Beschaffung eines VAN Heavy Weight Deflectometers, Selbstfahrende Arbeitsmaschine, Messgerät bis 350 KN Referenznummer der Bekanntmachung: FN70/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köthen (Anhalt)
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06366
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hs-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines VAN Heavy Weight Deflectometers, Selbstfahrende Arbeitsmaschine, Messgerät bis 350 KN
Die Hochschule Anhalt benötigt zur Erfüllung ihrer Aufgaben ein Heavy Weight Deflectometer, dass Stoßkräfte bis 350 KN ermöglicht. Das Messgerät muss in einem geschlossenen KFZ (Kleintransporter bis 3,5 t) eingebaut sein und eine Zulassung als Selbstfahrende Arbeitsmaschine - Messgerät erhalten.
Dessau-Roßlau
Beschaffung eines VAN Heavy Weight Deflectometers, Selbstfahrende Arbeitsmaschine, Messgerät bis 350 KN für den Standort Dessau-Roßlau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung eines VAN Heavy Weight Deflectometers, Selbstfahrende Arbeitsmaschine, Messgerät bis 350 KN
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Datenschutzklausel:
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).