HWS Hochwasserschutz Bernburg (Saale) - Talstadt - 1. BA (EFRE-Fördermittel) Referenznummer der Bekanntmachung: ÖV-00423-H
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernburg (Saale)
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 06406
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bernburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWS Hochwasserschutz Bernburg (Saale) - Talstadt - 1. BA (EFRE-Fördermittel)
1. BA: Bereich Solbadstraße bis Gartenstraße und Lückenschluss Breite Straße -
Wasser- und Tiefbauarbeiten
06406 Bernburg (Saale)
Abbruch-, Maurer-, Beton-, Spundwand-, Erdarbeiten, teilmobile HWS-Analgen herstellen, Verbau von Glaselementen.
Umfang der Leistung: ca. 2650 m2 - Spundwand herstellen, ca. 710 m3 - Beton herstellen, ca. 250 m2 - Verblendmauerwerk herstellen, ca. 44 m3 - Natursteinmauerwerk herstellen, ca. 142 m2 - teilmobile HWS-Anlagen herstellen, ca. 85 m2 -HWS-Anlagen aus Glaselementen herstellen, ca. 80 m - Regenwasserkanal DN 300 herstellen, Ersatzpflanzungen tätigen zzgl. Fertigstellungs-u. Entwicklungspflege.
EFRE- Fördermittel
Sicherheitsleistungen:
5 v.H. für Vertragserfüllung und 3 v.H. für Mängelansprüche gem. § 17 VOB/B
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis Ihrer Eignung durch
Vorlage der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis mit dem Angebot.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis Ihrer Eignung das
ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" mit dem Angebot
vorzulegen.
Beim Einsatz präqualifizierter Nachunternehmer ist die Eintragung in das
PQVerzeichnis bzw. die Bekanntgabe der PQ-Nummer ebenfalls mit dem Angebot
vorzulegen.
Beim Einsatz nicht präqualifizierter Nachunternehmer sind die
Eigenerklärungen (FB 124) auch für diese mit dem Angebot abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die in der "Eigenerklärung zur
Eignung" genannten Bescheinigungen für das Unternehmen und dessen
Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ist in den Vergabeunterlagen
enthalten.
siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung
siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung
Für den erfolgreichen Bieter dürfen keine schwerwiegenden Vergehen bezogen
auf die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Der erfolgreiche Bieter muss sich zur Beachtung der §10 Abs. 1 und 3, §12 und
§13 Abs. 2 und 4 LVG LSA verpflichten.
Der erfolgreiche Bieter muss erklären, dass keine Ausschlussgründe gemäß
EU Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die
Ukraine vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Bernburg (Saale), Rathaus II, Schlossstraße 11, 06406 Bernburg (Saale)
Öffnung erfolgt durch zwei Vertreter des AG ohne Bieteranwesenheit (vgl. § 14 EU Abs. 1 VOB/A)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit Ausnahme der Formblätter 213, 225a Teilabschnitte 1 und 2 sowie des vollständig ausgefüllten LV/Angebot werden Unterlagen nachgefordert. Fehlt eines dieser Unterlagen, MUSS das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden!!!!
Angebote, die in Form einer E-Mail zugesandt werden, sind von der Wertung auszuschließen.
Abwehrklausel für bietereigene AGB:
Etwaige Liefer-, Vertrags- u. Zahlungsbedingungen des Bieters/Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrags.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend
Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1
Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernburg (Saale)
Postleitzahl: 06406
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bernburg.de