Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Testkits zum Nachweis des Virus der Afrikanischen Schweinepest mittels real-time PCR Referenznummer der Bekanntmachung: 42-01/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Testkits zum Nachweis des Virus der Afrikanischen Schweinepest mittels real-time PCR
Es soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner geschlossen werden, mit der die grundlegenden Bedingungen für Einzelaufträge, die im Zeitraum vom 01.05.2022 bis 30.04.2026 vergeben werden sollen, festgelegt werden. Die Einzelaufträge umfassen die Lieferung von Testkits zum Nachweis des Virus der Afrikanischen Schweinepest mittels real-time PCR. Die Tests müssen vom Friedrich-Loeffler-Institut als In-vitro-Diagnostika gemäß § 11 Abs. 2 Tiergesundheitsgesetz zugelassen sein und alle Bestandteile zur Durchführung der real-time PCR einschließlich des Nachweises des Erregers, des Nachweises einer endogenen Kontrolle und des Nachweises einer exogenen Kontrolle umfassen. Es wird nach gegenwärtigem Rechtsstand von einem geschätzten Bedarf an Testkits für 40.000 PCR-Reaktionen im Vertragszeitraum ausgegangen. Die Vergabe einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelaufträgen oder die Abnahme einer bestimmten Mindestmenge der Erzeugnisse während des Vertragszeitraums wird jedoch nicht vereinbart. Zu den Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
39576 Stendal
siehe Punkt II.1.4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Testkits zum Nachweis des Virus der Afrikanischen Schweinepest mittels real-time PCR
Ort: Grabels
NUTS-Code: FRJ13 Hérault
Land: Frankreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Bewerber oder Bieter, der vom Auftraggeber die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge von Verstößen gegen Vergabevorschriften nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Danach wird er unzulässig (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Bewerber oder Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach
Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 GWB).