HWSB Deich Klietznick, km 37,0-38,865 - Landschaftspflegerische Ausführungsplanung (LAP) Referenznummer der Bekanntmachung: 23/N/0003/GN
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB Deich Klietznick, km 37,0-38,865 - Landschaftspflegerische Ausführungsplanung (LAP)
Das Planungsgebiet befindet sich im Land Sachsen-Anhalt, Landkreis Jerichower Land, nahe Klietznick. Zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes um Klietznick erfolgt die Realisierung einer Deichrückverlegung, ca. 600 m Deichneubau, mithin Deichschlitzung (ca. 150 m). Der hierdurch entstehende Eingriff in die Umwelt ist durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Für die fachlich richtigen und entsprechend den aktuellen Normen durchzuführenden Landschaftsbauarbeiten ist eine Ausführungsplanung zu erstellen sowie die Bauarbeiten zu überwachen und zu dokumentieren. Ferner sind durch weitere besondere Leistungen die Forderungen des Planfeststellungsbeschlusses (PFSB) zu erfüllen.
Klietznick und Jerichow
Landschaftspflegerische Ausführungsplanung (LAP), weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung (LB)
ELER HWS
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit Deckungssummen
Objektplaner/in Freianlagen, Nachweis über erforderliche Qualifikation und Referenzen für:
- Fachausbildung an einer Technischen Universität, Technischen Hochschule, Fachhochschule oder gleichwertig
- die Abwicklung der Leistungsphasen (LP) 3-8 in der Freianlagenplanung
- Projektleiter/Ingenieur: mindestens 5 Jahre Praxiserfahrung in den LP 3-8 in der Freianlagenplanung
gemäß § 75 Abs. 2 und 3 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt,
- Vergabestelle Nord -
Otto-von-Guericke-Straße 5
39104 Magdeburg
Keine Bieter zur Öffnung der Angebote zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzend zur vorliegenden Bekanntmachung wird auf alle weiteren Ausführungen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind verwiesen.
HINWEIS: Ein Versand der Unterlagen per E-Mail oder Post ist nicht vorgesehen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bewerberfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung per E-Mail beim Auftraggeber (Angabe Ihres Namen und Ihrer Kontaktdaten) automatisch unterrichtet. Die Bewerber, die sich auf die vorliegende Bekanntmachung bewerben, werden gebeten, sich freiwillig beim Auftraggeber zu registrieren (d.h. ihren Namen und ihre Kontaktdaten per E-Mail anzugeben), um ihnen im Fall etwaiger Fragen von Mitbewerbern die notwendigen Antworten zur Verfügung stellen zu können.
Bei der Abgabe von Eigenerklärungen sind die Umsatzzahlen der vergangenen 3 abgeschlossenen Wirtschaftsjahre eindeutig einer Jahreszahl zuzuordnen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.