Konzept zum Einsatz einer alternativen Antriebsform im SPNV, insbesondere für die dieselbetriebenen Strecken in Sachsen-Anhalt

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nasa.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E73135847
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Landesgesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Konzept zum Einsatz einer alternativen Antriebsform im SPNV, insbesondere für die dieselbetriebenen Strecken in Sachsen-Anhalt

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Auftrages ist die Erstellung eines Konzeptes für die dieselbetriebenen Strecken in Sachsen-Anhalt mit alternativen Antrieben, der zugehörigen erforderlichen Infrastruktur, eines entsprechenden Fahrzeugkonzeptes und Fahrzeugbeschaffung und den relevanten Energieversorgungsketten, der Erstellung eines Abschlussberichtes mit einer entsprechenden Datenbasis.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Deutschland hat die Weichen für den Klimaschutz gestellt. Damit haben Dieseltriebzüge im Schienenpersonennahverkehr mittelfristig ausgedient. Vor diesem Hintergrund möchte die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH für die Dieselstrecken im Bundesland Sachsen-Anhalt Untersuchungen zur Bedienung durch SPNV-Fahrzeuge mit alternativen Antrieben umfassend durchführen lassen. Aktuell stehen objektiv zurzeit nur drei alternative Antriebskonzepte zur Wahl: Der Batteriezug (BEMU) – um Strecken von ca. 80 bis 130 km ohne Oberleitung zu überbrücken, der Brennstoffzellentriebzug (HEMU) – für Liniennetze ohne Oberleitungen bzw. sehr lange oberleitungsfreie Strecken oder der Elektrotriebzug (EMU), falls eine durchgehende Elektrifizierung möglich ist. Denkbar sind auch hybride Varianten unter Einbeziehung eines Dieselantriebes, insbesondere zur Gestaltung von Zwischenlösungen; wobei diese mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit zu prüfen sind. Für einen Übergangszeitraum ist der Einsatz von alternativen Kraftstoffen, z. B. HVO (hydro-treated Vegetable Oil, in die Untersuchung mit einzubeziehen.

Die zu untersuchenden Netze sollen auch die vorhandenen elektrifizierten Netze einschließen sowie in einer vergröberten Ebene den Güterverkehr einbeziehen, um Synergien zu ermitteln.

Das Dieselnetz Sachsen-Anhalt wird 12/2032 neu vergeben und zu diesem Zeitpunkt soll ein Wechsel vom DMU zu einer alternativen Antriebsform erfolgen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 24/05/2023
Ende: 30/04/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 1
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Der Bewerber legt seine fachliche und technische Eignung anhand der folgenden Erklärungen und Nachweise dar. Dabei sind zu allen genannten Punkten Angaben zu machen:

- Erklärungen zu Referenzprojekten

Der Bieter soll 3 Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren wählen und diese auf 3 DIN A4 Seiten (1 Seite je Referenzprojekt) und gegebenenfalls in zusätzlichen Anhängen darstellen. Es dürfen ausschließlich bereits fertiggestellte Verkehrskonzepte eingereicht werden, die nicht von der NASA GmbH beauftragt wurden. Der Bieter stellt dar, wann das Konzept erstellt wurde und auf welches Jahr/welche Jahre es sich bezieht.

Insbesondere sollen folgende 3 Bestandteile je Referenzprojekt dargelegt werden:

• Inhalt des Verkehrskonzeptes (Beschreibung, Untersuchungsraum, betrachtete Fahrzeuge)

• Liste der in der Vergangenheit genutzten und der (bewusst) nicht genutzten Datenquellen inklusive Begründung (z.B. infrastrukturelle Rahmenbedingung, Stand der Technik, Wieder- bzw. Weiterverwendung der eingesetzten Fahrzeuge, technische Parameter, Streckendaten etc.). Der Detaillierungsgrad der verwendeten Daten ist darzustellen.

• In den Projekten verwendete grafische Darstellungen (z.B. Karten und Diagramme). Abbildungen können als

Anhang eingereicht werden.

