Dritte Fortschreibung Integriertes Stadtentwicklungskonzept der Welterbestadt Quedlinburg - Planungsleistung Stadtmobilitätsplan Referenznummer der Bekanntmachung: 3.1-1/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Quedlinburg
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 06484
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.quedlinburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dritte Fortschreibung Integriertes Stadtentwicklungskonzept der Welterbestadt Quedlinburg - Planungsleistung Stadtmobilitätsplan
Planungsleistung Stadtmobilitätsplan nach § 73 VgV
Welterbestadt Quedlinburg
Markt 1
06484 Quedlinburg
Die Welterbestadt Quedlinburg arbeitet an der dritten Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzepts (kurz ISEK). Im Rahmen dieser Fortschreibung wird für die Ortschaften Bad Suderode und Stadt Gernrode das ISEK erstmalig aufgestellt. Das ISEK für den Bereich der Welterbestadt Quedlinburg (Erstellungsdatum 2012) erfährt eine Überarbeitung. In Ergänzung dieser Leistungen ist die Erstellung eines Stadtmobilitätsplanes mit multimodalen Aspekten vorgesehen.
Für die Welterbestadt Quedlinburg soll ein Stadtmobilitätsplan, welcher Maßnahmen wie: Parkraumkonzept, Car-Sharing, Nahmobilität (Rad- und Fußverkehr) umschließt, erarbeitet werden. Aussagen zu wesentlichen Zielen, Handlungserfordernissen und Schwerpunkträumen sind zu treffen.
Folgende Bausteine sollen abgearbeitet werden:
• Bestandsanalyse,
• Stärken-/Schwächen Analyse (tabellarisch und beschreibend),
• Zielkonzept,
• Prognosen und Szenarien,
• Maßnahmenentwicklung und -bewertung,
• Handlungs- und Umsetzungskonzept.
Für die Maßnahme steht eine Förderung von Maßnahmen des Städtebaulichen Denkmalschutzes zur Sicherung und Erhalt historischer Stadtkerne zur Verfügung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung durch Eintrag in ein Berufsregister gem. § 44 (1) VgV. Bei juristischen Personen ist eine Kopie des aktuellen Handels-/Partnerschaftsregisterauszuges beizufügen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung i. V. m. § 19 MiLoG) beim Bundesamt für Justiz anfordern und die Abfrage im Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. WRegG vornehmen, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 45 VgV. Details sind dem Antragsformular unter Ziffer 6 zu entnehmen.
Berufshaftpflichtversicherung über 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der diese den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Für den Fall, dass der Bieter Bilanzen oder Bilanzauszüge aufgrund gesetzlicher Vorschriften veröffentlichen/offenlegen muss (zur Offenlegung zählt auch die Verpflichtung zum Einreichen der Bilanz zum Handelsregister) sind die Nachweise für die letzten 3 Geschäftsjahre als Anlage beizulegen.
Geschäftsumsatz der letzten drei Jahre. Gegliedert nach Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz im Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrages.
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 46 VgV.
Studien- und Ausbildungsnachweise, sowie Bescheinigungen über Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin / den Inhaber, oder die Führungskräfte des Unternehmens gem. § 46 Abs. 3 Ziffer 6 VgV.
Das Projektteam ist zu benennen. Bei größeren Büros bzw. Unternehmen ist darzulegen, welche Niederlassung für die Auftragsabwicklung vorgesehen ist.
Bei der Bildung von Bietergemeinschaften müssen alle beteiligten Partner genannt werden (beachte auch Nr. 4.3 und 5 des Antragsformulars).
Der Projektverantwortliche ist zu benennen. Für diese Person sind Angaben zur Funktion sowie einschlägige Berufserfahrungen (incl. Ausbildung) und Qualifikationen zu benennen. (sh. Pkt. 5.2 Leistungsbild)
Vergleichbare Projekte sind als Referenzen in tabellarischer Form unter Angabe des Auftraggebers nachzuweisen.
Präsentation einer mit dem Auftragsgegenstand besonders vergleichbaren Referenz.
Liste der Projektverantwortlichen des AN
ggf. Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
ggf. EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer
ggf. Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
ggf. Leistungen anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
ggf. Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
: Gefordert werden die Benennung des Projektverantwortlichen und Funktion sowie dessen Berufserfahrung und Qualifikationsnachweise.
Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes)
Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes)
Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes)
Ergänzende Vertragsbedingungen (zu den §§ 12, 17 und 18 des Landesvergabegesetzes)
Die Erklärungen des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt sind per Hand zu unterschreiben. Die elektronische Textform ist hier nicht ausreichend. Dies gilt auch für alle Bietergemeinschaften und Nachunternehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
zu Punkt II.2.5) Zuschlagskriterien
Die Gewichtungen der Zuschlagskriterien sind in der Bewertungsmatrix dargestellt und beinhalten die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, wie Anzahl der Beschäftigten, Bürostruktur, Berufserfahrung Projektverantwortlicher und Erfahrungen/Referenzen sowie den Zeitplan und das Honorar. Der Auftraggeber behält sich vor, sofern der vorgesehene Finanzierungsrahmen (75.000,00 € brutto) überschritten wird, keine Auftragsvergabe vorzunehmen.
weitere zusätzliche Hinweise Angaben:
1. Der Auftraggeber stellt Antragsformulare zur Verfügung, welche unter der in I.3 genannten Adresse abgerufen werden können und zwingend anzuwenden sind. Formlose Angebote werden nicht berücksichtigt. Sofern der Bieter über eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) verfügt, kann diese in Ergänzung des Antragsformulars eingereicht werden. Die Ziffer 1-3, sowie 6 des Antragsformulars sind in diesem Fall nicht auszufüllen. Die einzureichenden Unterlagen bestehen aus dem Antragsformular/Eignungsanforderungen, der Bewertungsmatrix und Nachweisen, die als Anlage beizufügen sind. Das Antragsformular ist durch den Bieter auszufüllen und mit den Anlagen in der vorgegebenen Gliederung einzureichen.
2. Angebote sind elektronisch via: evergabe.de einzureichen. Die Ausschreibungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften.
3. Der Auftraggeber behält sich nach § 56 (2) bis (4) VgV vor fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Ausgeschlossen hiervon sind leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (alle in der Bewertungsmatrix aufgeführten Punkte bzw. Unterlagen) nach § 56 (3) Satz 1 VgV.
4. Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bieter gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
5. Die Angebotsabgabe ist nur über die Vergabeplattform www.evergabe.de möglich.
6. Sollte das Angebotsschreiben nicht in elektronischer Textform unterzeichnet werden, sondern im Original per Hand, ist zwingend ein Firmenstempel neben der Unterschrift notwendig, da das Angebot sonst ausgeschlossen wird.
Angebote in anderer Form (per Post, per Telefax, per E-Mail) werden nicht berücksichtigt und deshalb ausgeschlossen.
7. Datenschutz
Die Bieter haben die Vertraulichkeit der Unterlagen zu wahren. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen durch Bieter nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Eine sonstige Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber. Dies betrifft jedoch nicht die Weitergabe an Unternehmen, die als Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, soweit diese die Unterlagen für die Angebotserstellung benötigen. Dabei ist der Bieter für die Wahrung der Vertraulichkeit durch den Nachunternehmer verantwortlich.
Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden können und im Falle einer vorgesehenen Zuschlagserteilung an ihn gegenüber nicht berücksichtigten Bietern eine Vorinformation gem. §134 GWB erfolgt.
Auf die beigefügten Datenschutzhinweise nach Art. 13 und 14 der DSGVO wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Gem. GWB § 160 ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.