Integriertes Notfallzentrum / INZ - Generalplanungsleistungen §§ 34, 43, 47, 51, 55 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: UKMD_INZ_GP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.med.uni-magdeburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Integriertes Notfallzentrum / INZ - Generalplanungsleistungen §§ 34, 43, 47, 51, 55 HOAI
Gegenstand der Ausschreibung sind Generalplanungsleistungen für die Leistungsbilder §§ 34, 43, 47, 51 und 55 HOAI sowie als Option untergeordnete Leistungen des § 3 (Anlage 1) und Brandschutzplanung.
Land Sachsen-Anhalt vertreten durch das Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Leipziger Straße 44
39120 Magdeburg
Am Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. soll durch Implementierung eines innovativen Konzepts der Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung sowie eines MVZ für Allgemeinmedizin zur ambulanten Notfallversorgung ein Integriertes Notfallzentrum (INZ) etabliert werden. Gesamtergebnis soll die Schaffung von Strukturen zur zielgerichteten Lenkung von Patientenströmen mit einem durchgängigen Behandlungskonzept innerhalb des INZ sein. Das INZ wird erste Anlaufstelle für alle gehfähigen Notfallpatienten sowie Patienten, die von Notfallleitstellen zugewiesen werden und direkt von allen Rettungsdiensten angesteuert werden. Vorgesehen ist ein Erweiterungsbau der Zentralen Notaufnahme des UKMD in Form eines INZ sowie die Umstrukturierung der bisherigen Räume und Funktionen der ZNA. Die vorhandenen Räume der ZNA im Haus 60a des UKMD sollen um notwendige Raumstrukturen (u.a Triage, U/B- Räume, Warteflächen, Chest-Pain-Unit, Schockraum) erweitert werden. Für das hier ausgeschriebene Vorhaben des INZ wurde eine Machbarkeitsstudie inkl. Variantenuntersuchung erstellt. Der erforderliche Raumbedarf sowie funktionelle und logistische Anbindungen für das INZ wurden in dieser Machbarkeitsstudie betrachtet. Die aus der Studie ermittelten Zielgrößen wurden dem Bauantrag zu Grunde gelegt. Die in der Vorzugsvariante festgehaltenen Gestaltungsgrundsätze sollen im Rahmen der hier ausgeschriebenen Leistungen einer Prüfung (Untersuchung und Bewertung nach gestalterischen, funktionalen, wirtschaftlichen Gesichtspunkten) unterzogen und ggf. abweichende Varianten erarbeitetet werden. Der Auftraggeber sucht für die Realisierung eine wirtschaftliche Ausführungslösung und zieht dafür u.a. auch die Möglichkeit einer Modulbauweise oder Fertigteilbauweise in Erwägung sowie ggf. die Realisierungsdurchführung ganz oder teilweise durch einen Generalunternehmer. Für das INZ sind ein zweigeschossiger Erweiterungsbau, die funktionale und bauliche Umstrukturierung der ZNA, eine angegliederte RTW-Vorfahrtshalle (MANV) sowie ein PKW-Parkdeck vorgesehen. Die Bemessung der Räume zur Erstellung des Raumbedarfsplanes sowie des Musters 13C der RL-Bau erfolgte über den Vergleich bestehender Raumstrukturen sowie hergeleitet aus Richtlinien sowie Empfehlungen medizinischer Fachgesellschaften. Für die Raumgrößen der Personalbereiche sind die Arbeitsstätten-richtlinien zugrunde gelegt. Diese Raumgrößenbemessung muss in der Planungsphase konzept- und nutzungsabhängig betrachtet werden. Für das INZ sowie für einen Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten (MANV) sind bauliche, technische und organisatorische Voraussetzungen zu schaffen sowie barrierefreie Erreichbarkeit und logistische Anbindungen an das Haus 60a zu gewährleisten, um die dort vorhandene medizinische Ausstattung (u.a. Bildgebungstechnik, MRT, Labore) mit nutzen zu können. In nördlicher Richtung vom zu errichtenden INZ wird ein neues Gebäude (zukünftig Haus 61) für das Herzzentrum errichtet. Das zukünftige Haus 61 ist nicht Gegenstand der hier ausgeschriebenen Planungsleistungen. Das Haus 61 ist jedoch mit dem INZ direkt baulich über ein größtenteils unterirdisch zu errichtendes Bauwerk (Verbindungsgang/Tunnel) zu verbinden. Diese bauliche Verbindung zwischen