Koordination des Monitorings häufiger Brutvogelarten und Betreuung des Kartierernetzes in den Jahren 2022 und 2023 sowie Kontrolle, Korrektur und Eingabe von Linienkartierungsdaten aus dem Monitoring häufiger Brutvogelarten aus den Jahren 2021 und 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 43.12_VV/01/2021

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lau.sachsen-anhalt.de/landesamt-fuer-umweltschutz-sachsen-anhalt-lau/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Koordination des Monitorings häufiger Brutvogelarten und Betreuung des Kartierernetzes in den Jahren 2022 und 2023 sowie Kontrolle, Korrektur und Eingabe von Linienkartierungsdaten aus dem Monitoring häufiger Brutvogelarten aus den Jahren 2021 und 2022

Referenznummer der Bekanntmachung: 43.12_VV/01/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ziel der Leistung ist die landesweite Koordination des Monitorings häufiger Brutvogelarten in SachsenAnhalt und die organisatorische und fachliche Betreuung des Kartierernetzes in den Jahren 2022 und 2023 sowie fachliche Prüfung, Korrektur und Eingabe der Daten aus dem Monitoring häufiger Brutvogelarten aus den Jahren 2021 und 2022.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 33 579.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Monitoring häufiger Brutvogelarten wird in SachsenAnhalt durch ehrenamtliche Kartierende jährlich auf ca. 110 Probeflächen durchgeführt. Im Rahmen der Leistung ist das Monitoring in den Jahren 2022 und 2023 organisatorisch und fachlich zu koordinieren. Daten aus dem Monitoring der Jahre 2021 und 2022 sind zu prüfen und in die vom Auftraggeber (AG) vorgegebene Datenbank einzugeben.

Teilleistung 1

Versorgung der Kartierenden mit Informationen und Unterlagen vor Kartierbeginn 2022, Unterstützung von Kartierenden beim Umstieg auf digitale Kartierung, Weiterleitung von Informationen der Bundeskoordination an Kartierende, Ansprechpartner für Fragen der Kartierenden

Teilleistung 2

Fachliche Prüfung der etwa 110 Zählunterlagen aus dem Jahr 2021, Korrektur von Fehlern in Rücksprache mit den Kartierenden, Korrektur von digitalen Daten in www.ornitho.de, Eingabe der Daten der analog durchgeführten Zählungen in die Datenbank.

Teilleistung 3

Entsprechend TL 1 jedoch für das Jahr 2023.

Teilleistung 4

Entsprechend TL 2 jedoch für Daten aus dem Jahr 2022.

Ergebnisse sind für alle Teilleistungen als Kurzbericht über die durchgeführten Arbeiten, Vergabeübersicht sowie als gefüllte Datenbank bis zum 31.10.2022 bzw. 31.10.2023 am Sitz des AG vorzulegen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Fachliche Qualifikation und Erfahrung / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Efahrung in der Abwicklung vergeichbarer Projekte und organisatoische Vorgehensweise / Gewichtung: 15
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 015-034126
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 43.12_VV/01/2021
Bezeichnung des Auftrags:

Koordination des Monitorings häufiger Brutvogelarten und Betreuung des Kartierernetzes in den Jahren 2022 und 2023 sowie Kontrolle, Korrektur und Eingabe von Linienkartierungsdaten aus dem Monitoring häufiger Brutvogelarten aus den Jahren 2021 und 2022

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
23/02/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stendal
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39576
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 33 579.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweitmehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/01/2023