Beschaffung von 2 Rettungstransportwagen (RTW-Kasten) Referenznummer der Bekanntmachung: RTW EBRD 03-23023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lutherstadt Eisleben
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Postleitzahl: 06295
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mansfeldsuedharz.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lutherstadt Eisleben
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Postleitzahl: 06295
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mansfeldsuedharz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 2 Rettungstransportwagen (RTW-Kasten)
Lieferung von 2 Rettungstransportwagen (RTW) Kasten
Landkreis Mansfeld-Südharz
Eigenbetrieb Rettungsdienst
Karl-Fischer-Straße 13
06295 Lutherstadt Eisleben
2 Rettungstransportwagen nach DIN EN 1789:2020 Typ C
zu II.2.7 Liefertermin ist das 1. Quartal 2024
zu II.2.10 Es bestehtr nur eine Möglichkeit, Varianten anzugeben: Gemäß Leistungsverzeichnis sind unterschiedliche Gewichtsvarianten möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Grundsätzliche Forderungen:
- Alle Angebotsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen
- Vom Auftragnehmer ist ein Projektverantwortlicher als zentraler Ansprechpartner festzulegen.
- Die Projektberatung findet beim Auftragnehmer statt
- Übernachtungen zu Projektberatung und Fahrzeugübernahme bei Entfernung >200 km Lutherstadt Eisleben sind inclusive.
Normen:
Bei Angebotsabgabe sind alle Zertifikate und Dokumente in deutscher Sprache beizufügen.
Alle Zertifikate und Nachweise sind lückenlos und ausführlich beizulegen.
Für alle geforderten Normen, Vorschriften und Regeln gilt jeweils die aktuelle Fassung bei der Angebotserstellung. Folgende Regeln, Vorschriften und Normen müssen eingehalten werden:
- DIN EN 1789 Typ C in allen Teilen
- Technische Richtlinie BOS (TR BOS)
- EMV Richtlinien 2006/28/EG (2004/104/EG), EN 61000-6
Teile 1 bis 4 ansonsten EMVG in aktueller Fassung
- Qualitätsanforderung gemäß ISO 9001 und 9002
- Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO BRD
- Vorschriften über elektrischen Anlagen VDE-/DIN-Normen
- Unfallverhütungsvorschrift UVV Rettungsdienst GUV -V C 53 (früher GUV 7.13)
Zudem sind mit dem Angebot folgende Unterlagen beizufügen: (siehe Hinweise und Checkliste Seite 23 der Leistungsbeschreibung)
- DIN Konformitätsnachweis /Konformitätserklärung entsprechend DIN EN 1789 TypC
- Komplette Konstruktionszeichnungen, die dem Lastenverzeichnis entsprechen, incl. Bemaßung (innen / außen)
- Gewichtsbilanz incl. Achslastverteilung (Anforderung, Hinweise Seite 21)
- Energiebilanz entsprechend DIN EN 1789 Typ C
- Konformitätserklärung zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) für den Kofferaufbau
- Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
- Prüfbericht gemäß DIN EN 1789 über die Prüfung von Haltesystemen und die Befestigung der Ausrüstung in Rettungsfahrzeugen
- Prüfbuch und Abnahme nach VBG 14 für den Hebetisch
Alle geforderten Prüfungen, Berechnungen und Nachweise sind, sofern im Leistungsverzeichnis nicht anders gefordert, vom Auftragnehmer vor Auslieferung des Fahrzeuges dem Auftraggeber vorzulegen.
Technische Änderungen sind dem Auftraggeber vorweg schriftliche mitzuteilen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Teile der Beladungs- und Ausrüstungsteile selbst bereitzustellen, d.h. aus dem Lieferumfange herauszunehmen, getrennt zu beschaffen und dem Aufbauhersteller anzuliefern. Die entsprechenden Positionen sind im folgendenLeistungsverzeichnis beschrieben.
Der Auftragnehmer tritt als Generalunternehmer auf. Er verantwortet insbesondere die Verträglichkeit bzw. die notwendigen Schnittstellen zwischen Basisfahrzeug- und Ausbau.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Lieferung einer Dokumentation, bestehend mindestens aus:
- 2 ausführliche und übersichtlich gegliederte Bedienungs-/Wartungsanleitungen, technische Dokumentationen in Papierform
- 1 Satz Bedienungsanleitungen (Originale) der eingebauten und gelieferten Geräte
- 2 Satz Schaltpläne der Funk- und Telefontechnik
- 2 Satz Schaltpläne der Fahrzeugelektrik
- Bestätigung für die Sicherheit der Bauteile, Funktionssicherheit und normgerechter Einbau
- Protokoll einer Qualitätskontrolle über die ausgeführten Arbeiten
- Beladeplan und maßstabsgerechte Zeichnung von Ausbauvorschlägen
- Bestätigung einer Elektrofachkraft über den sachgerechten Einbau der elektrischen Anlagen Das Fahrzeug muss spätestens bis zu einem zu vereinbarenden Termin fertig gestellt und abnahmebereit sein.
Liefertermin: siehe II.2.14)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt
nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz
2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei
der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu
begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein
Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz
oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat
einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses
Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die
Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der
behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und
die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie
darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt
ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sangerhausen
Postleitzahl: 06526
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]