dem Neubau des Herzzentrums und dem Haus 60a ist in Gänze der Baumaßnahme INZ zugeordnet. Die Fertigstellung muss zwingend mit Fertigstellung der Baumaßnahme des Herzzentrums abgeschlossen sein, da eine unmittelbare zeitliche Abhängigkeit zur Funktionalität des Herzzentrums besteht. Die bauliche Anbindung ist Teil der Ermittlung des Raumbedarfs. Die Planung, Bauausführung und Terminierung der baulichen Anbindung haben höchste Priorität. Für den Bereich des INZ (inkl. baulicher Anbindung an Haus 61) ist eine NUF von 2.233 m² vorgesehen. Die Ermittlung der Angaben im Raumbedarfsplan basiert auf der Annahme, dass sowohl Neubau- als auch Umbaumaßnahmen im Bestand zur Schaffung des INZ notwendig sind. Die Baumaßnahmen finden im laufenden Klinikbetrieb statt und werden diesen beeinflussen, so dass Störungen durch organisatorische und bautechnische Maßnahmen sowie zeitliche Steuerungen in enger Abstimmung zwischen Planung, Bauausführung, Krankenhaushygiene mit dem Klinikum abzustimmen sind. Insgesamt stehen für das Vorhaben Investitionskosten von ca. 18,7 Mio. € brutto (KG 200-700 DIN 276) zur Verfügung. Dieser Budgetrahmen gilt als Kostenobergrenze, auf welchen die Planungsleistungen in den zu beauftragenden Leistungsbildern (§§ 34, 43, 47, 51, 55 HOAI) auszurichten sind. Die Beauftragung der Leistungen nach §§ 34, 43, 47, 51 und 55 HOAI erfolgt in Summe an einen Vertragspartner. Die Unterlagen zur HU-Bau sind zur Prüfung am 17.09.2021 an den AG zu übergeben. Die in Pkt. II.2.7. angegebene Laufzeit bezieht sich auf diesen Termin. Die Fertigstellung und Schlussabrechnung muss zwingend bis zum 25.04.2024 erfolgt sein. Die Federführung im angebotenen Planerteam muss beim Leistungserbringer nach § 34 HOAI liegen. Die Vergabestelle/der Auftraggeber erwartet, dass im Fall einer Beauftragung das angebotene Projektteam zur Sicherstellung der Terminplanung sofort und vollumfänglich zur Verfügung steht. Im Bedarfsfall ist zur Sicherstellung der Termineinhaltung eine Aufstockung der Teamstärke zu sichern/ zu ermöglichen.
Die Vergabe erfolgt stufenweise für Planungsleistungen nach §§ 34, 43, 47, 51 und 55 HOAI für die LPH 2 bis 8, sowie Planungsleistungen nach § 51 HOAI für die LPH 2 bis 6, Geplante 1. Stufe der Beauftragung: - §§ 34, 43, 47, 51, 55 HOAI jeweils LPH 2 bis 4 Geplante 2. Stufe der Beauftragung: - §§ 34, 43, 47, 51, 55 HOAI jeweils LPH 5 bis 8 - § 51 HOAI LPH 5 und 6 Optionen für die Beauftragung untergeordneter Leistungsbilder und weiterer Optionen: - § 3 Anlage 1 HOAI (Bauphysik), - Brandschutzplanung. Die stufenweise Beauftragung weiterer Projektstufen erfolgt in Abhängigkeit der Bestätigung des Planungsergebnisses der Entwurfsplanung, nach Vorliegen des positiven Prüfbescheides der HU-BAU, sobald die Finanzmittel verfügbar sind und soweit Teilleistungen nicht durch einen Generalunternehmer übernommen werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beauftragung der Leistungen einzeln, zeitlich gestaffelt und gegliedert nach Bauabschnitten und Finanzierungsfreigaben durch das Land Sachsen-Anhalt vorzunehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, in Anwendung von § 132 (2), (3) GWB den nach diesem Verfahren beauf-tragten Bieter, ggf. weitere/ ergänzende Leistungen, die im Zusammenhang mit dem in Pkt. II.1.4/ II.2.4 beschriebenen Vorhaben stehen, zu übertragen. Die Beauftragung weiterer Leistungen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Integriertes Notfallzentrum / INZ - Generalplanungsleistungen §§ 34, 43, 47, 51, 55 HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: +49 3455140
Fax: [gelöscht]
Erkannte Vergabeverstöße sind gemäß § 160 Nr. GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB bei Ablehung einer Rüge durch die Vergabestelle: spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggegebers, einer Vergaberüge des Unternehmens, welches eine Verletzung seiner Rechte nach den §§ 97 ff GWB geltend macht, nicht abzuhelfen zu wollen.