Rechnungsprüfung sonstige Leistungserbringer Referenznummer der Bekanntmachung: Reprü2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39124
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ikk-gesundplus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rechnungsprüfung sonstige Leistungserbringer
Gegenstand der Ausschreibung ist die Datenannahme, Rechnungsprüfung, Bezahlung und Rückspielung von Abrechnungen der Leistungserbringer nach den §§ 301, 301a, 302 SGB V und § 105 SGB XI
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die IKK gesund plus ist eine bundesweit geöffnete deutsche Krankenkasse mit ca. 447.000 Versicherten und 39 Geschäftsstellen in Sachsen-Anhalt, Bremen und Bremerhaven. Die IKK gesund plus zeichnet sich durch eine hohe Leistungs- und Servicequalität sowie kompetente, persönliche und wohnortnahe Beratung und Betreuung der Versicherten aus. Neben der Devise „Mehr Leistung. Mehr Service. Mehr Digital.“ verfolgt die Krankenkasse die Philosophie der Kundennähe und der regionalen Verbundenheit. Die IKK gesund plus führt ein Vergabeverfahren für die Datenannahme, Rechnungsprüfung, Bezahlung und Rückspielung von Abrechnungen der Leistungserbringer nach den §§ 301, 301a, 302 SGB V und § 105 SGB XI durch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.