Monitoring von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt in Natura 2000-Schutzgebieten: FFH-Gebiet 0134LSA „Gewässersystem der Helmeniederung“ Referenznummer der Bekanntmachung: 41.15/1/2021/FFH0134-Helmeniederung-02

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lau.sachsen-anhalt.de/landesamt-fuer-umweltschutz-sachsen-anhalt-lau/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Monitoring von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt in Natura 2000-Schutzgebieten: FFH-Gebiet 0134LSA „Gewässersystem der Helmeniederung“

Referenznummer der Bekanntmachung: 41.15/1/2021/FFH0134-Helmeniederung-02
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Vertrag dient der Kartierung und Bewertung von FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT) nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, geändert durch Richtlinie 97/62/EG des Rates vom 27.10.1997 (FFH-RL) im Land Sachsen-Anhalt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 12 096.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Leistung umfasst die vollständige Erfassung und Dokumentation von FFH-Lebensraumtypen, Flächen mit erkennbarem Entwicklungspotenzial zu FFH-Lebensraumtypen

(LRT-Entwicklungsflächen) sowie gesetzlich geschützten Biotopen gem. § 30 Abs. 2 BNatSchG, § 21 NatSchG LSA und § 22 Abs. 1 NatSchG LSA soweit diese nicht im Rahmen der LRT-Erfassung bereits mit erhoben wurden im FFH-Gebiet 0134LSA. Das Gebiet ist flächendeckend zu begehen und auf Vorkommen der genannten Objekte zu untersuchen. Alle festgestellten Flächen mit den o.g. genannten Eigenschaften sind entsprechend der Landesvorgaben zu kartieren. Der Zustand der Flächen ist fotografisch zu dokumentieren. Die Ergebnisse sind auf Erfassungsbögen und in dem Datenbanksystem BioLRT zu dokumentieren und in einem Kurzbericht zusammenzufassen. Bearbeitungsgebiet ist das FFH-Gebiet 0134LSA "Gewässersystem der Helmeniederung" mit einer Gebietsfläche von ca. 117 ha sowie linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 122 km in den Grenzen gemäß N2000-LVO des Landes Sachsen-Anhalt vom 20.12.2018. Die Bearbeitung der linearen Gebietsteile (Gewässer) erfolgt einschließlich Uferböschung und Gewässerrandstreifen. Die Gewässerrandstreifen betragen 10 m bei Gewässern erster Ordnung und 5 m bei allen übrigen Gewässern.

Die Einstufung der Gewässer ist den öffentlich zugängigen Daten des Gewässerkundlichen Landesdienst es Sachsen-Anhalt zu entnehmen (Internetseite: https://gld-sa.dhi-wasy.de/GLD-Portal/).

Der Standarddatenbogen verzeichnet für das Gebiet die LRT 1340, 3150, 3190, 3260 und 6430 und 6510. Nicht bearbeitet werden die Probeflächen des LRT-Stichprobenmonitorings für die LRT 3190 und 1340. Diese Daten werden für die Bearbeitung zur Verfügung gestellt.

