Campus Handwerk - Rohbau - Holzbau
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06110
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hwkhalle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Campus Handwerk - Rohbau - Holzbau
Die Handwerkskammer Halle (Saale) beabsichtigt den Neubau eines überregionalen Ausbildungszentrums für Handwerksberufe zur langfristigen Nutzung. Für diesen zukünftigen CAMPUS HANDWERK HALLE ist die Errichtung von insgesamt 9 Werkstatthallen nebst Außenanlagen in Form von Straßen, Wegen und Aufenthaltsbereichen geplant. Die campusförmige Anordnung der Werkstatthallen ergibt einen quadratischen Innenhof von etwa 65 x 65 m Größe. Während die äußere
Ausdehnung des Campus insgesamt etwa 125 x 125 m beträgt, sind die einzelnen Werkstatthallen im Schnitt etwa 25 x 30 m groß und 8 m hoch. Ergänzt werden die Werkstatthallen durch Lernbereiche in Form von Seminarräumen und Sozialbereiche in Form von Umkleiden/ Waschräumen und Toiletten. Geplant ist eine kontinuierliche ringförmige Abwicklung des Bauvorhabens (Halle für Halle). Die Werkstatthallen erhalten ein Dachkonstruktion aus Holz als flach geneigte Binderkonstruktion mit einer Spannweite bis zu 14m.
Campus Handwerk der Handwerkskammer Halle (Saale)
Straße der Handwerker 2
06132 Halle (Saale)
> 200 St Binder 16 x 100 cm, Länge 12 bis 14 m
> 45 St Querträger/ Fassadenträger 18 x 175 bis 300 cm, Länge 6 bis 9 m
> 95 St Stützen 18 x 18 bis 24 cm, Länge 3,5 m
> 100 m² Massivwand/ Mittelträger
> 5.400 m² Deckenplatten Dicke 6 cm und 16 cm
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung umfasst die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
Nachweisführung zu Eignung und dem Fehlen von Ausschlussgründen:
Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch
Eigenerklärung vorläufig nachgewiesen werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den
Eignungskriterien genannten Bescheinigungen nach Aufforderung innerhalb einer benannten Frist vorzulegen.
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit umfasst eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit umfasst
- Erklärung, dass in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren
Leistungen ausgeführt wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist für drei Referenzen je einen Referenznachweis vorzulegen.
- Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl
kommt, sind Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert
nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal vorzulegen.
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen an
andere Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.