur nicht in der Lage, zwei Systeme zu betreuen, sodass eine produktbezogene Ausschreibung stattfindet.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 370 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48421000 Softwarepaket für das Facility-Management
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Die Vergabestelle schreibt für sich sowie für die kommunale IT-Union e.G. (KITU) und deren Mitglieder aus, die in der unter dem Link „http://www.kitu-genossenschaft.de/Über-KITU“ aufgeführt sind.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Projektspezifische Lieferung, Installation und Einführung eines flexiblen Managementsystems für (kommunale) Gebäude und Liegenschaften, Verträge sowie verwaltungsspezifische Vorgänge einschl. GIS-Integration, Prozessmanagement und Schnittstellen zur Finanzbuchhaltung, Dokumentenmanagementsystemen, zu Portallösungen (OZG) usw. einschl. Wartung und deutschsprachigen Support und Consulting

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: Einfache Richtwertmethode
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: Einfache Richtwertmethode
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 370 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Vergabestelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem maximalen Gesamtauftragsvolumen von ca. 300.000,00 € bis 370.000,00 € aus.

Die KITU ist eine Genossenschaft für Kommunen und kommunale Einheiten in Sachsen-Anhalt, deren Zielsetzung es ist, IT-Leistungen einzukaufen, IT-spezifische Beratungsleis-tungen für ihre Kunden zu erbringen und durch ihr fachspezifisches Know-how die Beschaffungsprozesse im Bereich IT effizient zu gestalten. Derzeit verfügt die KITU über 102 Mitglieder (siehe auch Abschnitt II 2.3 Erfüllungsort). Der Kreis der KITU-Mitglieder kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (voraussichtlich erweitern). Ausgenommen ist das KITU-Mitglied Land Sachsen-Anhalt mit den angeschlossenen Bedarfsträgern. Die Mitgliedschaft können Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts erwerben sowie auch deren rechtlich selbständigen Einrichtungen und Unternehmen, an denen kein privatrechtliches Kapital beteiligt ist, die nicht gewerblich am Markt tätig und als öffentliche Auftraggeber im Sinne des Kartellvergaberechts einzustufen sind. Die Mitglieder sind frei in ihrer Entscheidung, die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen. Daher können die Abnahmemengen nur grob geschätzt werden.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.

— Handelsregisterauszug in Kopie, nicht älter als 6 Monate zum Stichtag der Angebotsfrist oder soweit dieser nicht existiert, eine Gewerbeanmeldung. Sollte der Bewerber in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des EU-Mitgliedslandes vorzulegen.,

— Eigenerklärungen zu §§ 10, 12, 13 LVG LSA und ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ 12, 17, 18 LVG LSA,

— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB,

— Geforderte Erklärungen/Nachweise im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Einschaltung anderer Unternehmen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.

— Bilanzen der letzten 3 Geschäftsjahre, soweit vorhanden,

— Angaben über die Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre und der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind,

— Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindesthaftsumme von EUR 200.000,00 für Sach-, Personen- und Vermögensschäden je Schadensfall (Kopie). Es genügt eine verbindliche Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung

im Auftragsfall abgeschlossen wird nebst einer schriftlichen Erklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Angaben zum Firmenprofil:

Angaben zum Firmenprofil, zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur sowie dem Unternehmenskonzept.

— Referenzen:

Einzureichen ist eine Referenz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft bzw. einbezogener Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter bezieht, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe:

— des Lieferumfangs/Liefervolumens (in Euro),

— der Auftraggeber,

— der Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer,

— des Leistungszeitraums,

— sowie Beschreibung des Projektes und dessen Umsetzung.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Einzureichen ist mindestens eine Referenz über eine vergleichbare Leistung. Vergleichbar im Sinn der Mindestanforderung sind Referenzen, die folgende Mindestkennzahlen ausweisen:

Lieferung und Installation an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre, bei einem Umsatz von 200.000 € über drei Jahre (Gesamtumsatz) mit öffentlichen Auftraggebern.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/02/2023
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/04/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 27/02/2023
Ortszeit: 23:59

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabestelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem maximalen Gesamtauftragsvolumen von ca. 300.000,00 € bis 370.000,00 € aus.

Die KITU ist eine Genossenschaft für Kommunen und kommunale Einheiten in Sachsen-Anhalt, deren Zielsetzung es ist, IT-Leistungen einzukaufen, IT-spezifische Beratungsleis-tungen für ihre Kunden zu erbringen und durch ihr fachspezifisches Know-how die Beschaffungsprozesse im Bereich IT effizient zu gestalten. Derzeit verfügt die KITU über 102 Mitglieder (siehe auch Abschnitt II 2.3 Erfüllungsort). Der Kreis der KITU-Mitglieder kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (voraussichtlich erweitern). Ausgenommen ist das KITU-Mitglied Land Sachsen-Anhalt mit den angeschlossenen Bedarfsträgern. Die Mitgliedschaft können Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts erwerben sowie auch deren rechtlich selbständigen Einrichtungen und Unternehmen, an denen kein privatrechtliches Kapital beteiligt ist, die nicht gewerblich am Markt tätig und als öffentliche Auftraggeber im Sinne des Kartellvergaberechts einzustufen sind. Die Mitglieder sind frei in ihrer Entscheidung, die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen. Daher können die Abnahmemengen nur grob geschätzt werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/01/2023