Die Kartierung erfolgt nach den methodischen Vorgaben der Kartieranleitung Lebensraumtypen (KA LRT) des LAU Teil Offenland (Stand 2010) und Wald (Stand 2014). Für die Einstufung der gesetzlich geschützten Biotope sind die unter Kap. 2 genannten Rechtsquellen maßgeblich. Es ist weiterhin die Biotoptypenrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. v. 15.02.2020 anzuwenden. Die LRT-Vorkommen (= Bezugsflächen) und gesetzlich geschützten Biotope sind im Gelände räumlich abzugrenzen und ggf. an die gültige Außengrenzen des FFH-Gebietes anzupassen. Die Abgrenzung von Wald-LRT sollte sich am forstlichen Abteilungsnetz orientieren. Unterschiedliche Erhaltungszustände und Ausprägungen von LRT sind jeweils gesondert als eigene Bezugsfläche zu erfassen. Kartographische Grundlage sind die georeferenzierten Luftbilder der aktuellsten Befliegung. Für jedes LRT-Vorkommen sind alle Parameter der Bewertungsschemata des jeweiligen LRT zu erfassen und zu bewerten. Die Bewertung der Teilkriterien ist zu einem Gesamt-Erhaltungszustand zu aggregieren. Für die Begehung ist der in der KA LRT genannte optimale Kartierzeitraum zu beachten. Für alle erfassten Flächen ist eine ausführliche Beschreibung anzufertigen. Sie soll Dritten ermöglichen, die Einstufung anhand der aktuellen Charakteristik der Einzelfläche nachzuvollziehen und bei Wiederholungskartierungen tatsächliche Veränderungen von individuellen Abweichungen bei der Anwendung des Kartier- und Bewertungsschlüssels zu trennen. Weiterhin sind flächenspezifische Managementhinweise zu geben. Es sind grundsätzlich keine Vegetationsaufnahmen anzufertigen. Die Ansprache syntaxonomischer Einheiten erfolgt, sofern möglich, aufgrund des vorgefundenen Pflanzenarteninventars. Eine Nachvollziehbarkeit der Einstufung als LRT nach der FFH-Richtlinie und dessen Bewertung ist durch Erfassung der vorkommenden Pflanzenarten zu gewährleisten, wobei die charakteristischen Arten besonders zu berücksichtigen sind. Flächen, die keinem LRT zugeordnet werden können, bei denen sich nach Einschätzung durch den Kartierer jedoch gutachterlich ein kurz- oder mittelfristiges Entwicklungspotenzial feststellen lässt, sind im Rahmen dieser Kartierung auf den Erfassungsbögen für Biotopkartierungen (inkl. Pflanzenartenerfassung) zu dokumentieren. Das Entwicklungsziel (LRT) ist anzugeben. Mittels dieser Erfassungsbögen erfolgt auch die Aufnahme gesetzlich geschützter Biotope, sofern sie keinem FFH-LRT entsprechen. Die Dokumentation der LRT-Daten im Gelände erfolgt auf den gruppenspezifischen Erfassungsbögen der Kartieranleitung Lebensraumtypen. Darüber hinaus ist für jedes LRT-Vorkommen ein LRT-spezifischer Zusatzbogen auszufüllen. Dieser Zusatzbogen ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Die erfassten FFH-LRT sind auf Zuordnung zu einem gesetzlich geschützten Biotop gemäß § 30 BNatSchG und §§ 21, 22 NatSchG LSA zu prüfen und entsprechend zu dokumentieren. Für die Beweissicherung ist für jede erfasste Fläche mindestens ein aussagekräftiges Foto anzufertigen und in das Datenbankprogramm BioLRT einzubinden. Die Flächen werden mittels geeignetem GIS-Programm digitalisiert. Alle Sachdaten werden flächenbezogen in dem Datenbankprogramm BioLRT gespeichert. In einem Kurzbericht sollen wesentliche Ergebnisse der Kartierung zusammengefasst werden. Der Bericht muss folgende Bestandteile enthalten: Kurzbeschreibung des Gebietes, Übersichtstabelle der kartierten Flächen mit Angabe des LRT-oder Biotopcodes, des Erhaltungszustandes (EHZ) von LRT und Veränderungen (Löschungen, ggf. geänderter EHZ oder LRT-Code, Teilungen, Verlustgründe soweit erkennbar), kurze verbale Einschätzung der Gesamtgebietssituation, insbesondere von Erhaltungszuständen und Beeinträchtigungen der LRT, es sind im Bericht die Gefährdungsursachen anhand der Referenzliste des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) aufzuschlüsseln (s. www.bfn.de, vgl. https://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/030306_refgefaehrd.pdf), naturschutzfachliche Einschätzung der nicht als LRT erfassten Gebietsteile als Ergebnis der flächenhaften Begehung.

Die Erfassungsbögen sind vollständig inkl. Artenlisten (soweit möglich) auszufüllen.

Lineare Strukturen sind ab einer Breite von 10 m als Fläche darzustellen, schmalere Erfassungseinheiten können in Linien-shapes dargestellt werden.

Multipart-Objekte sind nach Möglichkeit zu vermeiden, d. h. jede räumlich getrennte Fläche wird als eigene Bezugsfläche mit einem Erfassungsbogen erfasst.