- Erklärungen zu den Besonderheiten Sachsen-Anhalts

Der Bieter soll Besonderheiten und Herausforderungen herausstellen, die bei der Erstellung eines Verkehrskonzeptes für das Gesamtuntersuchungsgebiet zu beachten sind. Die folgenden 4 Bestandteile sollen dargelegt werden:

• Herausforderungen der Infrastruktur, sowohl der Strecken (Elektrifizierung und Topographie) als auch der peripheren Anlagen;

• Herausforderungen der Antriebsformen im Kontext zu den Herausforderungen der Infrastruktur;

• Herausforderungen der Beschaffungsmodelle bzw. der möglichen Weiterverwendung der im Einsatz befindlichen Fahrzeuge;

• Herausforderungen der Energieversorgungsketten für das zu betrachtende Netz

- Erklärungen zum Projektteam

Informationen über den Ausbildungshintergrund und die Erfahrung der voraussichtlich am Projekt mitwirkenden Mitarbeiter sollen die Bewertung der fachlichen Eignung ermöglichen. Die Angaben sollen einzeln über alle mitwirkenden Projektmitarbeiter (inklusive Projektleiter) angegeben werden.

• Angaben dazu, welchen Ausbildungshintergrund (Diplom, Master, Bachelor, Berufsausbildung o. ä.) die Mitarbeiter aufweisen und in welchem Fachbereich sie ihren Abschluss erhalten haben. Dabei werden entsprechend dem Bewertungsschema unter

Ziff. 11.2 wie folgt die Punkte vergeben:

- Projektleiter besitzt einen Diplom- oder Masterabschluss nach einem Studium des Verkehrswesens an einer (Fach-) Hochschule, die anderen Projektmitarbeiter haben zumindest einen Bachelorabschluss nach einem Studium an einer (Fach-) Hochschule: 4 Punkte

- Projektleiter besitzt einen Diplom- oder Masterabschluss nach einem Studium an einer (Fach-)Hochschule, die anderen Projektmitarbeiter haben zumindest eine Berufsausbildung o.ä.: 2 Punkte

- Sonstiges oder keine Angaben: 0 Punkte

Dauer der Berufserfahrung insgesamt. Dabei werden entsprechend dem Bewertungsschema unter Ziff. 11.2 wie folgt die Punkte vergeben:

- ab 48 Monaten: 4 Punkte

- ab 24 Monaten: 2 Punkte

- unter 24 Monaten: 0 Punkte

Die Angaben/Eigenerklärungen haben wahrheitsgemäß zu erfolgen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb), die inhaltliche Richtigkeit der vom Bewerber gemachten Angaben und Nachweise zu überprüfen, etwa durch Nachfrage bei Referenzgebern, Bescheinigungen oder Nachweise für die entsprechenden Angaben nachzufordern. Unzutreffende Angaben, nicht nachgewiesene Angaben und Nachweise führen zum Ausschluss des Bewerbers. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Hierfür entstehende Kosten hat der Bewerber zu tragen. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts Anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen).

Mindestanforderungen an die Eignung der Bewerber/Bewerbergemeinschaft ergeben sich aus Ziffer III.1) der europaweiten Bekanntmachung. Auf die dortigen Ausführungen und insbesondere die geforderten Nachweise der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit wird verwiesen. Sind bei der sich bewerbenden Partei die Mindestanforderungen bereits bei einem Kriterium nicht erfüllt, wird diese nicht zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Sie wird vom Verfahren ausgeschlossen. Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) wird ein Register zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregister) eingerichtet und geführt. Mit dem Wettbewerbsregister werden Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB Informationen über Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB zur Verfügung gestellt.

Bewertung der fachlichen und technischen Eignung

Sofern festgestellt wurde, dass ein Teilnahmeantrag die Mindestanforderung erfüllt, erfolgt anschließend

eine Bewertung der fachlichen und technischen Eignung anhand der Unterlagen.

Die Bewertung erfolgt durch die Vergabe von Punkten. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden.

