Lieferung von Elektroenergie für Abnahmestelle des Landkreises Wittenberg Referenznummer der Bekanntmachung: V 126/22 L
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lutherstadt Wittenberg
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06886
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-wittenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Elektroenergie für Abnahmestelle des Landkreises Wittenberg
Lieferung von Elektroenergie für die Abnahmestellen des Landkreises Wittenberg für den Zeitraum 01.01.2023 - 31.10.2023
Landkreis Wittenberg, ca. 40 Lieferstellen des Landkreises Wittenberg
Lieferung von Elektroenergie für die Abnahmestellen dse Landkreises Wittenberg für den Zeitraum 01.01.2023 - 31.10.2023
Liefermenge: ca. 1.854 MWh
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb in Form einer Dringlichkeitsvergabe nach § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV
Dieses Verfahren kann angewandt werden, wenn
• ein unvorhergesehenes Ereignis vorliegt,
• äußerst dringliche und zwingende Gründe bestehen, die die Einhaltung der in anderen Verfahren vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen,
• ein kausaler Zusammenhang zwischen dem unvorhergesehenen Ereignis und der Unmöglichkeit besteht, die Fristen anderer Vergabeverfahren einzuhalten.
Bei der Ausnahmesituation auf den Strom- und Gasmärkten, die letztendlich eine mittelbare Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine darstellt, handelt es sich um ein solches unvorhergesehenes Ereignis.
Die Begründung der Dringlichkeit liegt vorliegend darin, dass die Durchführung eines Vergabeverfahrens mit längeren Angebots- und insbesondere Bindefristen in der aktuellen Marktsituation schlicht nicht zu Ergebnissen führt.
Das Unterlassen der Vereinbarung eines neuen Liefervertrages hätte für den Landkreis Wittenberg erhebliche finanzielle und auch tatsächliche negative Auswirkungen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Elektroenergie für Abnahmestellen des Landkreises Wittenberg für den Zeitraum 01.01.2023 - 31.10.2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lutherstadt Wittenberg
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06886
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit:
1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat;
3. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; und
4. der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer beantragt hat (siehe insoweit auch § 160 Abs. 3 GWB).
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.