Die FFH-LRT-Kartierung wird innerhalb der FFH-Gebiete nur bis zur FFH-Gebietsgrenze durchgeführt. Sollte bei der Kartierung festgestellt werden, dass ein LRT durch die FFH-Gebietsgrenze geteilt wird, muss für den außerhalb des FFH-Gebietes gelegenen Teil eine eigene Bezugsfläche angelegt werden. Objekte sind fortlaufend so zu nummerieren, dass keine Dopplungen innerhalb des FFH-Gebietes entstehen.

Für den Fall, dass auf einer Fläche ein oder mehrere Nebencodes erfasst werden, sind dazu immer auch Flächengrößen anzugeben.

Wird bei einer Streuobstwiese als Unterwuchs ein LRT festgestellt und besitzen beide Codes eine identische Flächengröße, so ist die Fläche als LRT (Hauptcode) zu erfassen. Der Code für die Streuobstwiese (HSA, HSB, HSC, HSD, HSE, HSF) soll als Nebencode hierbei abweichend ohne Flächengröße eingetragen werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Fachliche Qualifikation und Erfahrung / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Erläuterung:

Vor dem Hintergrund der vorläufigen Haushaltsführung ist unklar, ob zu den Projektabschlüssen noch einmal Haushaltsmittel zur Finanzierung zur Verfügung stehen können. „Bezuschlagungsfähig“ wäre vor diesem Hintergrund das einzig eingegangene Angebot nicht. In zeitlicher Hinsicht stellt ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb kein interessengerechtes Vorgehen dar, da aufgrund der Natur des Auftragsgegenstands dem öffentlichen Auftraggeber die erforderliche Zeit schlicht nicht mehr zur Verfügung steht. Im Verfahren mit Teilnahmewettbewerb würde noch einmal über ein Monat verstreichen, ehe ein Zuschlag erteilt werden kann. Hinsichtlich des Auftragsgegenstands, der witterungs- und jahreszeitenabhängig ist, stellt dies eine nicht hinnehmbaren Verzögerung dar. Eine solche Verzögerung hätte zur Folge, dass wesentliche Teile der Leistung nicht mehr erbracht werden können (Erfassung von Lebensraumtypen und gesetzlich geschützten Biotopen) und die Gesamtleistung nicht entsprechend den Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers zu erfüllen wäre. Um eine fachgerechte und vollständige Leistungserbringung sicherstellen zu können, wäre ein Zuschlag im April zwingend notwendig. Die Alternative wäre, die Leistung gar nicht mehr auszuschreiben. Ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb bei Unterlassung des Teilnahmewettbewerbs kann nur durchgeführt, wenn ausschließlich mit den Bietern aus den vorangegangen Verfahren verhandelt wird. Nach rechnerischer Wertung der Ergebnisse liegt das eingegangene Angebot aber signifikant über der Auftragswertschätzung. Mit dem hier angedachten Vorgehen wird der Teilnahmewettbewerb nicht umgangen, da insgesamt 5 Unternehmen angeschrieben werden, im offenen Verfahren hat nur ein Bieter ein Angebot abgegeben. Aufgrund hier maßgeblichen zeitlichen Komponente ist dieses Vorgehen hier zulässig. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein offenes Verfahren durchgeführt wurde und es zwar eine gewisse Anzahl an Teilnehmern letztlich aber nur einen Bieter gab. Der Wettbewerb ist daher nach dem Ergebnis der Ausschreibung und ohne Zutun des öffentlichen Auftraggebers ohnehin bereits stark eingeschränkt. Mit dem angedachten Vorgehen gewinnt man Zeit, die für das Verfahren notwendig ist und schafft Wettbewerb. Um den Grundsätzen der Nicht-Diskriminierung, der Transparenz und des Wettbewerbs zu genügen, soll daher auch der aktuelle Bieter mit in die Verfahren einbezogen werden.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 41.15/1/2021/FFH0134-Helmeniederung-02
Bezeichnung des Auftrags:

Monitoring von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt in Natura 2000-Schutzgebieten: FFH-Gebiet 0134LSA „Gewässersystem der Helmeniederung“

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/05/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06108
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 12 096.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/01/2023