Zwei Systeme aus Flüssigkeitschromatograph und Massenspektrometer Referenznummer der Bekanntmachung: 22-02/22-43-01/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Zwei Systeme aus Flüssigkeitschromatograph und Massenspektrometer
Los 1) LC-MS/MS-System zur Bestimmung von per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) per Direktinjektion in Wasserproben (Standort Magdeburg)
Los 2) LC-MS/MS-System zur Bestimmung von pharmakologisch-wirksamen Stoffen in von Tieren stammenden Proben (Standort Stendal)
Siehe Punkt II.1.4, nähere Informationen sind in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zwei Systeme aus Flüssigkeitschromatograph und Massenspektrometer
Ort: 63110 Rodgau
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Land: Deutschland
Ort: 64293 Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Bewerber oder Bieter, der vom Auftraggeber die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge von Verstößen gegen Vergabevorschriften nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Danach wird er unzulässig (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Bewerber oder Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 GWB).