Referenzprojekte: 45 % (max. 45 Punkte)

Besonderheiten Sachsen-Anhalts: 40 % (max. 40 Punkte)

Informationen zum Projektteam: 15 % (max. 15 Punkte)

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Teilnahmeantrag ist das Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären, vor Zuschlagserteilung in der 2. Stufe des Verfahrens wird durch den Auftraggeber eine Abfrage beim Wettbewerbsregister erfolgen.

Hinweise: Im Vordruck für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden abzugebenden Eigenerklärungen aufgelistet. Sollten Aussagen auf diesen Vordrucken für einen Bewerber nicht zutreffen, so sind die entsprechenden Passagen sichtbar und eindeutig zu streichen. In diesem Falle muss der Bewerber eine ergänzende Erklärung beifügen, aus der hervorgeht, weshalb die Streichung erforderlich war und welche Gründe dafürsprechen, dass trotzdem die Zuverlässigkeit und/oder die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers gegeben ist.

Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.

Bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden o. g. Erklärungen durch jedes Mitglied der

Bewerbergemeinschaft beizubringen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:

Eigenerklärung hinsichtlich des Umsatzes sowie des Jahresergebnisses (Gewinn/Verlust), jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Angabe jeweils netto und in Euro. Soweit Umsätze von dem Bewerber zusammen mit anderen (z. B. einer Arbeitsgemeinschaft) erbracht wurden, ist der jeweilige Eigenanteil berücksichtigungsfähig.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bewerber legt seine fachliche und technische Eignung anhand der folgenden Erklärungen und Nachweise dar. Dabei sind zu allen genannten Punkten Angaben zu machen:

Referenzprojekte: Es sind 3 Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren zu wählen und diese auf 3 DIN A4 Seiten (1 Seite je Referenzprojekt) und gegebenenfalls in zusätzlichen Anhängen darzustellen. Es dürfen ausschließlich bereits fertiggestellte Verkehrskonzepte eingereicht werden, die nicht von der NASA GmbH beauftragt wurden. Der Bieter stellt dar, wann das Konzept erstellt wurde und auf welches Jahr/welche Jahre es sich bezieht. In Summe 3 DIN-A4-Seiten plus gegebenenfalls Anhänge.

Besonderheiten Sachsen-Anhalts: 1 DIN-A4-Seite mit Informationen zu den Herausforderungen Sachsen-Anhalts in Bezug auf Infrastruktur, Antriebstechnologien, Beschaffungsmodelle und Energieversorgungsketten.

Informationen zum Projektteam: Es ist der Ausbildungshintergrund aller Projektmitarbeiter aufzuzeigen und deren jeweilige Berufserfahrung mit Verkehrskonzepten.

Sofern festgestellt wurde, dass ein Teilnahmeantrag die Mindestanforderung erfüllt, erfolgt anschließend eine Bewertung der fachlichen und technischen Eignung anhand der eingereichten Unterlagen. Die Bewertung erfolgt durch die Vergabe von Punkten. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Hierbei findet das folgende Bewertungsschema Anwendung:

Referenzprojekte: 45 % (max. 45 Punkte)

Besonderheiten Sachsen-Anhalts: 40 % (max. 40 Punkte)

Informationen zum Projektteam: 15 % (max. 15 Punkte).

Die Punktevergabe erfolgt unabhängig voneinander durch eine mindestens 2-köpfige Fachjury des Auftraggebers.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es werden die zur Umsetzung des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt vom 19.11.2012 (GVBl.LSA2012,536) notwendigen Anforderungen gestellt. Das betrifft insbesondere:

— § 10 Abs. 3 LVG LSA,

— § 12 LVG LSA,

— § 13 LVG LSA,

— § 15 LVG LSA,

— § 17 LVG LSA,

— § 18 LVG LSA.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/02/2023
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 24/02/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23/05/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.subreport-elvis.de/E73135847. Mündliche bzw. telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Weitere Informationen zur elektronischen Vergabe erhalten Sie im Dokument AA_DISA_2023_100_Teilnahmebedingungen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die nachfolgenden Vorschriften:

§ 135 GWB Unwirksamkeit:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

§ 160 GWB Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung vonVergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/01/2023