Fachliche Unterstützung der Projektleitung bei der administrativen Umsetzung des Förderprojektes NeuSTADT-Meile Dessau-Roßlau Referenznummer der Bekanntmachung: 7/2023 De-Ro
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06844
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dessau-rosslau.de
Adresse des Beschafferprofils: www.eVergabe.de
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eVergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachliche Unterstützung der Projektleitung bei der administrativen Umsetzung des Förderprojektes NeuSTADT-Meile Dessau-Roßlau
Fachliche Unterstützung der Projektleitung bei der administrativen Umsetzung des Förderprojektes "NeuSTADT-Meile Dessau-Roßlau"
06844 Dessau-Roßlau, Zerbster Straße 4
Die Stadt Dessau-Roßlau hat einen Zuwendungsbescheid aus dem Bundesprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" mit einer Gesamtinvestition in Höhe von ca. 3,5 Mill. EURO erhalten. Die Aufgabe des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin ist die fachliche, organisatorische, administrative und technische Unterstützung der Projektleitung der Stadt bei der Umsetzung und Koordinierung der genehmigten fünf Fördergegenstände gemäß Zuwendungsbescheid einschließlich aller darin enthaltenen Auflagen und Bestimmungen nebst Anlagen aus dem Bescheid.
Es ist beabsichtigt,diesen Auftrag im angegebenen Kostenrahmen zu vergeben.
Ergänzung zur Punkt I.3 Kommunikation: Vorhalten eines ständigen deutschsprachigen Ansprechpartners
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.eVergabe.de.
Teilnahmeanträge und Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform.
elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel.
elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel.
Zulassung mehrerer Hauptangebote: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Formblätter "Eigenerklärung zur Eignung" und "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" sind erhältlich unter www.dessau-rosslau.de - Ausschreibungen nach VOB, VOL und VgV
Weitere Nachweise nach § 122 GWB/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, auch für Nachunternehmer:
- Bewerbererklärung gem. RdErl. MW21.11.2008 - 41 - 3257/03
- Nachweis der Haftpflichtversicherung zu Personen- und Sachschäden
- Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren
- Angaben zur Anzahl der Beschäftigten des Bieters
Erklärungen nach LVG LSA sind mit dem Angebot vorzulegen (auch für Nachunternehmer, soweit zutreffend):
- Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§12 LVG LSA)
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§13 Abs. 2 und 4 LVG LSA)
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 LVG LSA)
- Erklärung zur Handwerksrolleneintragung
Weitere Nachweise nach § 122 GWB/Angaben/Unterlagen (auch für Nachunternehmer) sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: -
Zu beachten: Seit dem 01.01.2013 gilt das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA) vom 19.11.2012, veröffentlicht GVBl. LSA Nr. 23/2012 vom 30.11.2012
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden auf Grundlage der Vergabeverordnung (VgV) nachgefordert.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Formblätter "Eigenerklärung zur Eignung" und "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" sind erhältlich unter www.dessau-rosslau.de - Ausschreibungen nach VOB, VOL und VgV
Weitere Nachweise nach § 122 GWB/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, auch für Nachunternehmer:Angaben zum Projektteam (Benennung Projektleiter, Stellvertretung der Projektleitung,
Projektteam, das die Leistungen erbringt) und Nachweis der beruflichen Fähigkeiten
bzw. Eignung und besonderen Kenntnisse zur Umsetzung der fachlichen Aufgaben fürdas vorliegende Projekt
Weitere Nachweise nach § 122 GWB/Angaben/Unterlagen (auch für Nachunternehmer) sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Erfahrungsnachweis des Bewerbers (mind. drei Referenzprojekte mit Angaben zu Ansprechpartnern,Auftragssumme und Ausführungszeitraum sofern das eingereichte Angebot in die nähere Auswahl kommt)
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden auf Grundlage der Vergabeverordnung (VgV) nachgefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabe-Nr. 7/2023 De-Ro
Nach § 9 Abs. 3 VgV müssen Vorinfo, Auftragsbekanntmachung und Vergabeunterlagen jedem Interessierten ohne Registrierung zugänglich sein. Eine freiwillige Registrierung ist jedoch zulässig. Sie bietet Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert werden. Unternehmen ohne Registrierung müssen sich selbständig informieren (Holschuld).
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Unterlagen
Tag: 18.01.2023
Ende für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften für die Angebotsabgabe: 09.02.2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).