Pestalozzischule Zeitz Los 03 Baustelleneinrichtung Referenznummer der Bekanntmachung: Fu 60/09/2023 (B)
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.burgenlandkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pestalozzischule Zeitz Los 03 Baustelleneinrichtung
Los 03: Baustelleneinrichtung
Menge Kurzbeschreibung
ca. 7 Stk Bautüren aufbauen, vorhalten, abbauen
ca. 27 Stk Kellerfensterschutz schützen, vorhalten, entfernen
ca. 1 Stk Baubesprechungscontainer aufbauen, vorhalten, abbauen
ca. 2 Stk Sanitärcontainer aufbauen, vorhalten, abbauen
ca. 20 m Rohrbegleitheizung und Dämmung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)
nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die
engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen innerhalb
von 6 Kalendertagen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Beruft sich der
Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist
die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auch für
diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124
(Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei. Bieter, die ihren
Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige
Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim
Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige
Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht
in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
Mit dem Angebot einzureichen sind:
1): Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
2): Erklärungen über die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Gesetz über die
Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt von jedem Bieter und Mitglied einer Bietergemeinschaft
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur wie folgt abzugeben:
- Anlage 1- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt)
- Anlage 2-Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt)
- Anlage 3-Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt)
- Anlage 6-Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung Anlage A
Ebenfalls sind auf Verlangen der Vergabestelle folgende Erklärungen
gem. Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
auch von jedem Nachunternehmer abzugeben:
- Anlage 1- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und Abs. 3 desLandesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt)
- Anlage 3- Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§12 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt)
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Alle Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
- siehe auch Anlage - abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 5 VOB/A, Ausgabe 2019
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Nachweis Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit Fälligkeitsdatum
- siehe auch Anlage - abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 5 VOB/A, Ausgabe 2019
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Formblatt 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
Formblatt 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen sofern erforderlich
Formblatt 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft sofern erforderlich
Formblatt 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen sofern erforderlich
Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen sofern erforderlich
Formblatt 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (wenn erforderlich)
siehe auch Anlage abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 5 VOB/A, Ausgabe 2019
Im Auftragsfall mitgeltende Vertragsbedingungen, die nicht in den
Vergabeunterlagen enthalten sind:
- Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C),
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B),
Abschnitt IV: Verfahren
Burgenlandkreis, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und
direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur
Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen an der Vergabeunterlage,
Nachsendungen, Bieteranfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei
vorheriger Registrierung aktiv unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich
eigenständig und eigenverantwortlich die erforderlichen Informationen oder
Änderungen an der Vergabeunterlage zu verschaffen.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen
Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen
beantwortet werden können (VgV §20, Abs. 3).
Fristende: 13.02.2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Auf die Fristen zur Einhaltung eines Nachprüfungsverfahrens gemäߧ 160 Abs.
3 Nr.1 GWB wird hingewiesen.
Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 16 Abs. 3 Nr. 4 GWB).