Polizeifahrzeuge: Fustw VAN, Fustw BAB Referenznummer der Bekanntmachung: 15.113-81161-400-23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Polizeifahrzeuge: Fustw VAN, Fustw BAB
Beschaffung von unterschiedlichen Polizeifahrzeugen:
- Funkstreifenwagen Großraum-Van/ SUV
- Funkstreifenwagen groß - Bundesautobahn (Fustw BAB)
Funkstreifenwagen - Fustw Großraum-Van/ SUV
Lieferung von 12x Fustw Großraum-Van/ SUV gemäß Vergabeunterlagen
optionale Ausstattung "Motorweiterlaufschaltung" (siehe LV)
Funkstreifenwagen für Bundesautobahn - Fustw groß - BAB
Lieferung von 7x Fustw groß - BAB
optionale Ausstattung "Motorweiterlaufschaltung" (siehe LV)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
•Eigenerklärung "Insolvenzverfahren/ Liquidation u. ä.", § 124 Abs. 1 GWB i. V. m. § 48 VgV (Vordruck siehe Vergabeunterlagen) und •Bewerbererklärung nach Abschnitt 2 (Vordruck siehe Vergabeunterlagen) oder •der Bieter erfüllt die o. g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind. Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV. Die folgenden Unterlagen gelten als besondere Vertragsbedingungen und sind dem Angebot ebenfalls beizufügen: •Vereinbarung zu § 17 LVG LSA und 18 LVG LSA (Vordruck siehe Vergabeunterlagen) •Erklärung zu § 10 LVG LSA, § 12 LVG LSA und § 13 LVG LSA (Vordruck siehe Vergabeunterlagen) •Datenschutzerklärung Die o. g. Nachweise/ Unterlagen müssen auch von angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Von ausländischen Bietern sind statt oder neben den geforderten Unterlagen gleichwertige Eigenerklärungen und Bescheinigungen von Gerichts- oder Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes einzureichen.
-vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis
-vollständig ausgefüllte LB Teil 1
-vollständig ausgefüllter Fragebogen
LV, S. 6, Punkt 4.1.
Aus dem Angebot müssen Bauweise, technische Daten (siehe Anlage A), Kraftstoffverbrauch nach EWG 80/1268, Funktion und Beschaffenheit des Fahrzeuges eindeutig hervorgehen und benannt werden. Ich bitte um Vorlage von technischen Datenblättern oder Prospekten oder genaue Benennung auf einem gesonderten Blatt.
LV, S. 10, Punkt 7.2.
Die Wirksamkeit der BBA ist nach den Prüfvorschriften gem. Richtlinie 71/320/EWG, Anhang 2, Ziffer 2, für die Fahrzeugklasse M 1 durch die vorgegebenen Prüfarten nachzuweisen.
LV, S. 16, Punkt 8.17.2.
Der angebotene Fahrzeugtyp muss die Unterbringung der Ausrüstung gewährleisten. Ein aussagefähiges Konzept ist bei Angebotsunterbreitung vorzulegen.
LV, S. 19, Punkt 9.2.9.
Nachweis, dass bei einem Überschlag des Fahrzeuges mit Sondersignalanlage die Dachfestigkeit/ -steifigkeit dahingehend gegeben ist, um für die Insassen ausreichenden Überlebensraum zu gewährleisten (Vorlage eines aussagekräftigen Protokolls z. B. Überschlagversuch oder Dachdrücktest).
LV, S. 23, Punkt 11.1.
Umweltverträgliche, dem Stand der Technik entsprechende Materialien; Garantiefristen sind schriftlich zu bestätigen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).