EFRE-Förderprojekt aus dem Programm Sachsen-Anhalt KULTURERBE "Entwicklung und Neuausrichtung des Stiftsberges in Quedlinburg" Schlossberg 1, 06484 Welterbestadt Quedlinburg (Los 69) Schadstoffmaskierung Referenznummer der Bekanntmachung: 3.4-8/22I
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Quedlinburg
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 06484
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.quedlinburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
EFRE-Förderprojekt aus dem Programm Sachsen-Anhalt KULTURERBE "Entwicklung und Neuausrichtung des Stiftsberges in Quedlinburg" Schlossberg 1, 06484 Welterbestadt Quedlinburg (Los 69) Schadstoffmaskierung
EFRE-Förderprojekt aus dem Programm Sachsen-Anhalt KULTURERBE "Entwicklung und Neuausrichtung des Stiftsberges in Quedlinburg" Schlossberg 1, 06484 Welterbestadt Quedlinburg (Los 69) Schadstoffmaskierung
Quedlinburg
- 195 m2 Holzoberflächen maskieren inkl. Vorarbeiten
Projektnummer oder -referenz: ZS/2018/06/93182
1. Nebenangebote sind für die gesamte Leistung nur in Verbindung mit einem Hautpangebot zugelassen.
2. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EFRE-Förderprojekt aus dem Programm Sachsen-Anhalt KULTURERBE "Entwicklung und Neuausrichtung des Stiftsberges in Quedlinburg" Schlossberg 1, 06484 Welterbestadt Quedlinburg (Los 69) Schadstoffmaskierung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschersleben
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 06449
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).